Warum ist der Strompreis so sehr in Bewegung? Von der Weltpolitik über das eigene Verhalten bis hin zum Klimawandel – der Strompreis ist sensibel und reagiert auf zahlreiche äußere Einflüsse. Wir versuchen einmal „Licht ins Dunkel“ zu bringen und erklären Ihnen die wichtigsten Gründe für den Anstieg der Beschaffungspreise in den vergangenen Monaten und warum wir Ihren Strompreis dennoch zum 1. Juli 2022 senken können.
Die EEG-Umlage ist ein staatlich veranlasster Bestandteil des Strompreises, der ab dem 01.07.2022 von 3,723 ct/kWh (netto) auf 0 ct/kWh herabgesetzt wird. Doch wie setzt sich der Strompreis überhaupt zusammen? Mehr dazu erfahren Sie im Video.
Das Ziel ist weiterhin klar: Kohle- und Atomkraftwerke sollen bald der Vergangenheit angehören. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss mit großen Schritten vorankommen. Mit der EEG-Umlage finanzierten alle Stromkund*innen bisher die Energiewende mit. Denn durch die Umlage wurde die Umstellung auf Erneuerbare Energien wie Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie und Biomasse vorangetrieben.
Betreiber*innen von Erneuerbare Energien-Anlagen, wie z.B. einer Solaranlage, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten dafür nämlich 20 Jahre lang eine festgelegte Vergütung. Da der tatsächliche Marktwert dieses Stroms in der Regel unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen liegt, wurde der Differenzbetrag bislang durch die EEG-Umlage von den Stromverbraucher*innen finanziert. Sie ist schon seit dem Jahr 2000 Teil des Strompreises.
Die EEG-Umlage gehört demnach zu den gesetzlich festgeschriebenen Preisbestandteilen des Strompreises. Es war also staatlich gewollt, dass sich alle Stromverbrauchenden an den Kosten der Energiewende beteiligen. Diese Umlage, und die daraus direkt folgenden Kosten für Sie, fallen nun weg. Denn angesichts der stark steigenden Strompreise möchte die Bundesregierung die Letztverbraucher*innen entlasten. Im April 2022 beschloss der Bundestag deshalb die Herabsetzung der Umlage auf 0 ct/kWh.
Wer`s genauer wissen möchte: So funktionierte die EEG-Umlage bisher
Ein Ziel der EEG-Umlage ist es, private Investitionen in Anlagen zur Ökostromproduktion zu finanzieren. Wer also beispielsweise selbst eine Solaranlage betreibt, erhält für 20 Jahre ab Inbetriebnahme einer Anlage den staatlich garantierten Abnahmepreis für die erneuerbaren Stromproduktion. Der Abnahmepreis wird dem/der Anlagenbetreiber*in in Form einer Einspeisevergütung für jede Kilowattstunde Strom, die er/sie nicht selbst verbraucht, sondern in das öffentliche Netz einspeist, ausgezahlt. In der Praxis erfolgt die Auszahlung dieser Einspeisevergütung über die Netzbetreiber.
Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber führen hierzu ein gemeinsames Konto, das EEG-Konto. Aus diesem Konto werden die Einspeisevergütungen ausgezahlt. Eingezahlt werden im Gegenzug die Erlöse, die mit dem Weiterverkauf des eingespeisten Stroms an der Strombörse erzielt werden konnten. Die Börsenpreise für Strom unterliegen allerdings vielen Einflussfaktoren und sind Schwankungen ausgesetzt. Das führt dazu, dass die Einnahmen nicht immer ausreichen, um die Ausgaben zu decken.
Und hier kam bisher die EEG-Umlage ins Spiel: Sie wurde von nahezu allen Haushalten und Betrieben in Deutschland entrichtet und glich die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen auf dem EEG-Konto aus. So wurde sichergestellt, dass die Produktion von Ökostrom weder für die Anlagen- noch für die Netzbetreiber zum Minusgeschäft wurde. In der Praxis zahlten Verbraucher*innen die EEG-Umlage an ihren Stromlieferanten, der sie an den Netzbetreiber weiterleitete. Die Finanzierung erfolgt zukünftig nun einfach über das Sondervermögen des Bundes und nicht mehr über die Stromrechnung anhand der EEG-Umlage.
Wie funktionierte die Umlage nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) bislang und wofür war sie da? Unser Video gibt Ihnen Aufschluss darüber.