Ersatzversorgung Gas Business: sicher versorgt

Ihr bisheriger Energieversorger ist insolvent gegangen oder Ihr Energieliefervertrag ist ausgelaufen? Dann beliefern wir Sie als Grundversorger automatisch innerhalb der gesetzlichen Ersatzversorgung (nur Niederdruck) sicher und zuverlässig mit Erdgas.

Ersatzversorgung Gas Business (ab 10.000 kWh):

  • Zuverlässige Energieversorgung
  • Bester Service vor Ort


nettobrutto

Arbeitspreis in Cent / kWh

27,9429,89

Grundpreis in Euro/Monat

255,00272,85

Preisstand: 01.10.2022; gerundete Bruttopreise inkl. 7 % MwSt

LaufzeitMax. 3 Monate
Vertragsverlängerungkeine
Kündigungsfristkeine
ServicePersönlich, telefonisch, Online

Weitere Infos

FAQs

Wer hat Anspruch auf die Ersatzversorgung?

Alle Kunden (Letztverbraucher), die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen und über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Niederspannung oder im Niederdruck beziehen.

Was ist die Ersatzversorgung?

Ist Ihr Energieversorger insolvent oder kann Sie nicht mehr mit Energie beliefern, werden Sie im Rahmen der „Ersatzversorgung“ durch den örtlichen Grund- und Ersatzversorger, die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, weiterhin mit Energie versorgt. Es kommt nicht zu Versorgungsunterbrechungen.

Ist die Ersatzversorgung befristet?

Die gesetzlich vorgeschriebene Ersatzversorgung endet automatisch mit Abschluss eines Sondervertrages oder spätestens nach drei Monaten.

Wie kann ich kündigen?

Innerhalb der Ersatzversorgung können Sie täglich kündigen. Es gibt keine Kündigungsfrist.

Wo finde ich die Preise der Ersatzversorgung?

Die aktuell gültigen Preise finden Sie oben. Die Preisübersicht der letzten 6 Monate finden Sie bequem im Preisarchiv.

Wann können sich die Preise der Ersatzversorgung ändern?

Die Ersatzversorgung kann jeweils zum 01. und 15. jeden Monats ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden.

Was passiert nach Ende der Ersatzversorgung?

Nach Ende der Ersatzversorgung benötigen Sie einen Abschluss eines Sonderkundenvertrages. Sollten Sie nach Ende der 3 Monate keinen Energieliefervertrag besitzen, melden Sie sich rechtzeitig bei uns.

Wo sind die rechtlichen Rahmenbedingungen geregelt?

Die Energiebelieferung in Ersatzversorgung ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unter § 38 sowie in § 3 der Grundversorgungsverordnung Gas (GasGVV) geregelt. Hier finden Sie die GasGVV.

Was ist mit Ansprüchen, die ich möglicherweise noch gegen meinen alten Versorger habe?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an Ihren alten Versorger.

Muss ich meine Zählerstände zum Beginn der Grund- oder Ersatzversorgung durch die Stadtwerke selbst ablesen?

Nein: Das veranlasst die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH als zuständiger Netzbetreiber für Sie. Wir bitten Sie daher, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Zugang zu den Messeinrichtungen zur Ablesung zu ermöglichen.

Muss ich mein monatlichen Abschlagsbeträge jeden Monat selbst überweisen?

Nein: Sie können uns gerne ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne ein entsprechendes Formular zu.

Preisarchiv Ersatzversorgung

21.12.2021 - 30.09.2022


nettobrutto
Arbeitspreis Cent / kWh27,8333,11
Grundpreis € / Monat255,00303,45

Preisstand: 21.12.2021; gerundete Bruttopreise inkl. 19 % MwSt

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