Ersatzversorgung Strom Business: sicher versorgt
Ihr bisheriger Energieversorger ist insolvent gegangen oder Ihr Energieliefervertrag ist ausgelaufen? Dann beliefern wir Sie als Grundversorger automatisch innerhalb der gesetzlichen Ersatzversorgung (nur Niederspannung) sicher und zuverlässig mit Strom.
Ersatzversorgung Strom Business (ab 10.000 kWh):
- Zuverlässige Energieversorgung
- Bester Service vor Ort
| netto | brutto |
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Arbeitspreis in Cent / kWh | 68,48 | 81,48 |
Grundpreis in Euro/Monat | 150,00 | 178,50 |
Leistungspreis je Kilowatt (kW) in Euro/Monat | 9,00 | 10,71 |
Preisstand: 01.10.2022; gerundete Bruttopreise inkl. 19 % MwSt
Laufzeit | Max. 3 Monate |
Vertragsverlängerung | keine |
Kündigungsfrist | keine |
Service | Persönlich, telefonisch, Online |
Weitere Infos
FAQs
Wer hat Anspruch auf die Ersatzversorgung?
Was ist die Ersatzversorgung?
Ist Ihr Energieversorger insolvent oder kann Sie nicht mehr mit Energie beliefern, werden Sie im Rahmen der „Ersatzversorgung“ durch den örtlichen Grund- und Ersatzversorger, die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, weiterhin mit Energie versorgt. Es kommt nicht zu Versorgungsunterbrechungen.
Ist die Ersatzversorgung befristet?
Die gesetzlich vorgeschriebene Ersatzversorgung endet automatisch mit Abschluss eines Sondervertrages oder spätestens nach drei Monaten.
Wie kann ich kündigen?
Innerhalb der Ersatzversorgung können Sie täglich kündigen. Es gibt keine Kündigungsfrist.
Wo finde ich die Preise der Ersatzversorgung?
Die aktuell gültigen Preise finden Sie oben. Die Preisübersicht der letzten 6 Monate finden Sie bequem im Preisarchiv.
Wann können sich die Preise der Ersatzversorgung ändern?
Die Ersatzversorgung kann jeweils zum 01. und 15. jeden Monats ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden.
Was passiert nach Ende der Ersatzversorgung?
Nach Ende der Ersatzversorgung benötigen Sie einen Abschluss eines Sonderkundenvertrages. Sollten Sie nach Ende der 3 Monate keinen Energieliefervertrag besitzen, melden Sie sich rechtzeitig bei uns.
Wo sind die rechtlichen Rahmenbedingungen geregelt?
Die Energiebelieferung in Ersatzversorgung ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unter § 38 sowie in § 3 der Grundversorgungsverordnung Strom (StromGVV) geregelt. Hier finden Sie die StromGVV.
Was ist mit Ansprüchen, die ich möglicherweise noch gegen meinen alten Versorger habe?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an Ihren alten Versorger.
Muss ich meine Zählerstände zum Beginn der Grund- oder Ersatzversorgung durch die Stadtwerke selbst ablesen?
Nein: Das veranlasst die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH als zuständiger Netzbetreiber für Sie. Wir bitten Sie daher, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Zugang zu den Messeinrichtungen zur Ablesung zu ermöglichen.
Muss ich mein monatlichen Abschlagsbeträge jeden Monat selbst überweisen?
Nein: Sie können uns gerne ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne ein entsprechendes Formular zu.
Preisarchiv Ersatzversorgung
01.07. - 30.09.2022
netto | brutto | |
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Arbeitspreis Cent / kWh | 82,66 | 98,36 |
Grundpreis € / Monat | 150,00 | 178,50 |
Leistungspreis je Kilowatt (kW) in Euro/Monat | 9,00 | 10,71 |
Preisstand: 01.07.2022; gerundete Bruttopreise inkl. 19 % MwSt
21.12.2021 - 30.06.2022
netto | brutto | |
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Arbeitspreis Cent / kWh | 86,38 | 102,79 |
Grundpreis € / Monat | 150,00 | 178,50 |
Leistungspreis je Kilowatt (kW) in Euro/Monat | 9,00 | 10,71 |
Preisstand: 21.12.2021; gerundete Bruttopreise inkl. 19 % MwSt