Ersatzversorgung Strom: sicher versorgt

Ihr bisheriger Energieversorger ist insolvent gegangen? Dann beliefern wir sie als Grundversorger automatisch innerhalb der Ersatzversorgung sicher und zuverlässig mit Strom.

Ersatzversorgung Strom

  • Zuverlässige Energieversorgung
  • Bester Service vor Ort

Preisübersicht

nettobrutto
Arbeitspreis Cent / kWh27,6332,88
Grundpreis € / Monat36,2343,11

Preisstand: 15.01.2024; gerundete Bruttopreise inkl. 19 % MwSt

LaufzeitMax. 3 Monate
Vertragsverlängerungkeine
Kündigungsfristkeine
ServicePersönlich, telefonisch, Online

FAQ

Ist meine Versorgung trotz Insolvenz meines Versorgers gesichert ?

Ja: Der örtliche Grund- und Ersatzversorger, die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, sichert Kunden eine unterbrechungsfreie Versorgung drei Monate lang im Rahmen der sogenannten „Ersatzversorgung“ zu. Diese gesetzlich vorgeschriebene Ersatzversorgung endet automatisch mit Abschluss eines Sondervertrages oder spätestens nach drei Monaten.

Was passiert nach Ende der Ersatzversorgung?

Für den Fall, dass innerhalb der dreimonatigen Laufzeit der Ersatzversorgung kein wirksamer Liefervertrag abgeschlossen wird und danach weiterhin Energie aus dem Versorgungsnetz entnommen wird, werden wir dies als Annahme eines Angebots auf Belieferung zu den Bedingungen der StromGVV nebst Ergänzenden Bedingungen und Preisblatt der Stadtwerke Karlsruhe GmbH sowie zu den Preisen der Grundversorgung (BasisStrom) werten und die Belieferung auf dieser Grundlage fortführen.

Wo sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen solchen Fall geregelt?

Die Energiebelieferung in Ersatzversorgung ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unter § 38 sowie in § 3 der Grundversorgungsverordnung Strom (StromGVV) geregelt. Hier finden Sie die StromGVV.

Was ist mit meinen Ansprüchen, die ich möglicherweise noch gegen meinen alten Versorger habe ?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an Ihren alten Versorger. Sie haben auch die Möglichkeit, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einzubeziehen.

Muss ich meine Zählerstände zum Beginn der Ersatzversorgung durch die Stadtwerke Karlsruhe selbst ablesen?

Nein: Das veranlasst die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH als zuständiger Netzbetreiber für Sie. Wir bitten Sie daher, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Zugang zu den Messeinrichtungen zur Ablesung zu ermöglichen.

Muss ich meine monatlichen Abschlagsbeträge jeden Monat selbst überweisen?

Nein: Sie können uns gerne ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne ein entsprechendes Formular zu.

Weitere Infos

Preisarchiv Ersatzversorgung

01.05.2023 - 14.01.2024

nettobrutto
Arbeitspreis Cent / kWh27,8233,11
Grundpreis € / Monat33,2039,51

Preisstand: 01.05.2023; gerundete Bruttopreise inkl. 19 % MwSt

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