Haben Sie Fragen?

Auf dieser Seite haben wir für Sie einige Fragen zusammengestellt, die uns häufig erreichen.
Falls Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht gefunden haben, hilft Ihnen unser telefonischer Kundenservice gerne weiter. Sie erreichen uns unter der 0721 599 2255 (Mo - Fr / 7 bis 18 Uhr).

Fragen zur Rechnung

Haben Sie Fragen zu Ihrer Rechnung?

Gerne stehen wir Ihnen unter der Hotline 0721 599 2255 Rede und Antwort. Natürlich können Sie auch gerne persönlich bei uns vorbeischauen in der Daxlander Straße 72.

Damit Sie am Jahresende nicht ihren gesamten Jahresbetrag auf einmal zahlen müssen, gibt es Abschlagszahlungen. Der Abschlag ist eine monatliche Anzahlung, die wir anhand von Erfahrungswerten festlegen. Was zählt, ist natürlich Ihr tatsächlicher Verbrauch. Wie es funktioniert, erklären wir im Video.

Was ist ein Abschlag?

FAQs - Häufig gestellte Fragen

An-, Ab- und Ummeldung

Ich bin neu in Karlsruhe, was soll ich tun?

Herzlich willkommen! Auf dieser Seite haben wir hilfreiche Informationen für Sie  zusammengestellt.

Ich möchte nach Karlsruhe ziehen oder innerhalb umziehen, was muss ich beachten?

Damit bei Ihrem Umzug alles glatt läuft, haben wir für Sie folgende Hilfsmittel vorbereitet:

Wohnungsübergabeprotokoll
Umzugscheckliste zum Ausdrucken

Ich bin neu eingezogen und habe keinen Strom, was muss ich tun?

Kontaktieren Sie uns und nennen Sie uns bitte die Zählernummer oder Vor- und Zuname des Vormieters.

Informationen zur Grundversorgung erhalten Sie auf dieser Seite.

Ich melde Ihnen meinen Umzug, kann aber keinen Nachmieter benennen, was nun?

  • Wenn der Hauseigentümer den Strom zum Renovieren benötigt, kann dieser auch auf den Vermieter umgemeldet werden (der Eigentümer muss damit einverstanden sein). 
  • Ist kein neuer Stromabnehmer bekannt, wird die Versorgung eingestellt

Wie melde ich mich bei einem Umzug an und ab?

Abmeldung: Lesen Sie bitte zunächst Ihre Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe ab und teilen Sie uns diese mit, unbedingt benötigen wir auch Ihre neue Adresse für die Schlussrechnung. Die Zählerstände können Sie uns über den Online-Service, telefonisch oder per E-Mail an kndnsrvcstdtwrk-krlsrhd mitteilen.
Wenn Sie bereits Online-Service Kunde sind, können SIe auf dem Portal eine Abmeldung vornehmen. In dem Fall können Sie auch dort direkt ihre neue Lieferadresse einpflegen.

Wichtig für die Anmeldung ist die Zählernummer der neuen Abnahmestelle und wieder der aktuelle Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe Ihrer neuen Wohnung.
Falls Sie noch keinen Online-Service-Login bei uns haben, können Sie den Umzug nutzen, sich hier zu registrieren, um von da an alles bequem online zu verwalten. Probieren Sie doch auch unsere Tarifberater für Strom und Gas aus, um die für sich optimalen Tarife zu finden und auszuwählen. Bei Abschluss gelangen Sie automatisch auf das Online-Portal.

Ich möchte von einem anderen Energieversorger zu den Stadtwerken Karlsruhe wechseln, was muss ich dafür tun?

Gerne übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger für Sie.
Hierfür können Sie entweder mithilfe unseres Tarifberaters den für Sie optimalen Tarif auswählen und diesen online abschließen.
Sie werden ganz bequem durch den Tarifabschlussprozess geführt. Dort haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Kündigung Ihres bisherigen Versorgers zu beauftragen.
Oder Sie füllen unsere Kündigungsvollmacht  aus und senden diese an kundenservice@stadtwerke-karlsruhe.de
Anschließend können Sie sich in Ruhe für einen unserer günstigen Sondertarife entscheiden.

Muss die Kündigung wegen Umzugs schriftlich erfolgen?

Nein, bei einem Umzug nehmen wir Ihre Kündigung auch telefonisch entgegen.

Kann ich bei einem Umzug nur zum Monatsende kündigen?

Nein. Sie dürfen sich zu dem Tag abmelden, ab dem Sie keinen Strom mehr benötigen.
Unsere Ablesungen finden montags bis freitags statt.
Wenn Sie uns den Zählerstand selbst angeben, kann dieser Wert auch vom Wochenende sein.

Zählerstände

Wo kann ich meine Zählerstände online eingeben?

Die Zählerstände können Sie uns online mitteilen über unser Online-Portal

Kann ich bei Umzug auch die Zählerstände angeben?

Ja, gerne. Voraussetzung ist, dass uns der neue Mieter mit Vor- und Zuname genannt wird.

Stellen Sie sich vor, sie stehen vor dem Haus und schauen darauf, dann können Sie rechts und links zuordnen.

Einzugsermächtung (SEPA-Mandat)

Wie kann ich den Stadtwerken eine Einzugsermächtung (SEPA-Mandat) erteilen?

Ein Sepa-Mandat können Sie uns über online hier erteilen: Online-Portal

Ich ziehe innerhalb von Karlsruhe um: Übernehmen Sie automatisch meine alte Einzugsermächtung (SEPA-Mandat) auf die neue Verbrauchsstelle?

Nein, das ist leider nicht möglich. Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung am besten gleich bei der Anmeldung zur Energieversorgung an Ihrer neuen Anschrift erneut mit.

Seit wann setzen die Stadtwerke Karlsruhe das SEPA-Verfahren ein?

Seit Dezember 2013 nutzen die Stadtwerke das SEPA-Verfahren. Ihre Mandatsreferenznummer finden Sie seit diesem Zeitpunkt bei der Abbuchung des monatlichen Abschlagbetrags auf Ihrem Kontoauszug.

Wie lauten die neuen Bankkennzahlen der Stadtwerke Karlsruhe?

IBAN: DE33 66050101 0009001272
BIC: KARS DE 66
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE2002100000057809

Was ist SEPA überhaupt?

SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payment Area“. Im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (alle 28 EU- Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Monaco) können damit Verbraucher und Unternehmen seit 1. Februar 2014 grenzüberschreitend genauso einfach, sicher und bequem bargeldlos bezahlen wie im Inland. Aus Einzugsermächtigung wurden europaweit so genannte SEPA-Mandate.

Der Vorteil: Es gelten europaweit einheitliche Zahlungsverfahren, unabhängig davon, ob sie innerhalb eines Landes oder grenzüberschreitend ausgeführt werden. Lastschriften und Überweisungen ins EU-Ausland sind in der Regel nicht mehr teurer als im Inland.

In den Teilnehmerländern erhielt jede Bank eine internationale Bankleitzahl, kurz BIC genannt, und jeder Kontoinhaber eine IBAN, eine internationale Kontonummer. Als zusätzliche Sicherheitsmerkmale wurden eine Mandatsreferenznummer und eine Gläubigeridentifikationsnummer eingeführt. Damit lässt sich jedes erteilte Lastschriftmandat europaweit eindeutig identifizieren.

Weitere Informationen: www.sepadeutschland.de

Was muss ich als Kunde beachten?

Für Sie als Kunde hat sich durch die Umstellung auf SEPA fast nichts geändert, die Umstellung erfolgte automatisch. Denn die bisherigen, schriftlich erteilten Einzugsermächtigungen gelten weiter. Neue Kunden erteilen den Stadtwerken ein SEPA-Mandat und keine Einzugsermächtigung mehr.

Das EDV-System hat Ihre Bankverbindung sicher und zuverlässig in die internationalen Bankleitzahlen und Kontonummern umgewandelt, so dass die Umstellung reibungslos von statten ging. Bei den meisten Banken sind die internationalen Bankverbindungsdaten übrigens auf dem Kontoauszug abgedruckt.

Überweisungsbelege

So füllen Sie richtig aus

Sie haben uns (noch) keine SEPA-Lastschriftmandat erteilt und möchten Ihre Zahlungen an die Stadtwerke Karlsruhe direkt per Überweisung vornehmen? Kein Problem! An dieser Stelle zeigen wir Ihnen, worauf es beim Ausfüllen ankommt und welche Daten und Informationen für eine korrekte und schnelle Verbuchung des Überweisungsbetrages besonders wichtig sind.

Diese Informationen gelten gleichermaßen für von Ihnen direkt ausgefüllte Überweisungsformulare, die Sie bei Ihrer Bank einreichen als auch für Online-Überweisungen: Erfahrungsgemäß orientieren sich die Felder, die beim Online-Banking auszufüllen sind, an den entsprechenden Papierbelegen. Auch wenn Sie bei Ihrer Bank Bareinzahlungen vornehmen, sind die gleichen Informationen notwendig.

Das nachstehende Überweisungsformular von „Martina Mustermann“ kann Ihnen bereits als Vorlage dienen.

Position 1
Bankverbindung der Stadtwerke Karlsruhe
Position 2
Ihre Vertragskontonummer
Position 3
Betrag
Position 4
Zahlung bis
Position 5
Verbrauchsstelle

Ganz wichtig sind:

  1. Bankverbindung der Stadtwerke Karlsruhe: Bitte verwenden Sie die dort angegebene
    IBAN DE33 66050101 0009001272 bei der Sparkasse Karlsruhe, BIC KARSDE66. 
  2. Ihre Vertragskontonummer: Sie finden diese Angabe in der Regel rechts oben in der Betreffspalte Ihrer Verbrauchsabrechnung oder verschiedener sonstiger Schreiben der Stadtwerke. 
  3. Betrag: Bitte überweisen Sie jeweils den Betrag, den wir Ihnen mitgeteilt haben. Falls Betragsänderungen, wie z.B. Abschlagssenkungen oder –erhöhungen notwendig werden, bitten wir Sie, diese vorab mit unserem Kundenservice zu besprechen. Sie vermeiden dadurch Rückfragen oder gar Mahnungen. 
  4. Zahlung bis: Hier tragen Sie bitte das Fälligkeitsdatum ein, damit wir wissen, für welchen Zeitraum Sie diesen Betrag vorgesehen haben. 
  5. Verbrauchsstelle: Diese Angabe ist nicht unbedingt notwendig, erleichtert uns aber im Zweifelsfall die Zuordnung Ihrer Zahlung. 

Das ist mir zu aufwendig. Wie geht es leichter?

Unser Tipp: Sparen Sie sich den manuellen Aufwand und erteilen Sie uns eine SEPA-Lastschriftmandat.
Dann haben Sie das aus dem Kopf, brauchen sich nicht um das korrekte Ausfüllen der Überweisung bemühen und behalten dennoch die volle Kontrolle.
Sie können uns im Online-Portal ein SEPA-Lastschriftmandat online erteilen oder wir senden Ihnen das entsprechende Formular gerne per Post zu, das Porto für die Rücksendung übernehmen wir (Freiumschlag liegt bei).

Kontakt: Sie haben noch offene Fragen zu Überweisungsbelegen oder SEPA?

Die Abteilung Geschäftsbuchhaltung hilft Ihnen gerne weiter:
Telefon: 0721  599 - 1530
E-Mail: krgstdtwrk-krlsrhd

Fragen über Lösungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten

Information über Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Lösungsmöglichkeiten wie z. B. Tilgungsmöglichkeit über eine Ratenzahlungsvereinbarung sowie staatlicher Unterstützungsmöglichkeiten.

Download: Informationen bei Zahlungsschwierigkeiten

Wie kann ich einen Antrag auf Ratenzahlung/Abwendungsvereinbarung stellen?

Ihren Antrag auf Ratenzahlung/Abwendungsvereinbarung können Sie formlos per Mail an mahnwesen@stadtwerke-karlsruhe.de senden. Bitte geben Sie im Betreff Ihr Vertragskonto an. Nach interner Prüfung erhalten Sie umgehend ein schriftliches Angebot zur Ratenzahlung/Abwendungsvereinbarung. Zur Wirksamkeit ist die Rückgabe einer von Ihnen unterzeichneten Ausfertigung an die Stadtwerke Karlsruhe/Mahnwesen notwendig. Gerne können Sie diese auch per Mail an das Mahnwesen senden.

Bitte beachten Sie, dass zur Abwendung einer evtl. bereits eingeleiteten Sperrmaßnahme die Abwendungsvereinbarung unterzeichnet in Textform bis spätestens zum Tag der angekündigten Versorgungsunterbrechung vorliegen muss.

Download: Abwendungsvereinbarung

Wie kann ich eine Einstellung der Versorgung abwenden?

Zahlung des rückständigen Forderungsbetrags

Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • SEPA-Lastschriftmandat

  • Überweisung auf das Konto der Stadtwerke (Sparkasse Karlsruhe; IBAN DE33 6605 0101 0009 0012 72BIC KARSDE66). Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihr Vertragskonto an.
  • Bareinzahlung an unserem Kassenautomaten in der Daxlanderstr. 72, dieser ist rund um die Uhr für Sie zugänglich

  • Paypal: Bitte scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Mahnung und folgen Sie den Anweisungen

  • Vorlage des Zahlungsnachweises (Kontoauszug oder Bankbestätigung) schriftlich per E-Mail (mahnwesen@stadtwerke-karlsruhe.de)


Sollte Ihnen der Ausgleich des Forderungsbetrags in einer Summe nicht möglich sein, bitten wir dringend um Kontaktaufnahme mit unserem Mahnwesen (Näheres Informationen erhalten Sie auch hier: Informationen bei Zahlungsschwierigkeiten)

Wie kann ich die künftige Belieferung mit Strom sicherstellen?

Die künftige Strombelieferung ist über die Installation eines Vorkassenzählers möglich. Nach Einzahlung eines selbstgewählten Betrags bzw. Vorlage eines Zahlungsnachweises erhalten Sie eine Quittung mit einer Schlüsselzahl (PIN). Es besteht die Möglichkeit, sich mit der Barzahlung am Kassenautomaten sofort eine Schlüsselzahl in Form einer Quittung ausgeben zu lassen. Nachdem Sie die Schlüsselzahl am Vorkassenzähler eingegeben haben, erfolgt die sofortige Freischaltung der Stromversorgung in Höhe des einbezahlten Betrags. Bei Interesse wenden Sie sich bitte unter Angabe des Vertragskontos per E-Mail an: vorkassenzaehler@stadtwerke-karlsruhe.de.

Haben Sie noch weitere Fragen zu Mahnungen / Zahlungsrückständen?

Sie erreichen unser Mahnwesen telefonisch von Mo – Do 8 bis 14 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr unter 0721 599 1600 oder per Mail: mahnwesen@stadtwerke-karlsruhe.de. Bitte halten Sie Ihr Vertragskonto bereit.

Wer hilft mir weiter, wenn ich nicht bezahlen kann?

In diesem Fall bitten wir Sie um sofortige Kontaktaufnahme mit unserem Mahnwesen-Team: mahnwesen@stadtwerke-karlsruhe.de, Tel. 0721/599-1600 (Mo – Do 8.00 – 14.00 Uhr, Fr 8.00 – 13.00 Uhr), um frühzeitig hohen Forderungsrückständen entgegenzuwirken und eine Tilgungsmöglichkeit in einem beidseitig wirtschaftlich zumutbaren Rahmen zu finden. Bitte halten Sie hierzu möglichst Ihre aktuellen Zählerstände vor.

Setzen Sie Strom- und Gassperrungen aufgrund der aktuell hohen Energiepreise aus?

Nein, grundsätzlich ist es jedoch unser Ziel, gemeinsam mit Ihnen eine für beide Seiten wirtschaftlich zumutbare Lösung zu vereinbaren, um Energiesperrungen zu vermeiden.

Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/Hinweis_Sperre_WasTun.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen. Sie bieten meist kostenfreie Beratungen an und können Auskunft darüber geben, welche Behörde im jeweiligen Fall der richtige Ansprechpartner ist.

Anforderung Verbrauchsdaten z.B. für Energieausweise

Wofür benötige ich die Verbrauchsdaten?

Die Verbrauchsdaten Ihres Gebäudes benötigen Sie zum Beispiel für einen Energieverbrauchsausweis. Um einen Verbrauchsausweis erstellen zu können, werden die Verbräuche der letzten drei Jahre benötigt.

Wo erhalte ich die Verbrauchsdaten?

Sie möchten den Energieverbrauch der von Ihnen bewohnten oder verwalteten Liegenschaft wissen? Dies können Sie bei der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH für eine einmalige Gebühr in Höhe von 39 Euro erfragen. Einfach HIERklicken!
(Bitte beachten Sie: Auskunft über die Energieverbräuche Strom und Erdgas erhalten Sie ab sofort nur noch über diesen Anfrage-Link. Fernwärmeverbräuche fragen Sie bitte bei kndnsrvcstdtwrk-krlsrhd an.

Dynamischer Stromtarif

Bietet die Stadtwerk Karlsruhe GmbH bereits dynamische Stromtarife an?

Gerne beraten wir sie rund um die Voraussetzungen eines möglichen dynamischen Stromtarifs. Melden Sie sich hierzu gerne bei unserem Kundenservice.

Hinweise zu den möglichen preislichen Risiken bei Abschluss des Tarifs

Bei Abschluss eines dynamischen Tarifes ergeben sich für den Kunden im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Preis sowohl Chancen als auch Risiken. Wir weisen unsere Kunden in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die für jede Stunde eines Tages geltenden Preise nicht im Voraus feststehen, sondern sich abhängig von den Spotmarktpreisen stündlich ändern. So können die Spotmarktpreise unter die Preise am Markt angebotener Festpreisangebote fallen, wodurch für den Kunden Einsparungen bei den Strombezugskosten entstehen können. Die Spotmarktpreise können aber die am Markt angebotenen Festpreise für Stromlieferungen auch deutlich übersteigen. Es besteht im letzteren Fall für den Kunden keinerlei Absicherung gegen das Preisniveau vergleichbarer Festpreisverträge unter Umständen weit übersteigende Stromkosten.

Ein Tarifabschluss ist nur mit intelligentem Zähler („iMSys“) möglich

Bitte beachten Sie, dass Sie vor Abschluss dieses Produkts bereits über einen intelligenten Zähler verfügen müssen: Ein intelligentes Messsystem (iMSys) macht es technisch möglich, dass Ihr Verbrauch automatisch übermittelt wird und damit auch der dynamische Preisbestandteil korrekt abgerechnet werden kann. Informationen, wie Sie an ein iMSys gelangen, finden Sie unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html.

Erläuterung des Strompreises

Wie setzt sich der Strompreis zusammen, welche Steuern und Abgaben sind darin enthalten?

Wie funktioniert die Umlage nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) und wofür ist sie da?

Zum 01.07.2022 wurde die EEG-Umlage auf 0,00 ct/kWh gesenkt. Diese Senkung geben wir direkt an unsere Kunden weiter.

Vorsicht bei Haustürgeschäften

Bei Verträgen, die mit Vertretern an der Haustür geschlossen werden, ist Vorsicht geboten. Warum? Weil Drückerkolonnen mit Tricks arbeiten. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie sich wehren können. Generell gilt: Immer den Ausweis zeigen lassen!

Vorsicht an der Haustür!

Weitere Infos

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Fr 7.30 - 13.00 Uhr

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