BasisGas: klassisch gut versorgt
Gas
zu fairen Konditionen beziehen und
dabei stets flexibel bleiben – das bietet Ihnen BasisGas Business, unser Grundversorgungsangebot für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis
10.000 kWh. Sie befinden sich automatisch innerhalb dieses Angebots, wenn Sie
aus dem Netzgebiet
der Stadtwerke Karlsruhe Gas beziehen. Eine unterbrechungsfreie und
zuverlässige Versorgung ist somit garantiert
Ihre Vorteile auf einen Blick
- kurze und flexible Laufzeit
- Zuverlässige Energieversorgung
- bester Service vor Ort
Preisübersicht
netto | brutto | |
---|---|---|
bis 5.295 kWh / Jahr | ||
Arbeitspreis Cent / kWh | 13,61 | 16,20 |
Grundpreis € / Monat | 3,35 | 3,99 |
ab 5.296 kWh / Jahr | ||
Arbeitspreis Cent / kWh | 11,31 | 13,46 |
Grundpreis € / Monat | 13,50 | 16,07 |
ab 81.000 kWh / Jahr | ||
Arbeitspreis Cent / kWh | 11,51 | 13,70 |
Grundpreis € / Monat |
Preisstand: 01.03.2025; gerundete Bruttopreise inkl. 19% MwSt
Vertragsdetails
Erstvertragslaufzeit | keine |
Vertragsverlängerung | 2 Wochen |
Kündigungsfrist | 2 Wochen |
Service | persönlich, telefonisch, Online-Portal |
Weitere Infos
FAQs
Was ist die Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist die gesetzliche Energielieferung durch den zuständigen Grund- und Ersatzversorger, die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, an Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen.
Wie kann ich kündigen?
Sie können jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
Wo finde ich die Preise der Grundversorgung?
Die aktuellen Preise der Grundversorgung finden Sie oben.
Wo sind die rechtlichen Rahmenbedingungen geregelt?
Die Energiebelieferung in Ersatzversorgung ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unter § 36 sowie in der Grundversorgungsverordnung Gas (GasGVV) geregelt. Hier finden Sie die GasGVV.
Muss ich meine Zählerstände zum Beginn der Grundversorgung durch die Stadtwerke Karlsruhe selbst ablesen?
Nein: Das veranlasst die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH als zuständiger Netzbetreiber für Sie. Wir bitten Sie daher, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Zugang zu den Messeinrichtungen zur Ablesung zu ermöglichen.
Muss ich mein monatlichen Abschlagsbeträge jeden Monat selbst überweisen?
Nein: Sie können uns gerne ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne ein entsprechendes Formular zu.