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24h Lieferantenwechsel
Für den Lieferantenwechsel gibt es ab dem 06. Juni 2025 neue Fristen, die für eine größere Flexibilität in der Anbieterwahl sorgen sollen. Die Neuerung basiert auf einer Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 20a Abs. 2 EnWG) und umfasst weitere Regelungen, die im Alltag Auswirkungen haben: So können Ein- und Auszüge bei einem Wohnungswechsel oder –verkauf nur noch im Voraus und nicht mehr rückwirkend gemeldet werden.
Wir erklären Ihnen hier ausführlich, warum wir uns aufgrund des neuen 24h Lieferantenwechsels gemeinsam umgewöhnen müssen und unterstützen Sie dabei.
Wie Sie vom neuen 24h Lieferantenwechsel profitieren
Innerhalb von nur 24 Stunden den Stromanbieter wechseln? Das wird Stromkundinnen und -Kunden ab dem 06. Juni 2025 ermöglicht, sofern Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten es zulassen.
Was ändert sich für Sie?
Grundsätzlich bleibt der Ablauf eines Anbieterwechsels gleich. Neu ist jedoch, dass die technischen Prozesse zur Anmeldung beim Netzbetreiber hinter den Kulissen innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein müssen. Für die Zukunft soll die neue Regelung folgende Vorteile erbringen:
- Mehr Flexibilität für Sie: Schnellerer Anbieterwechsel bei künftigem Bedarf – abhängig von Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.
- Weniger Wartezeit: Der technische Wechsel erfolgt werktags innerhalb von 24 Stunden.
- Klare Verantwortlichkeiten für anfallende Verbräuche: Der Prozess wird transparenter, automatisierter und effizienter. Denn mit modernen Systemen können Wechsel genau zum richtigen Zeitpunkt verarbeitet werden.
- Wettbewerbsimpuls: Wegen der schnelleren Wechselmöglichkeit soll die neue Regelung langfristig kundenfreundlichere Angebote fördern.
JETZT IM BLICK BEHALTEN
Der neue 24h Lieferantenwechsel hebelt vertragliche und gesetzliche Laufzeiten und Kündigungsfristen nicht aus. Diese finden Sie in Ihren Unterlagen.
Das geht ganz einfach:
Nutzen Sie unseren Tarifberater und wählen Sie Ihren gewünschten Tarif.
Schließen Sie den Vertrag ganz bequem online ab. Einfach MaLo-ID oder Zählernummer, Zählerstand und aktuellen Versorger eingeben und fertig. Wir kümmern uns auch um die Kündigung Ihres alten Vertrags.
Wir bestätigen, ob und zu welchem Termin die Stromlieferung aufgenommen wird.
Umzug geplant? Hier Aus- und Einzug schon jetzt melden!
So läuft es auch weiterhin reibungslos
- Umzug melden: Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir Sie, Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus bei uns anzumelden. Das geht ganz einfach und mit wenigen Klicks:
Im Online-Portal - Ihrem digitalen Zuhause
Per Kontaktformular - Zählerstand übermitteln: Vermeiden Sie unnötige Kosten, indem Sie sich am Tag des Umzuges den Zählerstand notieren und ihn mit wenigen Klicks mit uns teilen:
Im Online-Portal - Ihrem digitalen Zuhause
In der Stadtwerke Karlsruhe App scannen - Übergabeprotokoll nutzen: Halten Sie den Zählerstand und das Datum im Übergabeprotokoll fest. Dieses Dokument dient Ihnen als Nachweis für die Übergabe.

Je früher, desto besser!
Melden Sie Ihren Auszug 14 Tage im Voraus. Für die entstandenen Kosten kommt immer derjenige Vertragspartner auf, dessen Marktlokations- ID (MaLo-ID) zum jeweiligen Zeitpunkt angemeldet ist. Ohne eine vorherige Abmeldung gehen wir davon aus, dass Sie weiterhin dort wohnen und Strom nutzen. Das heißt: Sie würden bei nachträglicher Abmeldung Strom bezahlen, obwohl Sie schon ausgezogen sind und jemand anderes ihn bereits verbraucht. Wir möchten Ihnen ersparen, dass Sie länger zahlen als nötig oder Probleme bei der Klärung auftreten.
Melden Sie Ihren Einzug 14 Tage im Voraus, damit Sie direkt von einem unserer passenden Tarife profitieren und Kosten sparen können. Ansonsten versorgen wir Sie zuverlässig und sicher in der Grundversorgung. Durch eine rückwirkende Meldung des Einzuges würde der schon angefallene Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Das möchten wir unbedingt vermeiden.
Gemeinsam stellen wir so sicher, dass Ihre Abrechnung korrekt ist, Sie keine unnötigen Kosten haben und Sie zuverlässig nach Ihren Bedürfnissen versorgt werden.
Angabe der MaLo-ID zur schnellen Identifikation des Stromanschlusses
Jedem Stromanschluss ist eine sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zugeordnet. Zu finden ist diese elfstellige Nummer zum Beispiel auf Ihrer Stromrechnung. In dem neuen Prozess ist die Malo-ID für eine schnelle Abwicklung sehr hilfreich. Bitte geben Sie die Nummer deshalb an. Sollten Sie Ihre MaLo-ID nicht herausfinden können, geben Sie bitte Ihre Zählernummer an. Wir fragen Ihre MaLo-ID dann bei Ihrem Netzbetreiber an.
JETZT IM BLICK BEHALTEN
Je früher, desto besser: Melden Sie uns Ihre Ein- und Auszüge mindestens 14 Tage im Voraus! Denn mit der neuen Gesetzgebung ab dem 06. Juni 2025 sind keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich.
Geben Sie, falls bekannt, die Marktlokationsnummer (MaLo-ID) an – zu finden auf Ihrer Stromrechnung.
FAQs
Was ist ein Lieferantenwechsel?
Der Wechsel von einem Energieversorger zum anderen wird als Lieferantenwechsel bezeichnet. So können Sie beispielsweise problemlos von Ihrem jetzigen Stromanbieter zu uns, den Stadtwerken Karlsruhe wechseln. An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels. Wenn Sie bereits Kunde bei uns sind und lediglich den Tarif wechseln möchten, ist dies ein Tarifwechsel, kein Lieferantenwechsel. Für einen Tarifwechsel steht Ihnen unser Online-Portal – ihr digitales Zuhause rund um die Uhr zur Verfügung. Dort finden Sie attraktive Angebote.
Warum wurde der 24h Lieferantenwechsel eingeführt?
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) setzt die EU-Richtlinie 2019/944 in Deutschland um. Das Ziel: den Wettbewerb zwischen den Stromanbietern zu stärken und den Energiemarkt für Kundinnen und Kunden zu vereinfachen.
Ist der 24h Lieferantenwechsel kostenpflichtig?
Nein, der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist für Sie kostenlos.
Sind rückwirkende An- und Abmeldungen weiterhin möglich?
Nein, ab 06. Juni 2025 sind rückwirkende Ein- und Auszüge technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.
Wie melde ich meinen Umzug richtig, um Probleme zu vermeiden?
Melden Sie uns Ihren Umzug 14 Tage im Voraus, idealerweise, sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Im Online-Portal – Ihrem digitalen Zuhause ziehen Sie ganz einfach und mit wenigen Klicks um.
Welche Daten werden für eine An- oder Abmeldung benötigt?
Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:
- Ihre Kundennummer
- Adresse der Verbrauchsstelle
- Name des Vertragspartners
- Geburtsdatum des Vertragspartners
- Ein- oder Auszugsdatum
- Zählernummer
- Zählerstand
- Für eine schnellere Abwicklung: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Was ist die MaLo -ID und wo finde ich sie?
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung.
Betrifft die neue Regelung auch Gasverträge?
Nein, die Änderungen gelten ausschließlich für Stromlieferverträge. Gasverträge sind davon nicht betroffen. Wir bitten Sie aber dennoch, auch Ihren Ein- oder Auszug für eine Gas-Verbrauchsstelle 14 Tage im Voraus an uns zu melden. So vereinheitlichen wir die Vorgehensweise und können einen reibungslosen Ablauf gewährleisten.
Was passiert, wenn ich vergesse, meinen Auszug rechtzeitig im Voraus zu mitzuteilen?
Meldet sich auch kein Nachmieter auf den Zähler an, kann folgendes passieren: Solange der eigene Name im Vertrag steht, ist man weiterhin für die entstehenden Stromkosten verantwortlich – auch wenn man nicht mehr dort wohnt.
Was passiert, wenn ich vergesse meinen Einzug rechtzeitig mitzuteilen?
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden,
- beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können anschließend jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln.
- wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden.