BasisStrom Business: klassisch gut versorgt

Strom zu fairen Konditionen beziehen und dabei stets flexibel bleiben – das bietet Ihnen BasisStrom Business, unser Grundversorgungsangebot für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh. Sie befinden sich automatisch innerhalb dieses Angebots, wenn Sie aus dem Netzgebiet der Stadtwerke Karlsruhe Strom beziehen. Eine unterbrechungsfreie und zuverlässige Versorgung ist somit garantiert

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • kurze Laufzeit
  • zuverlässige Energieversorgung
  • bester Service vor Ort

Vertragsdetails

Erstvertragslaufzeit1 Monat
Vertragsverlängerung2 Wochen
Kündigungsfrist2 Wochen
Servicepersönlich, telefonisch, Online-Portal


nettobrutto

Arbeitspreis in Cent / kWh

38,7646,12

Grundpreis in Euro/Monat

13,8516,48

Grundpreis mit Leistungsmessung in Euro/Monat

17,7521,12

Preisstand: 01.03.2024; gerundete Bruttopreise inkl. 19 % MwSt

Preise mit Schwachlastregelung

Definition Schwachlast:
Hierbei wird der Stromverbrauch, der in der Schwachlastzeit (täglich 9 Stunden, 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr) genutzt wird, mit einem Zweitarifzähler erfasst und günstiger als der Strom außerhalb dieser Zeit abgerechnet. Der Schwachlasttarif lohnt sich, wenn ein wesentlicher Anteil Ihres Stromverbrauchs in den späten Abend- und Nachtstunden anfällt.

nettobrutto
Arbeitspreis HT* in Cent / kWh39,0646,48
Arbeitspreis NT** in Cent / kWh31,6637,68
Grundpreis in € / Monat15,9019,92
Grundpreis mit Leistungsmessung in € / Monat17,75 21,12
* HT: Hochtarif von 06:00 – 21:00 Uhr
** NT: Niedertarif von 21:00 – 06:00 Uhr

Preisstand: 01.03.2024; gerundete Bruttopreise inkl. 19 % MwSt

Weitere Infos

FAQs

Was ist die Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist die gesetzliche Energielieferung durch den zuständigen Grund- und Ersatzversorger, die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, an Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen.

Wie kann ich kündigen?

Sie können jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.

Wo finde ich die Preise der Grundversorgung?

Die aktuellen Preise der Grundversorgung finden Sie oben.

Wo sind die rechtlichen Rahmenbedingungen geregelt?

Die Energiebelieferung in Ersatzversorgung ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unter § 36 sowie in der Grundversorgungsverordnung Strom (StromGVV) geregelt. Hier finden Sie die StromGVV.

Muss ich meine Zählerstände zum Beginn der Grundversorgung durch die Stadtwerke Karlsruhe selbst ablesen?

Nein: Das veranlasst die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH als zuständiger Netzbetreiber für Sie. Wir bitten Sie daher, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Zugang zu den Messeinrichtungen zur Ablesung zu ermöglichen.

Muss ich mein monatlichen Abschlagsbeträge jeden Monat selbst überweisen?

Nein: Sie können uns gerne ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne ein entsprechendes Formular zu.

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