Strom
zu fairen Konditionen beziehen und dabei stets flexibel bleiben – das bietet
Ihnen BasisStrom Business, unser Grundversorgungsangebot für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis
10.000 kWh. Sie befinden sich automatisch innerhalb dieses Angebots, wenn Sie
aus dem Netzgebiet
der Stadtwerke Karlsruhe Strom beziehen. Eine unterbrechungsfreie und
zuverlässige Versorgung ist somit garantiert
Erstvertragslaufzeit | 1 Monat |
Vertragsverlängerung | 2 Wochen |
Kündigungsfrist | 2 Wochen |
Service | persönlich, telefonisch, Online-Portal |
| netto | brutto |
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Arbeitspreis in Cent / kWh | 38,76 | 46,12 |
Grundpreis in Euro/Monat | 13,85 | 16,48 |
Grundpreis mit Leistungsmessung in Euro/Monat | 17,75 | 21,12 |
Preisstand: 01.03.2024; gerundete Bruttopreise inkl. 19 % MwSt
Definition Schwachlast:
Hierbei wird der Stromverbrauch, der in der Schwachlastzeit (täglich 9 Stunden, 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr) genutzt wird, mit einem Zweitarifzähler erfasst und günstiger als der Strom außerhalb dieser Zeit abgerechnet. Der Schwachlasttarif lohnt sich, wenn ein wesentlicher Anteil Ihres Stromverbrauchs in den späten Abend- und Nachtstunden anfällt.
netto | brutto | |
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Arbeitspreis HT* in Cent / kWh | 39,06 | 46,48 |
Arbeitspreis NT** in Cent / kWh | 31,66 | 37,68 |
Grundpreis in € / Monat | 15,90 | 19,92 |
Grundpreis mit Leistungsmessung in € / Monat | 17,75 | 21,12 |
Preisstand: 01.03.2024; gerundete Bruttopreise inkl. 19 % MwSt
Die Grundversorgung ist die gesetzliche Energielieferung durch den zuständigen Grund- und Ersatzversorger, die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, an Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen.
Sie können jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
Die aktuellen Preise der Grundversorgung finden Sie oben.
Die Energiebelieferung in Ersatzversorgung ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unter § 36 sowie in der Grundversorgungsverordnung Strom (StromGVV) geregelt. Hier finden Sie die StromGVV.
Nein: Das veranlasst die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH als zuständiger Netzbetreiber für Sie. Wir bitten Sie daher, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Zugang zu den Messeinrichtungen zur Ablesung zu ermöglichen.
Nein: Sie können uns gerne ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne ein entsprechendes Formular zu.