Der Stadtwerke Karlsruhe Volkslauf
Der Volkslauf der Stadtwerke Karlsruhe, der jährlich im Sommer stattfindet, gehört inzwischen zum festen Bestandteil im Sportkalender von Karlsruhe.
Wann?
Donnerstag, September 2025
Startschuss: 17:30 Uhr
Wo?
Der Start- und Zielbereich befindet sich auf dem Betriebsgelände der Stadtwerke Karlsruhe (Zugang über Pfannkuchstraße 1)
Welche Wertungskategorien gibt es?
Wertungsklassen
- 5 km Laufstrecke (Damen/Herren)
- 10 km Laufstrecke (Damen/Herren)
- 5 km Walking (Damen/Herren)
Sonderwertungsklassen
- Jüngster Teilnehmer
- Jüngste Teilnehmerin
- Ältester Teilnehmer
- Älteste Teilnehmerin
Laufevent entlang der Alb
Der Volkslauf in Karlsruhe ist eine beliebte Laufveranstaltung, die von den Stadtwerken Karlsruhe ausgerichtet wird. Seit 1984 ist dieser Laufevent eine feste Größe im Veranstaltungskalender. Die Streckenlängen betragen 5 und 10 Kilometer und führen größtenteils entlang der malerischen Alb. Auch Walker sind herzlich eingeladen, an der 5-Kilometer-Distanz teilzunehmen.
Die Sportlerinnen und Sportler werden mit Hilfe von Transpondern an der Startnummer zeitgenau erfasst. Vor dem Start wird ein gezieltes Aufwärmprogramm angeboten, um optimal vorbereitet zu sein. Die familiäre Atmosphäre und der Spaß stehen beim Volkslauf in Karlsruhe im Vordergrund.
Auf dem Betriebsgelände der Stadtwerke Karlsruhe in der Pfannkuchstraße 1 erfolgt der Startschuss für alle Teilnehmer. Auf der 10 km-Strecke werden die Läuferinnen und Läufer mit erfrischendem Wasser versorgt, um ihren Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Zusätzlich gibt es musikalische Unterhaltung, um für eine motivierende Atmosphäre zu sorgen.
Wir freuen uns auf das Zusammenkommen von Läuferinnen und Läufern aller Altersklassen, die gemeinsame sportliche Herausforderung und ein erfolgreiches Event mit positiven Erlebnissen.
Ein grüner Volkslauf in Karlsruhe
Der Volkslauf wird im gewohnten Umfang, mit den bisherigen Strecken (10 km, 5 km und 5 km Walker) und einer max. möglichen Teilnehmerzahl von 1.000 Läufer*innen umgesetzt. Hierbei fokussieren wir uns vorwiegend auf die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz:
- Einsatz von E-Fahrzeugen am gesamten Event
- Startnummern* berechtigen zur kostenfreien An- und Abreise mit den ÖPNV
*Die Fahrkarte=Veranstaltungsticket liegt dem Lauferpaket bei der Ausgabe der Startnummer bei und ist bei Anreise mit dem ÖPNV mitzuführen. Dieses Veranstaltungsticket gilt am angegebenen Veranstaltungstag als Fahrkarte für eine Hin- und Rückfahrt zum Veranstaltungsort im Stadtgebiet Karlsruhe (Wabe 100) in allen Bussen und Bahnen.
- Verzicht auf Plastik & Einweg
- Kostenfreier Ausschank von klimaneutralem Karlsruher Trinkwasser
- Wir setzen bei der Verpflegung auf Bio-Produkte
- Der Volkslauf wird komplett mit 100 % Ökostrom versorgt
- Berücksichtigung der korrekten Abfallentsorgung bzw. Sortierung auf der Strecke und auf dem Gelände
- Pro Teilnehmenden des Volkslauf werden wir einen Baum pflanzen
- Ein Großteil der Einnahmen aus Verkauf und Startgebühr fließen in soziale Projekte
Laufstrecke
Start der 5-Kilometer-Strecke, die größtenteils entlang der Alb verläuft, ist das Betriebsgelände der Stadtwerke in der Pfannkuchstraße 1. Auch Walker können über die Fünf-Kilometer-Distanz teilnehmen. Die Zeiterfassung erfolgt mit Hilfe kleiner Transponder, die an der Startnummer befestigt sind.
Vor dem Start wird den Läufer*innen ein gezieltes Aufwärmprogramm durch unseren #moments-Partner Pfitzenmeier Unternehmensgruppe angeboten.
Bitte beachten Sie, dass es auf der 5-Kilometer-Strecke keinen Wasser- oder Verpflegungsstand gibt.
Start der 10-Kilometer-Strecke, die größtenteils entlang der Alb verläuft und zum Teil bis nach Knielingen hinein führt, ist das Betriebsgelände der Stadtwerke in der Pfannkuchstraße 1. Die Zeiterfassung erfolgt mit Hilfe kleiner Transponder, die an der Startnummer befestigt sind.
Vor dem Start wird den Läufer*innen ein gezieltes Aufwärmprogramm durch unseren #moments-Partner Pfitzenmeier Unternehmensgruppe angeboten.
Auf der 10 km Strecke werden die Läufer*innen mit erfrischendem Wasser durch unseren Wasserstand (ca. 6 km) versorgt, um ihren Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Ebenso sorgt ein DJ auf der Laufstrecke für beste Stimmung und gute Laune aller Läufer*innen.
Ergebnisse 2024
Impressionen
Volkslauf 2024
Volkslauf 2023
Volkslauf 2019
Volkslauf 2018
Volkslauf 2017
FAQs
Wann findet der Volkslauf statt?
Ab wann kann man sich anmelden?
Kann ich mich vor Ort noch anmelden?
Wie hoch ist die Anmeldegebühr?
Wie verläuft die Strecke?
Was bedeutet „grünen Volkslauf“?
Wann ist der Startschuss?
Ich kann leider doch nicht teilnehmen. Kann ich stornieren?
Wie erhalte ich meine Unterlagen?
Wie kann man am besten anreisen?
Wo kann ich parken?
Kann ich meine Wertsachen vor Ort einschließen?
Gibt es Preise zu gewinnen?
Gibt es Essen und Trinken vor Ort?
Wie erhalte ich weitere Informationen zum Volkslauf?
An wen kann ich mich bei Fragen melden?
Teilnahmebedingungen zum Stadtwerke Karlsruhe Volkslauf
Veranstalter des Volkslaufs ist die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Daxlander Straße 72, 76185 Karlsruhe.
Die Teilnahme ist ausschließlich gemäß den nachfolgenden Teilnahmebedingungen und der Ausschreibung möglich.
Teilnahmeberechtigt ist, wer sich angemeldet und die Startgebühr entrichtet hat.
Bei Minderjährigen muss zudem vor Beginn des Volkslaufs die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Der Volkslauf ist auf 1000 Teilnehmende beschränkt.
Entscheidend für die Teilnahmeberechtigung ist der zeitliche Eingang der Anmeldungen bis zum Erreichen der angegebenen Kapazitätsgrenze. Danach eingehende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnehmenden bzw. die gesetzlichen Vertreter teilnehmender Minderjähriger erklären, dass sie für die Teilnahme am Volkslauf ausreichend trainiert haben und körperlich gesund sind.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme am Volkslauf.
Es obliegt den Teilnehmenden bzw. den gesetzlichen Vertretern von minderjährigen Teilnehmenden, ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Das Sanitätspersonal ist berechtigt, die Teilnehmenden bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Lauf zu nehmen.
Die Teilnehmenden bzw. die gesetzlichen Vertreter von teilnehmenden Minderjährigen versichern die Richtigkeit aller von ihnen gemachten Angaben.
Die Teilnahme ist verbindlich. Nach erfolgter Anmeldung besteht im Falle eines Nichtantritts gleich aus welchem Grund kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr. Bei Änderungen in der Durchführung oder der Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnungen oder eines sonstigen Umstands, der vom Veranstalter nicht zu vertreten ist, besteht keine wie auch immer geartete Schadensersatzverpflichtung sowie kein Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Startgebühr.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Ablauf des Volkslaufs abzuändern, zeitlich/örtlich zu verlegen, abzubrechen oder ggf. abzusagen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Über derartige Änderungen werden die Teilnehmenden – soweit möglich – vorab per E-Mail benachrichtigt und auf der Website zum Volkslauf informiert.
Den Anweisungen des Veranstalters sowie seiner Erfüllungsgehilfen vor Ort ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Zuwiderhandlungen, die den Ablauf des Volkslaufs stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden, ist der Veranstalter berechtigt, den Betreffenden von der (weiteren) Teilnahme auszuschließen. Weitere Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben vorbehalten.
Der Veranstalter haftet, soweit es auf ein Verschulden ankommt für durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter bei durch ihn verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise zu rechnen ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die Organe des Veranstalters sowie auf Angestellte, Erfüllungsgehilfen und Dritte wie z.B. Sponsoren, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung des Volkslaufs bedient.
Die Teilnehmenden erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter über zukünftige Laufevents der Stadtwerke Karlsruhe über den Kontaktkanal E-Mail informiert.
Der gesamte Volkslauf wird vom Veranstalter durch Foto- und Videoaufnahmen dokumentiert; die Teilnehmenden bzw. die gesetzlichen Vertreter von teilnehmenden Minderjährigen willigen ausdrücklich ein, dass sie entsprechend fotografiert und gefilmt werden dürfen und der Veranstalter das so erstellte Material kostenfrei zu Dokumentations- und redaktionellen Zwecken nutzen darf. Die Teilnehmenden bzw. die gesetzlichen Vertreter von teilnehmenden Minderjährigen räumen dem Veranstalter dementsprechend das zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte Recht ein, das Foto- und Videomaterial an Medien weiterzugeben, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu veröffentlichen, insbesondere auf folgenden Kanälen:
Website der Stadtwerke Karlsruhe
Social-Media-Kanäle der Stadtwerke Karlsruhe (Facebook, Instagram, YouTube)
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Pressemitteilungen
Printmedien der Stadtwerke Karlsruhe (Kunden- und Mitarbeitermagazin)
TV-Übertragungen
Die Teilnehmenden bzw. die gesetzlichen Vertreter von teilnehmenden Minderjährigen sind damit einverstanden, dass die in ihrer Anmeldung genannten Daten zum Zwecke der Veranstaltung (z.B. Teilnehmer-, Ergebnislisten) genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Sie versichern die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben. Die im Zusammenhang mit der Anmeldung und Durchführung des Volkslaufs erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.