Wir als Stadtwerke Karlsruhe verstehen uns als Lebenspartner der Karlsruher Bürgerinnen und Bürger. Wir sind ein Traditionsunternehmen – Generationen von Karlsruher*innen haben bei uns gearbeitet und nutzen unsere Produkte. Kurzum: Wir sind eng mit der Stadt verbunden. Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, unsere Preise fair zu gestalten und aktuelle Marktentwicklungen klar zu kommunizieren.
Schon während der Ölkrise in den 70er-Jahren legte der Gesetzgeber fest, wie die Energieversorgung in Deutschland sichergestellt werden sollte. Rund 50 Jahre später, im Mai 2022, wurde das Energiesicherungsgesetz EnSiG komplett überarbeitet und aktualisiert. Mithilfe des EnSiG soll sichergestellt werden, dass es in Deutschland immer genug Energie gibt und dass die Versorgung dauerhaft und stabil gesichert ist. Die Politik kann auf Krisensituationen reagieren und Einfluss auf die Preise nehmen.
Zusammen mit zwei weiteren Gesetzen – dem Energiewirtschaftsgesetz und der Gassicherungsverordnung – bildet das EnSIG die rechtliche Grundlage für den Notfallplan Gas.
Der Notfallplan Gas beinhaltet drei Stufen: die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Seit dem 23. Juni 2022 befindet sich Deutschland in der Alarmstufe (Stand März 2023). Das bedeutet, dass die Gasversorgung stark gestört ist, aber der Markt kann diese Störung ohne Eingriffe durch Politik oder Behörden bewältigen. In der Alarmstufe können Gaslieferungen an nicht systemrelevante Industriekunden gekürzt werden. Das ist bisher jedoch nicht geschehen.
Erst die Notfallstufe erlaubt es der Bundesnetzagentur, die Gasversorgung für bestimmte Verbraucher zu reduzieren oder zu unterbrechen. Das bedeutet für Privatverbraucher vor allem Folgendes: Sie unterliegen in allen drei Krisenstufen einem besonderen Schutz. Gleiches gilt für Unternehmen der kritischen Infrastruktur wie Feuerwehr und Polizei, aber auch Energieerzeuger sowie soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser.
Privatkunden sind besonders geschützt, auch wenn es zu einer Knappheit von Gas kommen sollte. Auch wenn ein Anbieter die Versorgung einstellt oder wenn man umzieht und noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen hat, greift die so genannte Grundversorgung. Diese stellt der Grundversorger sicher; in der Fächerstadt Karlsruhe sind das die Stadtwerke Karlsruhe.
Wussten Sie schon, dass die Grenze der Grundversorgung bei Gewerbekunden (Strom und Gas) bei 10.000 KWh pro Jahr liegt, während es bei Privatkunden keine Grenze gibt.
Energie – und damit auch Gas – kaufen die Stadtwerke Karlsruhe teilweise direkt und teilweise an so genannten Energiebörsen. Das Erdgas für unsere Kund*innen in Karlsruhe haben wir für den kommenden Winter, wie die Jahre vorher, bei Equinor aus Norwegen schon im vergangenen Jahr vertraglich gesichert. Das Unternehmen ist der zweitgrößte Gaslieferant Norwegens mit Sitz in Stavanger.
Das gibt uns zunächst eine gewisse Sicherheit in Preis und Versorgung. Dennoch: Die Energieversorgung ist ein globales Geschäft und die Preise unterliegen vielen Faktoren. Der wichtigste im Moment ist sicher der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die Veränderungen der Liefermenge, die sich daraus ergeben. Da die Versorgung mit Gas aus Russland nicht stabil gewährleistet ist, gibt es weniger Gas auf dem Markt. Und das hat Auswirkungen.
Wussten Sie, dass das teuerste Kraftwerk den Strompreis bestimmt?
Das ist das Merit-Order-Prinzip!
Warum steigt der Preis für Kohle, seit russisches Gas nicht mehr oder nur noch in geringen Mengen auf dem Markt verfügbar ist? Schließlich handelt es sich um ein Produkt, das anders gefördert und hergestellt wird, aus anderen Weltregionen kommt. Dieser wechselseitige Einfluss zeigt, dass auf den Weltmärkten alles zusammenhängt.
Betrachten wir die Kette an Abhängigkeiten in verkürzter Form: Steigt der Preis für das verfügbare Gas, wird der Strom, der in Deutschland häufig in Gaskraftwerken hergestellt wird, ebenfalls teurer. In der Folge steigt der Preis für Kohle, da dieser Energieträger als Ersatz für das teure Gas zum Einsatz kommt. Steigt die Nachfrage, steigt auch der Preis – und plötzlich ist Kohle ebenfalls (wieder) ein gesuchtes Gut.
Der Klimawandel und lokale Wetterphänomene wirken auf die Energieversorgung. Und das auf vielen Ebenen. Eine Überschwemmung in einem australischen Kohlerevier kann zur Folge haben, dass die Preise bei uns schwanken.
Einige weitere Beispiele:
Boomt die Wirtschaft in China, steigen die Preise für Kohle und Energie. Der sprichwörtliche Sack Reis – eine Sache, die uns zunächst nicht so recht interessiert – hat größere Auswirkungen auf unsere Preise und damit unseren Alltag, als wir uns bewusst machen. Die Organisation erdölexportierender Länder (OPEC) bestimmt durch die Regulierung der Fördermengen, wieviel Gas verfügbar ist und damit auch, was es kostet. Hier reiht sich auch die Entscheidung der Bundesregierung, eine Pipeline von Russland nach Deutschland zu bauen, ein. Ein weiteres Beispiel: In Deutschland greift der Gesetzgeber durch das so genannte Merit-Order-Prinzip in die Preisfindung ein. Es koppelt den Strompreis an den Preis des teuersten Kraftwerks.
In Deutschland definiert sich der Strompreis an den Energiebörsen nach dem Merit-Order-Prinzip, zu Deutsch nach der Reihenfolge der Vorteilhaftigkeit. Das bedeutet: Je mehr günstige – vorteilhafte – Anbieter die Nachfrage decken können, desto günstiger der Strompreis. Es dürfen also zunächst die günstigsten Anbieter wie Solar- und Windkraftwerke ihren produzierten Strom ins Netz speisen. Nach und nach kommen die teureren zum Zug. Sie werden in folgender Reihenfolge zugeschaltet: erneuerbare Energien, Atomkraftwerke, Braunkohlkraftwerke, Steinkohlekraftwerken, Gas- und Dampfkraftwerke, Gasturbinenkraftwerke.
Der teuerste, dessen Energie benötigt wird, um den Bedarf zu decken, bestimmt den Preis für alle. Im Moment (Stand Ende 2022) sind das Gaskraftwerke, und das ist einer der Gründe, warum der Strompreis relativ hoch ist.
Sollte die Nachfrage nach Strom weiter steigen, könnten unter Umständen noch teurere Produzenten mit zum Zug kommen. Es ist also das Zusammenspiel von der Nachfrage und der verfügbaren günstigen Energie, das den Strompreis bestimmt.
Bereits im Herbst des Jahres 2021 zog die Konjunktur weltweit wieder an – die Nachfrage nach Energie sorgte bereits für eine spürbare Verteuerung. Normalerweise entspannt sich der Markt nach dem Winter etwas. Doch mit Beginn des Kriegs in der Ukraine im Februar 2022 änderte sich die Lage dramatisch. Im Sommer erreichten die Preise für Strom und Erdgas, aber auch für Öl und Kohle ein Vielfaches ihres normalen Preises. Im vierten Quartal 2022 waren die Kosten für Beschaffung und Vertrieb von Erdgas fünf Mal höher als im Vorjahr, wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mitteilt.
Es gab zudem Unsicherheit, zum Beispiel bezüglich der so genannten Wartungsarbeiten und später der Sabotage an den Pipelines North Stream 1 und North Stream 2. All das trug dazu bei, dass sich die Preise heute auf historisch hohem Niveau befinden.
Nicht alles, was Energieversorger ihren Kund*innen in Rechnung stellen, entspricht dem Einkaufspreis. Denn: Die Beschaffungskosten für Strom oder Gas machen nur einen Teil des Preismixes aus. Wer jetzt unklare Verhältnisse wittert, liegt mehr als falsch, denn es sind gesetzliche Vorgaben und staatlich festlegte Preiselemente, die den Gesamtpreis bestimmen.
Bis Strom oder Gas es zu den Stadtwerke-Kund*innen geschafft haben, müssen sie erzeugt, transportiert, nutzbar gemacht und verkauft werden. Das kostet. Dazu kommen Steuern, Abgaben und Entgelte.
Sehen wir uns das im Detail an:
Wie setzt sich der Strompreis zusammen, welche Steuern und Abgaben sind darin enthalten?
Wie funktioniert die Umlage nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) und wofür ist sie da?
Sparen Sie mit unseren Tipps ohne spürbaren Komfortverlust viel Energie und damit Kosten.
Da weitere Entlastungen für Kund*innen angesichts der hohen Preise notwendig sind, hat die Bundesregierung bereits drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Zielgenaue Entlastungen liegen im Fokus auf Verbraucher*innen, die wenig Budget zur Verfügung haben und daher besonders unter den Preissteigerungen leiden.
Hierzu gehören eine Reform des Wohngeldes und eine Einführung des Bürgergeldes.
Außerdem sollen die Kündigungsschutzregeln für Mietwohnungen und Energieverträge überprüft werden, so dass überforderten Mieter*innen der Mietvertrag oder Energiekund*innen der Liefervertrag nicht gekündigt wird.
Auch für Unternehmen hat die Bundesregierung einen Schutzschirm geplant.
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung um Bürger*innen zu entlasten? Die aktuellsten Informationen und Entwicklungen der Bundesregierung finden Sie hier.
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Umsatzsteuer für die Lieferung von Gas und Fernwärme von 19 % auf 7 % zu senken. Die Senkung wird temporär stattfinden: vom 01.10.2022 bis 01.04.2025. Die Senkung wird vollständig an die Kund*innen weiter gegeben und wird auf der (Jahres) Rechnung ersichtlich sein. Es bedarf hierzu keiner gesonderten schriftlichen Kommunikation.
Die Stadtwerke Karlsruhe nehmen ihren Versorgungsauftrag für ihre Kund*innen sehr ernst. Dies bedeutet auch, die Energieversorgung in Krisenzeiten sicherzustellen. Aktuell steigt der Füllstand der Gasspeicher weiter an. Sollte dies nicht ausreichen, um den Gasbedarf zu decken, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Gasverbrauch zu senken. Diese Maßnahmen sind im Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EnSiG) geregelt.
Der Gesetzgeber gewährt bestimmten Kundengruppen im Falle eines Energie-Engpasses einen besonderen Schutz. Die Belieferung dieser geschützten Kund*innen hat Vorrang vor der Versorgung anderer Gasverbraucher wie z. B. größerer Gewerbe- oder Industrieunternehmen. Zu den geschützten Kund*innen gemäß § 53a EnWG gehören:
Solche Rangfolgen nach dem Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EnSiG) und der Gassicherungsverordnung (GasSV) kommen jedoch nur nach Feststellung eines Notfalls im Sinne der EG-Verordnung Erdgasversorgungssicherheit (Erdgas-SoS-VO) zur Anwendung. Dieser Zustand des Notfalls liegt derzeit nicht vor (Stand 15. August 2022).
Mit allen Unternehmen, die nicht unter diesem Schutz des Gesetzgebers stehen, sind wir dennoch bereits in den Gesprächen, wie im Falle eines solchen Szenarios verfahren werden muss.
Wir können momentan, wie alle Energieversorger in Deutschland, angesichts des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Drosselung der Erdgaslieferungen aus Russland, Lieferengpässe für Gas nicht ausschließen, tun aber alles dafür, um Sie auch weiterhin sicher und zuverlässig zu versorgen.
Um die Füllstände der Gasspeicher zu schonen, ist es sinnvoll, jetzt schon Energiesparmaßnahmen zu ergreifen. Innerhalb unserer Energieeinspar-Kampagne #EnergiePaktKA finden Sie über 70 Energie- und Wasserspartipps, die Sie einfach in Ihren Alltag integrieren können. >> hier die passenden Tipps abholen.
Alle Kund*innen werden per Brief oder E-Mail über Preisanpassungen informiert. Außerdem können Sie jederzeit unser Online-Portal nutzen. Loggen Sie sich hierfür einfach hier mit Ihren Zugangsdaten im Online-Portal ein oder registrieren Sie sich neu. Ihre aktuellen Preise sowie Vertragsdaten können Sie bereits heute unter dem Reiter Verträge / Vertragsübersicht einsehen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne hier an unseren Kundenservice.
Wir kämpfen mit der Gasknappheit und damit verbundenen hohen Kosten. In der aktuellen Situation ist der sparsame und bewusste Umgang mit Energie deshalb besonders wichtig. Wir haben daher unsere Energieeinspar-Kampagne #EnergiePaktKA ins Leben gerufen – weil wir zusammen stärker gegen die Energiekrise sind. Hier finden Sie gebündelt aktuelle News, Diskussionen, Experteninterviews etc. zum aktuellen Marktgeschehen. Dort haben wir Ihnen über 70 wirkungsvolle Energie- und Wasserspartipps zusammengefasst und zeigen Ihnen Angebote zur Energieberatung. Setzen Sie einfach diejenigen Tipps um, die für Sie leicht in Ihren Alltag zu integrieren sind. Schon kleine Anpassungen wirken sich positiv auf Ihren Geldbeutel aus.
Hier mal ein Beispiel: Wussten Sie schon, dass Sie durch die Senkung der Raumtemperatur um 1 °C Ihren Verbrauch um 6 % senken und somit Kosten sparen können?
Die allgemeinen Marktpreise wirken sich auch immer auf Ökostrom-Tarife aus. Das hat verschiedene Gründe.
Wir bieten unseren Bestandskund*innen und Neukund*innen in Karlsruhe günstige Strom- und Gastarife an. Mit unserem BesserVersorgt Strom fix profitieren Sie von 100% Ökostrom zu attraktiven Preisen.
Entscheiden Sie sich für BesserVersorgt Gas fix, erhalten Sie klimaneutrales Gas zu einem günstigen Preis.
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