Der Gebäudeenergieausweis - die wichtigsten Infos im Überblick
Wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird, muss dem neuen Nutzer schon bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden. Das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor.
Wofür brauchen Sie einen Energieausweis?
Ein Energieausweis soll dem potenziellen Mieter oder Käufer die Möglichkeit geben, die zu erwartenden Energiekosten einzuschätzen und Modernisierungsmaßnahmen besser zu planen.
Dafür zeigt der Ausweis auf einen Blick die Energiebilanz der Immobilie. Auf einer Farbskala lässt sich der Energieverbrauchswert je Quadratmeter ablesen und mit einem Durchschnittshaus sowie einem Passivhaus vergleichen: „Grün“ steht für einen geringen Energieverbrauchswert. „Rot“ bedeutet: Sparpotenzial vorhanden. Seit Mai 2014 beinhalten Energieausweise kostengünstige Modernisierungsempfehlungen.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Es wird zwischen drei Arten von Energieausweisen unterschieden. Welcher für Ihr Gebäude der richtige ist, ist abhängig von Alter und Nutzung Ihres Gebäudes. Jeder Ausweis ist zehn Jahre gültig.
Energiebedarfsausweis für Wohngebäude
Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude
Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude
Welchen Ausweis brauche ich für ein Wohngebäude?
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