Energieausweis: Die Energieeffizienz im Blick

Wer ein Gebäude mieten oder kaufen möchte, will wissen, worauf er oder sie sich einlässt. Ein Energieausweis soll die Möglichkeit geben, den zu erwartenden Energieverbrauch einschätzen. Und mindestens genau so wichtig: Interessierte können Maßnahmen zur Modernisierung besser planen. Welche Arten von Energieausweisen es gibt, wie man ein Ausweis beantragt und mit welchen Kosten dies verbunden ist, lesen Sie im Folgenden.

Energieausweis: Pflicht bei Vermietung und Verkauf

Energieausweis

Ein Energieausweis beinhaltet Daten zu der Energieeffizienz sowie den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes. 

Das Dokument soll somit einen Vergleich zwischen unterschiedlichen Immobilien schaffen, welchen Kauf- oder Mietinteressentinnen und -interessenten in ihre Entscheidung einfließen lassen können. Bereits seit dem Jahr 2009 ist ein Energieausweis für alle Wohngebäude in Deutschland verpflichtend.

Spätestens bei der Besichtigung eines Gebäudes muss der Energieausweis den potenziellen Käuferinnen und Käufern oder Mieterinnen und Mietern unaufgefordert gezeigt werden. Eine Übergabe erfolgt meist nach Vertragsschluss. Wichtig ist allerdings, dass Vermieter oder Verkäufer den Energie-Effizienzstandard vorab in einer entsprechenden Immobilienanzeige ausweisen müssen. Dies sieht eine Novelle der Energiesparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2014 vor. Wer gegen diese Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Der Energieausweis umfasst mehrere Seiten und enthält allgemeine Angaben zum Gebäude und zu den Heizstoffen sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Zudem hält das Dokument Empfehlungen zur energetischen Haussanierung fest. 

Ebenfalls wird das Verfahren zur Berechnung der energetischen Qualität des Wohngebäudes festgehalten. 

Jeder Ausweis enthält eine Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).

Die verschiedenen Arten von Energieausweisen

Den Energieausweis gibt es in mehreren Ausführungen, die sich nach Alter und Nutzungsart des Gebäudes unterscheiden.

Hierzu gehören:

  1. Energiebedarfsausweis für Wohngebäude 
  2. Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude
  3. Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude

Der Energieverbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Verbrauch von Energie in einem Gebäude. Der Energiebedarfsausweis bewertet dagegen den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes und ermöglicht eine nutzerunabhängige Beurteilung. Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude orientiert sich am witterungsbereinigten Energieverbrauch der Immobilie. Jeder dieser Ausweise ist immer zehn Jahre lang gültig.

Es ist nicht vorgeschrieben, ob ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis für ein Gebäude erstellt wird. Hier kann der Eigentümer oder die Eigentümerin also frei wählen. Allerdings gibt es Ausnahmen, denn beispielsweise können für Neubauten ausschließlich Bedarfsausweise ausgestellt werden. Logischerweise liegen hier nämlich noch keine entsprechenden Verbrauchsdaten vor.

Zudem sind für Gebäude mit mindestens vier Wohneinheiten, welche nicht unter die Wärmeschutzverordnung von 1977 fallen, Energiebedarfsausweise festgelegt. Verbrauchsausweise sind wiederum zulässig, wenn die Gebäude weniger Wohneinheiten haben und der Bauantrag dieser Immobilie nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.

Die im Energieausweis ausgewiesenen Kennwerte geben den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche an. Hierbei gilt: Je höher der Wert, desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes.

Energieeffizienzklasse von Gebäuden vergleichen

Um Gebäude in Bezug auf ihre Energieeffizienz besser miteinander vergleichen zu können, helfen die verschiedenen Energieeffizienzklassen.

Diese sind auf dem entsprechenden Energieausweis in einer Farbskala sowie den Buchstaben A bis H abgebildet. 

Dabei ist Energieeffizienzklasse A eines Gebäudes die beste, H dagegen die schlechteste. 

Auf der Farbskala im Energieausweis lässt sich der der Energieverbrauchswert je Quadratmeter ablesen und mit einem Durchschnittshaus sowie einem Passivhaus vergleichen. Die Farbe Grün steht für einen geringen Energieverbrauchswert und rot bedeutet, dass Sparpotenzial vorhanden ist.

Gebaeudeausweis

Energieausweis online beantragen bei den Stadtwerken Karlsruhe

Die Stadtwerke Karlsruhe helfen gerne bei der Beantragung eines Energieausweises weiter. 

Energieausweis online bei unserem Partner SEnerCobestellen und bequem per Rechnung bezahlen.

Kosten für den Energieausweis im Überblick

Anders als andere Anbieter von Energieausweisen bieten die Stadtwerke Karlsruhe und ihr Partner SEnerCon verlässliche Festpreise für die Erstellung der unterschiedlichen Energieausweise an. Während für den Energiebedarfsausweis 89,00 Euro berechnet werden, kostet der Energieverbrauchsausweis nur 49,00 Euro. Wer einen Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude bestellen möchte, zahlt 59,00 Euro. 

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