Energiepreisbremsen: Entlastungen kommen verzögert, dennoch in voller Höhe
Liebe Kund*innen der Stadtwerke Karlsruhe,
am 1. März 2023 sind die vom Gesetzgeber beschlossenen Preisbremsen in Kraft getreten, wodurch nahezu alle Strom- und Erdgas-Kund*innen deutlich entlastet werden.
Aufgrund der knappen Umsetzungsfrist sowie der Komplexität in den Abrechnungs- bzw. IT-Systemen kommt es dabei jedoch, wie auch bei anderen Energieversorgern, zu Verzögerungen. Wir bitten um Geduld und informieren Sie in Kürze per Anschreiben oder E-Mail über Ihre individuellen Entlastungen und die neuen Abschlagspläne.
Wichtig: Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile – Sie müssen nach wie vor nicht aktiv werden. Ihr Abschlag im März bleibt unverändert, die Entlastung wird im April berücksichtigt. Ab dann werden alle Entlastungsbeträge, auch rückwirkend für die Monate ab Januar, in vollem Umfang angerechnet bzw. gutgeschrieben.