Berechnen Sie Ihre mögliche Ersparnis bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges als Dienstwagen. Ihr Vorteil: Niedrigere Steuern bei Nutzung eines E-Dienstautos
Ab 2019 greift eine weitere steuerliche Entlastung bei der Neuanschaffung strombetriebener Dienstwagen:
Bei Kauf oder Leasing eines strombetriebenen Dienst-Pkw halbiert sich die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils von einem auf 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises, während die Nutzung eines konventionellen Dienst-Pkw unverändert mit einem Prozent abgegolten wird. Die Neuregelung gilt für alle Dienst-Elektroautos, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 erworben oder geleast werden.