Glasfaser: Wer bezahlt am Ende was?

Glasfaser bis in die Wohnung: Was kostet mich das?

Das Glasfasernetz in und um Karlsruhe wächst – doch mit ihm nehmen auch die Fragen unserer Kundinnen und Kunden zu:

  • Was kostet mich als Eigentümerin oder Eigentümer ein Glasfaseranschluss?
  • Was müssen Mieterinnen und Mieter wissen?
  • Und ist ein Hausanschluss am Ende wirklich kostenlos?

Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was ist ein Glasfaser-Hausanschluss und wer ist zuständig?

Glasfaser funktioniert anders als das gute alte Kupferkabel: Das Lichtwellenleiterkabel wird vom öffentlichen Straßennetz bis direkt in das Gebäude verlegt. In der Fachsprache spricht man vom sogenannten FTTH-Prinzip: „Fibre to the Home“ – also Glasfaser bis in die Wohnung.

Zunächst verlegen die Stadtwerke Karlsruhe das Glasfaserkabel im öffentlichen Straßenraum bis zum Gebäude. Am sogenannten Hausübergabepunkt im Keller (dort, wo auch Strom-, Gas- und Wasserleitungen ins Haus kommen) kommt die Leitung über die Hauseinführung im Gebäude an. Bei Mehrfamilienhäusern führen die Stadtwerke Karlsruhe die Glasfaserkabel von dort weiter bis in die einzelnen Wohnungen. Wie das im Gebäude konkret umgesetzt wird (etwa über vorhandene Leerrohre, Kabelschächte oder das Treppenhaus) stimmen die Stadtwerke Karlsruhe gemeinsam mit den Eigentümern bei der Begehung ab.

Glasfaser

Ist der Hausanschluss wirklich kostenlos?

Der Glasfaser-Hausanschluss ist für Eigentümerinnen und Eigentümer in aller Regel kostenfrei – vorausgesetzt, sie erteilen die Ausbaugenehmigung, solange die Bauarbeiten in ihrem Gebiet noch laufen. So wird der Anschluss direkt mitverlegt und es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

In Mehrparteienhäusern gilt das sogar für die Wohnungsanschlüsse: Sobald eine Mietpartei einen Glasfaser-Tarif bucht, verlegen die Stadtwerke Karlsruhe die Leitungen in der Regel vorsorglich bis in alle Wohnungen des Hauses – auch ohne Vertrag der übrigen Parteien.

Die Ausbaugenehmigung: unverbindlich Zeitfenster sichern

eigentümer

Einige Hauseigentümerinnen und -eigentümer zögern, weil sie glauben, mit der Genehmigung gleich einen festen Vertrag zu unterschreiben. Dabei ist die Ausbaugenehmigung zunächst völlig unverbindlich. Sie signalisiert den Stadtwerken Karlsruhe lediglich: Dieses Gebäude ist grundsätzlich offen für den Glasfaserausbau.

Die Genehmigung lässt sich online in wenigen Minuten hinterlegen – und das sogar vorsorglich, also unabhängig davon, ob das eigene Gebiet bereits als Ausbaugebiet ausgerufen wurde.

Was passiert bei der Begehung?

Bevor irgendetwas geschieht, findet eine gemeinsame Begehung statt. Dabei werden alle Details geklärt: Wo soll die Leitung eingeführt werden? Wie werden die Wohnungen erschlossen? Gibt es Besonderheiten? Erst mit der Unterzeichnung des Begehungsprotokolls entsteht eine verbindliche Zusage.

Bei der Begehung werden auch eventuelle Mehrkosten ermittelt. Diese können in Ausnahmefällen entstehen – etwa bei einem besonders großen Vorgarten oder einer technisch aufwendigen Wohnungserschließung. In der Praxis ist das bisher noch nicht vorgekommen. Sollten Sie mit dem ermittelten Preis nicht einverstanden sein, können Sie sich an dieser Stelle problemlos auch noch gegen den Glasfaseranschluss entscheiden. Eine detaillierte Beschreibung zur Begehung und der Inhouse-Verkabelung finden Sie hier.

Wichtig: Der kostenlose Anschluss hat ein Ablaufdatum

Wer die Genehmigung erst erteilt, nachdem der Gebietsausbau bereits abgeschlossen ist, hat das kostenlose Zeitfenster verpasst. In diesem Fall können einmalige Kosten von derzeit mindestens 1.499 Euro anfallen.

Ein zusätzlicher Anreiz, früh zu handeln: Gebiete mit vielen vorliegenden Genehmigungen können bei der Ausbauplanung priorisiert werden. Mit einer frühzeitigen Genehmigung tragen Sie aktiv dazu bei, dass Ihre Straße früher an die Reihe kommt.

Checkliste für Ihren Glasfaseranschluss

Grundsätzlich gilt: Nur die Eigentümerseite – also die Eigentümerin, der Eigentümer oder die Hausverwaltung – kann die Ausbaugenehmigung erteilen. Mieterinnen und Mieter können aber aktiv auf die Möglichkeit hinweisen.

Für Eigentümer:

  • Ausbaugenehmigung online bei den Stadtwerken Karlsruhe hinterlegen
  • Auf die Einladung zur Begehung warten – dort werden alle Details und eventuelle Kosten besprochen
  • Begehungsprotokoll erst unterzeichnen, wenn alle Fragen geklärt sind
  • Mieterinnen und Mieter rechtzeitig informieren, damit diese bei Bedarf einen Tarif buchen können

Für Mieter:

  • Vermieter oder Hausverwaltung auf das Thema ansprechen
  • Prüfen, ob das eigene Gebiet bereits als Ausbaugebiet ausgerufen wurde
  • Tarife und Verfügbarkeit auf der Glasfaser-Seite der Stadtwerke Karlsruhe prüfen

FAQ zum Glasfaser-Anschluss

Jetzt handeln – und das kostenlose Zeitfenster nutzen

Der Glasfaserausbau in Karlsruhe schreitet zügig voran. Wer als Eigentümerin oder Eigentümer die Ausbaugenehmigung frühzeitig hinterlegt, sichert sich das kostenlose Zeitfenster – ganz ohne Risiko, denn verbindlich wird es erst nach der gemeinsamen Begehung.

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