Keine Daten weitergeben! Stadtwerke Karlsruhe warnen vor falschen Stadtwerke-Mitarbeitenden
15.09.2025
Durlach-Aue und Bergwald besonders von Betrugsmasche betroffen. Polizei ermittelt bereits in mehreren Fällen.
Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH machen darauf aufmerksam, dass derzeit in mehreren Karlsruher Stadtteilen – besonders in Durlach-Aue und Bergwald – Personen unterwegs sind, die sich unberechtigt als Mitarbeitende der Stadtwerke ausgeben. Ziel dieser Personen ist es, sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Zugang zu Kellerräumen und Stromzählern zu verschaffen oder an persönliche Daten wie Name oder Zählernummer zu gelangen.
In der Folge erhielten betroffene Kundinnen und Kunden Kündigungsschreiben der Stadtwerke Karlsruhe und Informationen über Vertragsabschlüsse bei einem anderen Energieversorger – ohne dass sie selbst aktiv einen Anbieterwechsel veranlasst hätten.
Das Polizeirevier Karlsruhe-Durlach hat mittlerweile Ermittlungsverfahren wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz eingeleitet. Die Stadtwerke Karlsruhe stehen in keiner Weise mit der beschriebenen Betrugsmasche in Verbindung.
Mitarbeitende der Stadtwerke kennen die relevanten Kundendaten und fragen diese nicht an der Haustür ab. Wer Zweifel an der Identität von Besuchenden hat, sollte sich stets den offiziellen Dienstausweis zeigen lassen und kann die Angaben im Zweifel telefonisch bei den Stadtwerken überprüfen. Sensible Daten wie Zählernummer, Kundennummer oder Bankverbindung sollten grundsätzlich nicht an der Haustür herausgegeben werden.
Kundinnen und Kunden, die selbst eine solche Situation erlebt haben oder überraschend ein Kündigungsschreiben der Stadtwerke und einen neuen Stromanbieter-Vertrag erhalten, ohne selbst aktiv geworden zu sein, können sich jederzeit an den Kundenservice der Stadtwerke wenden.
Auch bei Telefonanrufen sollten die Vertragsunterlagen zugesandt werden, um sich dann in Ruhe damit auseinandersetzen zu können. Ein seriöser Anbieter setzt Kundinnen und Kunden nicht unter Druck, sondern lässt sie selbst entscheiden, ob und wann sie einen Vertrag abschließen möchte. Wer unabsichtlich einen Vertrag unterzeichnet hat, kann Telefon- und Haustürgeschäfte binnen 14 Tagen beim Vertragspartner widerrufen. Dies sollte per Einschreiben geschehen.