Daseinsvorsorge und Freihandelsabkommen

07.06.2016

Betroffenheit der Wasserversorgung in Deutschland durch die EU-Abkommen CETA, TTIP und TiSA

Im Folgenden wird untersucht, inwiefern die geplanten EU-Freihandels- und Investitionsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sowie das plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA Auswirkungen auf die kommunale Wasserversorgung haben können.

Die Untersuchung basiert auf von der EU-Kommission im Internet offiziell veröffentlichten Originaldokumenten sowie auf fortlaufenden und gründlichen Recherchen, die im Jahr 2013 begonnen wurden. Dennoch weisen wir darauf hin, dass sie die Auffassung der Stadtwerke Karlsruhe darstellt – und Irrtümer nicht ausgeschlossen werden können. Die Ausführungen sind zu verstehen als Beitrag zu einer sachlichen Diskussion und einem vertieften Verständnis der geplanten Abkommen in Bezug auf kommunale Wasserwirtschaft.

Die nichtkommerzielle Weiterverwertung ist erlaubt, sofern eine Quellenangabe erfolgt und ein Hinweis mit Kopie an die Stadtwerke Karlsruhe gesandt wird. (mdnstdtwrk-krlsrhd)

Betroffenheit der Wasserversorgung in Deutschland durch die EU-Abkommen CETA, TTIP und TiSA

1. CETA-Investitionsschutz

Der im CETA-Abkommen enthaltene Investitionsschutz würde ausländischen Investoren Sonderrechte gegenüber nur im Inland tätigen Unternehmen wie den Stadtwerken Karlsruhe gewähren. Diese Sonderrechte könnten sich auch auf die Erteilung von Wasserrechten auswirken und den behördlichen Ermessungsspielraum zugunsten von ausländischen Investoren einschränken.
Ein Beispiel hierfür ist die Investitionsschutzklage (2009 – 2011) von Vattenfall hinsichtlich Bestimmungen zum erteilten Wasserrecht für das Kraftwerk Moorburg, die später gelockert wurden.
Die Stadtwerke Karlsruhe könnten z.B. dann nachteilig betroffen werden, wenn ein bereits niedergelassener, ausländischer Investor um ein von den Stadtwerken genutztes Grundwasservorkommen konkurrieren würde. Darüber hinaus könnte sich der CETAInvestitionsschutz auch bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten stark nachteilig für die Stadtwerke Karlsruhe auswirken. Zudem werden bestimmte Entscheidungen der Stadtwerke Karlsruhe auf neuartige Weise beklagbar.

2. Lückenhafte Ausnahmen für Wasserversorgung in TTIP und CETA

Entgegen ihren Zusagen hat die EU-Kommission in ihrem TTIP-Angebot zu Dienstleistungen bestimmte Verpflichtungen im Bereich Wasserversorgung angeboten – sogar hinsichtlich Marktzugang. Zudem sind die Ausnahmebestimmungen im CETA-Abkommen lückenhaft. Die kommunale Wasserversorgung bedarf jedoch einer vollständigen und rechtssicheren Ausnahme in allen geplanten Handels- und Investitionsabkommen.

3. Unklarheit hinsichtlich Konzessionsvergabe

Die Vergabe von Konzessionen bedeutet für die kommunale Wasserversorgung häufig eine beträchtliche Rechtsunsicherheit. Deren geplante Auslegung zulasten von Kommunen und der kommunalen Wasserversorgung in der EU-Konzessionsrichtlinie konnte 2013 nach langem Ringen vermieden und eine Ausnahme für die Wasserwirtschaft erwirkt werden. Es stellt sich die Frage, inwiefern sich diese Thematik durch die Hintertür der Verhandlungen zum TTIP-Vergabekapitel wiederholen könnte. Eine Reihe von Hinweisen zu den Verhandlungen gibt Anlass zu Sorge hierzu.

4. Mangelnder Schutz für das EU-Vorsorgeprinzip

In den USA und Kanada hat das in der EU und Deutschland geltende Vorsorgeprinzip keine vergleichbare Geltung. Aus Sicht eines vorsorgenden Schutzes der Wasservorkommen kommt der
Sicherung bzw. Stärkung des Vorsorgeprinzips in TTIP und CETA eine kaum zu überschätzende Bedeutung zu.

Anmerkung: Das EU-Parlament hat am 08.09.2015 die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative Right2Water aufgegriffen und eine Resolution verabschiedet, die u.a. folgende
Forderung enthält: „(…) fordert die Kommission auf, Wasserversorgung und sanitäre
Grundversorgung sowie Abwasserentsorgung auf Dauer von den Binnenmarktvorschriften und
allen Handelsabkommen auszunehmen
(…).“

In der Langfassung können Sie sich ausführlich zur Betroffenheit der Wasserversorgung durch CETA, TTIP und TiSA informieren:

Auswertung zur Betroffenheit der kommunalen Wasserwirtschaft

Grundlagen und Lesehilfen:

Detailauswertung zu CETA, TTIP, TiSA

Weitere Infos

Ihr Ansprechpartner:

Wolfgang Deinlein
Tel. 0721 599 1073 bzw. 3212
wlfgngdnlnstdtwrk-krlsrhd

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