Preisbremsen: Keine finanziellen Nachteile durch Verzögerungen

06.03.2023

Seit dem 1. März greifen die staatlichen Preisbremsen für Strom und Gas, dies auch rückwirkend zum 1. Januar 2023. Aufgrund des technisch aufwendigen Einführungsprozesses kommt es anfangs bei vielen Energieversorgern noch zu Verzögerungen – so auch bei den Stadtwerken Karlsruhe. Wichtig ist: Die Preisbremsen sind jetzt schon wirksam, das heißt, keinem Kunden entstehen finanzielle Nachteile durch etwaige Verzögerungen.

„Wir werden jede einzelne Kundin und jeden einzelnen Kunden bald möglichst über die Auswirkungen der Preisbremsen informieren“, so Michael Homann, Geschäftsführer der Stadtwerke Karlsruhe. „Die individuelle Entlastung erfolgt in voller Höhe und automatisch, das heißt die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen hier nicht selbst aktiv werden.“ Dabei berücksichtigt das Unternehmen die vollständigen Preisbremsen für den Zeitraum ab Januar 2023. Die Entlastung wird rückwirkend mit den Abschlägen ab dem Monat April verrechnet. „Eventuell zusätzliche Guthaben, die durch die verzögerte Verrechnung entstehen, zum Beispiel durch einen höheren Überweisungsbetrag, gehen selbstverständlich nicht verloren, sondern werden dem jeweiligen Vertragskonto direkt gutgeschrieben und bei der kommenden Abrechnung berücksichtigt“, erklärt Homann.

Grund für die Verzögerung seien die komplexen und aufwendigen Anwendungen, die intern für die Umsetzung der Preisbremsen berücksichtigt werden müssten, erklärt Homann. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Umsetzungsfrist sei sehr knapp bemessen gewesen. Deshalb käme es bei den Stadtwerken, wie bei anderen Energieversorgern, zu Verspätungen. „Seit dem Beschluss der Preisbremsen am 24.12.2022 arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung der Vorgaben in unsere IT-Systeme“, so der Geschäftsführer.

Die Preisbremsen gelten nicht unbegrenzt, sondern nur für einen bestimmten Anteil des individuellen Vorjahresverbrauchs, für den die Bundesregierung einen Preisdeckel festgelegt hat. Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen zahlen damit für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs einen Maximalpreis von 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom und 12 Cent pro Kilowattstunde für Erdgas. Für den restlichen Verbrauch muss der normale, vereinbarte Vertragspreis gezahlt werden. „Deshalb lohnt sich das Energiesparen auch weiterhin“, betont Homann. „Die Vorbereitung auf den Winter 2023/24 bleibt nach wie vor die zentrale Herausforderung. Deswegen ist der sparsame Umgang mit Gas und Energie generell so wichtig.“

Weitere Informationen zum Thema Preisbremsen, Antworten auf die häufigsten Fragen sowie einen Beispielrechner gibt es unter swka.de/energiepreisbremsen.

Weiterhin unterstützt auch der #EnergiePaktKA beim Energie sparen. Auf der Webseite www.swka.de/energie-pakt-ka gibt es eine Übersicht über die Maßnahmen, aktuelle Informationen, Hintergründe und viele Energiespartipps.



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