Entlastung für Energiekunden: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme
Die Preisbremsen der Bundesregierung für Strom, Gas und Wärme sind wie ursprünglich geplant zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Was bedeutet das für Sie?
Die bisherige Entlastung entfällt, für den kompletten Energieverbrauch zahlen Sie wieder den vollen, vertraglich vereinbarten Preis. Der Wegfall der Preisbremsen wird automatisch für Ihre Abschlagsplanung berücksichtigt. Selbstzahler passen ihre Zahlungen bitte entsprechend an.
Mehr Wissenswertes rund um die Preisbremsen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.
Die Strompreisbremse
Für Letztverbraucher*innen mit prognostizierter/ im Vorjahr gemessener/ geschätzter Jahres-Netzentnahme bis 30.000 kWh
Von wann bis wann gilt die Strompreisbremse?
Auf welcher Basis berechnet sich die Strompreisbremse?
Wie profitieren Sie von der Strompreisbremse?
Was muss ich tun, um die Entlastungen der Strompreisbremse zu erhalten?
Für Letztverbraucher*innen mit prognostizierter/ im Vorjahr gemessener/ geschätzter Jahres-Netzentnahme ab 30.001 kWh
Ab wann gilt die Strompreisbremse?
Auf welcher Basis berechnet sich die Strompreisbremse?
Wie profitieren Sie von der Strompreisbremse?
Was muss ich tun, um die Entlastungen der Strompreisbremse zu erhalten?
Die Gaspreisbremse
Für Letztverbraucher*innen mit prognostizierter/ im Vorjahr gemessener/ geschätzter Jahres-Netzentnahme bis 1.500.000 kWh oder Letztverbraucher*innen nach § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 2-4 EWPBG.
Von wann bis wann gilt die Gaspreisbremse?
Auf welcher Basis berechnet sich die Gaspreisbremse?
Wie profitieren Sie von der Gaspreisbremse?
Was muss ich tun, um die Entlastungen der Gaspreisbremse zu erhalten?
*) Hierunter fallen z.B. Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kindertagesstätten, Pflege- und Reha-Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Altenhilfe
Für Letztverbraucher*innen mit prognostizierter/ im Vorjahr gemessener/ geschätzter Jahres-Netzentnahme ab 1.500.001 kWh oder Letztverbraucher*innen nach § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 2-4 EWPBG.
Ab wann gilt die Gaspreisbremse?
Auf welcher Basis berechnet sich die Gaspreisbremse?
Wie profitieren Sie von der Gaspreisbremse?
Was muss ich tun, um die Entlastungen der Gaspreisbremse zu erhalten?
*) Hierunter fallen z.B. Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kindertagesstätten, Pflege- und Reha-Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Altenhilfe
Die Wärmepreisbremse
Für Letztverbraucher*innen mit prognostizierter/ im Vorjahr gemessener/ geschätzter Jahres-Netzentnahme bis 1.500.000 kWh oder Letztverbraucher nach § 11 Abs. 1 S. 5 Nr. 2-4 EWPBG
Ab wann gilt die Wärmepreisbremse?
Auf welcher Basis berechnet sich die Wärmepreisbremse?
Wie profitieren Sie von der Wärmepreisbremse?
Was muss ich tun, um die Entlastungen der Wärmepreisbremse zu erhalten?
Für Letztverbraucher*innen mit prognostizierter/ im Vorjahr gemessener/ geschätzter Jahres-Netzentnahme ab 1.500.001 kWh oder Letztverbraucher nach § 11 Abs. 1 S. 5 Nr. 2-4 EWPBG
Ab wann gilt die Wärmepreisbremse?
Auf welcher Basis berechnet sich die Wärmepreisbremse?
Wie profitieren Sie von der Wärmepreisbremse?
Was muss ich tun, um die Entlastungen der Wärmepreisbremse zu erhalten?
Kosten-Checker für Privatkunden: Ihren Vorteil der Preisbremse individuell berechnen
Ihre Werte | Mit Preisbremse | Ohne Preisbremse |
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Verbrauch | - | - |
Verbrauchskosten | - | - |
Emissionskosten | - | - |
Leistungskosten | - | - |
Grundpreis | - | - |
Verbrauchskosten | - | - |
Ihre Ersparnis | - | - |
Energie sparen lohnt sich – mit und ohne Preisbremse
Sparen Sie mit unseren Tipps ohne spürbaren Komfortverlust viel Energie und damit Kosten.
Weitere Links zum Thema:
FAQs zu den Energiepreisbremsen
Wie wird der Verbrauch von Wärmepumpe und E-Mobilität berücksichtigt?
Ich habe einen zeitvariablen Tarif, z. B. für eine Nachtspeicherheizung. Wie wird der zeitvariable Tarif berücksichtigt?
Wann geben die Stadtwerke Karlsruhe die aktuell fallenden Preise an die Kund*innen weiter?
Fragen zu Zahlungen und Zahlungsschwierigkeiten
Ich bin Selbstzahler und zahle meine Abschläge bar bzw. per Überweisung. Was bedeuten die Preisbremsen für mich?
Information über Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten
Wie kann ich einen Antrag auf Ratenzahlung/Abwendungsvereinbarung stellen?
Wie kann ich eine Einstellung der Versorgung abwenden?
Wie kann ich die künftige Belieferung mit Strom sicherstellen?
Haben Sie noch weitere Fragen zu Mahnungen / Zahlungsrückständen?
Wer hilft mir weiter, wenn ich nicht bezahlen kann?
Setzen Sie Strom- und Gassperrungen aufgrund der aktuell hohen Energiepreise aus?
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