Entlastung für Energiekunden: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme

Die Preisbremsen der Bundesregierung für Strom, Gas und Wärme sind wie ursprünglich geplant zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.

Was bedeutet das für Sie?
Die bisherige Entlastung entfällt, für den kompletten Energieverbrauch zahlen Sie wieder den vollen, vertraglich vereinbarten Preis. Der Wegfall der Preisbremsen wird automatisch für Ihre Abschlagsplanung berücksichtigt. Selbstzahler passen ihre Zahlungen bitte entsprechend an.

Mehr Wissenswertes rund um die Preisbremsen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.

Die Strompreisbremse

Bis 30.000 kWh
Ab 30.001 kWh
Bis 30.000 kWh
Strompreisbremse bis 30.000 kWh

Für Letztverbraucher*innen mit prognostizierter/ im Vorjahr gemessener/ geschätzter Jahres-Netzentnahme bis 30.000 kWh

Ab 30.001 kWh
Strompreisbremse am 30.001 kWh

Für Letztverbraucher*innen mit prognostizierter/ im Vorjahr gemessener/ geschätzter Jahres-Netzentnahme ab 30.001 kWh

Die Gaspreisbremse

Bis 1.500.000 kWh
Ab 1.500.001 kWh
Bis 1.500.000 kWh
Gaspreisbremse bis 1.500.000 kWh

Für Letztverbraucher*innen mit prognostizierter/ im Vorjahr gemessener/ geschätzter Jahres-Netzentnahme bis 1.500.000 kWh oder Letztverbraucher*innen nach § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 2-4 EWPBG.

*) Hierunter fallen z.B. Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, Kindertages­stätten, Pflege- und Reha-Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Altenhilfe

Ab 1.500.001 kWh
Gaspreisbremse ab 1.500.001 kWh

Für Letztverbraucher*innen mit prognostizierter/ im Vorjahr gemessener/ geschätzter Jahres-Netzentnahme ab 1.500.001 kWh oder Letztverbraucher*innen nach § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 2-4 EWPBG.

*) Hierunter fallen z.B. Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, Kindertages­stätten, Pflege- und Reha-Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Altenhilfe

Die Wärmepreisbremse

Bis 1.500.000 kWh
Ab 1.500.001 kWh
Bis 1.500.000 kWh
Wärmepreisbremse bis 1.500.000 kWh

Für Letztverbraucher*innen mit prognostizierter/ im Vorjahr gemessener/ geschätzter Jahres-Netzentnahme bis 1.500.000 kWh oder Letztverbraucher nach § 11 Abs. 1 S. 5 Nr. 2-4 EWPBG

Ab 1.500.001 kWh
Wärmepreisbremse ab 1.500.000 kWh

Für Letztverbraucher*innen mit prognostizierter/ im Vorjahr gemessener/ geschätzter Jahres-Netzentnahme ab 1.500.001 kWh oder Letztverbraucher nach § 11 Abs. 1 S. 5 Nr. 2-4 EWPBG

Kosten-Checker für Privatkunden: Ihren Vorteil der Preisbremse individuell berechnen

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Ihre Werte

Mit Preisbremse

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Verbrauchs­kosten

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Emissions­kosten

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Grundpreis

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Verbrauchs­kosten
Emissions­kosten
Leistungs­kosten
Grundpreiskosten
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Ihre Ersparnis

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Energie sparen lohnt sich – mit und ohne Preisbremse

Sparen Sie mit unseren Tipps ohne spürbaren Komfortverlust viel Energie und damit Kosten.

FAQs zu den Energiepreisbremsen


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