Gasbedarf für den kommenden Winter 2022/23 gesichert
04.05.2022
Erdgas kommt aus Norwegen
Die Stadtwerke Karlsruhe konnten sich den Gasbedarf für den kommenden Winter 2022/23, wie auch in den vergangenen Jahren, durch eine vertiefte Zusammenarbeit und langjährige Geschäftsbeziehung mit Equinor aus Norwegen sichern. Das Unternehmen ist ein internationales Energieunternehmen, Europas zweitgrößter Gaslieferant und börsennotierter Öl- und Gaskonzern mit Sitz in Stavanger, dessen Mehrheit vom norwegischen Staat gehalten wird. Norwegen ist neben Russland der wichtigste Gaslieferant für Deutschland und einer der größten Exporteure von Erdgas weltweit. Das Gas aus Skandinavien kommt über drei Pipelines zu uns und wird über ein weit verzweigtes Netz weiterverteilt.
Frühwarnstufe im nationalen Notfallplan Gas
Durch den Krieg in der Ukraine hat sich die bereits angespannte Lage auf den weltweiten Energie- und Gasmärkten weiter verschärft. Der Import russischen Erdgases kann in Deutschland Stand heute nur zum Teil ersetzt werden und so stellt der Krieg auch für die Gaswirtschaft eine Zeitenwende dar. Auch wenn die Gaslieferungen aus Russland im Moment noch weiterlaufen, kann sich dies mit Blick auf die schärferen Sanktionen sehr schnell ändern.
Um vorbereitet zu sein, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereits Ende März die Frühwarnstufe im nationalen Notfallplan Gas ausgerufen. Die Vorwarnstufe erlaubt eine konkrete und koordinierte Vorbereitung auf einen möglichen russischen Gaslieferstopp. Hierzu sind die Stadtwerke mit ihren Großkunden in Karlsruhe im Austausch und klären, ob im Falle eines Engpasses auf andere Energieträger ausgewichen werden kann, ob sie ihren Gasbedarf reduzieren können und wie viel Vorlaufzeit sie dafür brauchen.
Einheitliches Krisenmanagement: klares Vorgehen im Fall eines Engpasses
Die Gasnetzbetreiber tragen nach dem Energiewirtschaftsgesetz die Verantwortung für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems in ihrem jeweiligen Netz. Im Fall einer Gefährdung oder Störung der Gasversorgung sind die Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität zu ergreifen.
Der Gesetzgeber gewährt bestimmten Kundengruppen einen besonderen Schutz. Zu ihnen gehören Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen. Außerdem grundlegende soziale Dienste, wie zum Beispiel Krankenhäuser, stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr. Die Belieferung dieser geschützten Kunden hat Vorrang vor der Versorgung anderer Gasverbraucher wie etwa größerer Gewerbe- oder Industriekunden. Auch die Versorgung einzelner Gaskraftwerke, gerade in Kopplung mit einer Wärmeversorgung, hat einen besonderen Status aufgrund ihrer Bedeutung für die Stromversorgung.