Ausbau Ladeinfrastruktur im Miet- und Wohnungsbau

26.11.2020

Die Stadtwerke Karlsruhe bieten Unterstützung in Form eines Elektromobilitäts-Checks an

Wohnungseigentümer aber auch Mieter haben ab dem 1. Dezember 2020 einen Anspruch darauf, auf ihrem privaten Parkplatz eine elektrische Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge zu installieren. Die Stadtwerke Karlsruhe bieten Unterstützung in Form eines Elektromobilitäts-Checks an.

Bei mehrgeschossigem Wohnungseigentum (Wohnungswirtschaft) gibt es oftmals eine Vielzahl an Miteigentümern. In der Vergangenheit lag an dieser Stelle oft ein wesentliches Realisierungshindernis für den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur zum Betanken von Elektrofahrzeugen vor, da gesetzlich die Notwendigkeit einer 100-prozentigen Zustimmung aller Miteigentümer für Baumaßnahmen vorgeschrieben war. Dieser Zustimmung bedarf es ab dem 1. Dezember 2020 nicht mehr. Mit in Krafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) können Wohnungseigentümer und Mieter zukünftig grundsätzlich verlangen, dass sogenannte privilegierte Maßnahmen, zu denen auch der Einbau einer Lademöglichkeit für Elektroautos zählt, von den Miteigentümern bzw. Vermietern zu gestatten sind.

Trotz der neuen Freiheit für den Einzelnen, ist eine Rücksprache innerhalb der Hausgemeinschaft sinnvoll. Möchten weitere Eigentümer auch eine Lademöglichkeit, so lassen sich Synergien in der Beratung, der Überprüfung der vorhandenen Infrastruktur und der Umsetzung nutzen. An dieser Stelle setzt das Dienstleistungsangebot Elektromobilitäts-Check der Stadtwerke Karlsruhe an: Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen können die gebündelten Anfragen der Eigentümer und Mieter an das Unternehmen weiterreichen. Nach Beantwortung grundlegender Fragen, die es im Voraus zu klären gilt (Anzahl und Zuordnung der Stellplätze, gewünschte Menge der Ladepunkte, Lage des Hausanschlusses), folgt der Elektromobilitäts-Check.

Symboldbild

Er beinhaltet die Prüfung der vorhandenen Kapazität, die Einholung eines Angebotes beim Netzbetreiber über eine mögliche Erweiterung des Hausanschlusses, eine Vor-Ort-Begehung und Überprüfung der Infrastruktur sowie die Erstellung eines Angebotes anhand der vorgegebenen Daten. Ist eine Entscheidung für eine private Infrastruktur gefallen, so bietet der Energieversorger im Anschluss an den Check die Installation der Ladevorrichtung an, optional mit Wartung und nutzergenauer Abrechnung des Ladestroms. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit einem regionalen Handwerksbetrieb.

Weitere Informationen
Das Antragsformular zum Elektromobilitäts-Check 

Ansprechpartner für Ladeinfrastruktur für die Wohnungswirtschaft ist Frank Elbe, Tel.: 0721/599-2427
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