Einfach sicher auf zwei Rädern

Der Vorschriften-Check

203 Jahre ist es her, dass Freiherr Karl Drais auf seiner »Laufmaschine« die ersten Runden durch Karlsruhe drehte. Das erste Fahrrad hatte mit unseren modernen Rädern wenig gemeinsam. Pedale hatte es nicht, und zum Losfahren musste sich der Fahrer mit den Füßen am Boden abstoßen. Radeln geht heute bequemer, schneller und komfortabler – vor allem aber sicherer.

In Karlsruhe wird jede vierte Strecke mit dem Rad zurückgelegt – der Anteil der Radfahrenden ist also erfreulich hoch. Trotzdem gibt es noch zu viele Unfälle mit dem Fahrrad. Nicht selten sind technische Mängel ein Grund – aber auch fehlende Sicherheitstechnik erhöht das Risiko. Klicken Sie sich durch unsere Bildergalerie und sehen Sie, was an keinem Fahrrad fehlen darf, also vorgeschrieben ist:

WAS SONST NOCH WICHTIG IST:
Menschen haben keine Knautschzone. Es empfiehlt sich deshalb immer, beim Radeln einen Helm zu tragen. Selbst, wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Kopfverletzungen sind die häufigsten tödlichen Verletzungen bei Fahrradunfällen.

Unübersehbar! Wer gut beleuchtet ist, wird nicht so leicht übersehen. Mit heller Kleidung und zusätzlichen Leuchtbändern und Reflektoren fallen Sie in der Dunkelheit und auch tagsüber auf.

Diebstahlschutz fürs Rad: Ein eingebautes Speichenschloss bietet keinen ausreichenden Schutz. Wichtig ist, dass Sie Ihr Rad mit dem Rahmen an einem sicheren, festen Gegenstand wie einem Fahrradständer, einer Laterne oder einem Geländer anschließen. Am besten eignet sich ein modernes und hochwertiges Bügelschloss.

Auch der Nachwuchs radelt gerne – und das bereitet einigen Eltern Sorgen. Normalerweise absolvieren Kinder in der dritten oder vierten Klasse im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung eine Radfahrausbildung, in der sie die Regeln erlernen. Aber es braucht seine Zeit, bis sie sich sicher im Straßenverkehr bewegen können. Ein Helm erhöht die Sicherheit – weshalb Eltern als gutes Vorbild ebenfalls immer einen tragen sollten.

G’schwind wie der Wind saust man auf einem E-Bike durch die Stadt. Der große Vorteil birgt auch die Gefahr eines solchen Rades: Besonders langjährige Rad- und Autofahrerinnen sowie -fahrer unterschätzen deren Geschwindigkeit. Die Unfallzahlen steigen. Deshalb gilt auf dem E-Bike besondere Vorsicht.

Auch die Regierung hat die Sicherheit von nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern im Blick. Seit Ende April gilt die Novelle der Straßenverkehrsordnung. Für Radfahrende besagt sie unter anderem, dass Kfz diese innerorts nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern und außerorts mit einem Mindestabstand von 2 Metern überholen dürfen. In der Stadt dürfen Kfz über 3,5 Tonnen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen – damit die Geradeausfahrt von Radfahrenden nicht gefährdet wird. Auf Schutzstreifen, die Rad und Autoverkehr trennen, gilt jetzt ein generelles Halteverbot. Analog zu Tempo-30-Zonen gibt es künftig die Möglichkeit, Fahrradzonen einzurichten. Spezielle neue Schilder weisen auf Parkraum für Lastenräder, Radschnellwege und Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen – wie beispielsweise Fahrrädern – hin. Alle Neuerungen sind hier übersichtlich aufgeführt.



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