Mit der richtigen Energieberatung zu mehr Effizienz. Hier finden Sie alle Informationen zu Energieaudits für Nicht-KMU sowie Informationen für KMU zur Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN).
Werfen Sie Ihren Gewinn nicht zum Fenster raus. Fragen Sie erfahrene Experten, wo Geld in Ihrem Unternehmen versteckt ist. Wieviel Sie sparen können? Das sagt Ihnen unsere Energieberatung.
Das Energieaudit für Nicht-KMUs ist nach § 8a des Energiedienstleistungsgesetzes und gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247-1 eine systematische Untersuchung der Energieverwendung und des Energieverbrauchs innerhalb eines Betriebs oder Systems. Es lassen sich wesentliche Energieverbraucher identifizieren sowie realisierbare Einsparpotenziale und Effizienzverbesserungen ableiten.
Ob Sie zum Energieaudit verpflichtet sind, hängt von Ihrer Unternehmensgröße ab. KMUs definieren sich wie folgt:
Alle Nicht-KMUs sind mindestens alle vier Jahre zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet. Wer die vorgegebenen Fristen nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belangt werden. Eine Ausnahme bilden Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben.
Die Stadtwerke Karlsruhe begleiten und unterstützen Sie in allen Phasen mit einem Kooperationspartner. Vorgeschrieben ist dabei die Aufteilung in 7 Schritte:
Werfen Sie Ihren Gewinn nicht zum Fenster raus. Fragen Sie erfahrene Experten, wo Geld in Ihrem Unternehmen versteckt ist. Wie viel Sie sparen können? Das sagt Ihnen unsere EBN gemäß Modul 1, Energieaudit DIN EN 16247-1. Es wird bis zu 80 % staatlich gefördert und lohnt sich hundertprozentig für Sie.
Eine Energieberatung nach § 8a des Energiedienstleistungsgesetzes und gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247-1 ist eine systematische Untersuchung der Energieverwendung und des Energieverbrauchs innerhalb eines Betriebs oder Systems. Vor allem aber ist es für kleine und mittlere Unternehmen eine große Chance, sich effizienter und erfolgversprechender für die Zukunft aufzustellen.
Gute Energieberatung bringt sehr viel mehr als sie kostet. Noch rentabler wird sie durch ein attraktives Förderprogramm der BAFA. Dieses soll zusätzliche Anreize schaffen, um die Zahl der Energieberatungen und die Umsetzquote der Maßnahmen im Land zu erhöhen. Gut für Sie, denn dadurch ergibt sich die Chance auf einen kräftigen und zudem nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Bei Interesse füllen Sie bitte den nachfolgenden Fragebogen und die Einwilligung zur Datenweitergabe aus und senden Sie uns diese zu. Bei Fragen steht Ihnen Ihr persönlicher Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.
Die Höhe der Förderung richtet sich bei der Energieberatung für EBN gemäß Modul 1, Energieaudit DIN EN 16247-1 nach den jährlichen Energiekosten und den förderfähigen Beratungskosten. Übernommen werden können dabei bis zu 80 % der Netto-Beratungskosten.
Die genauen Förderrichtlinien finden Sie unter www.bafa.de > Energie > Energieberatung & Energie-Audit > Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme > Modul 1, Energieaudit DIN EN 16247-1. Wie gesetzlich vorgeschrieben, führen wir die Energieberatung zusammen mit einem externen, von der BAFA zugelassenen Dienstleister durch.