Energieaudit nach § 8a des Energiedienstleistungsgesetzes

Mit der richtigen Energieberatung zu mehr Effizienz. Hier finden Sie alle Informationen zu Energieaudits für Nicht-KMU sowie Informationen für KMU zur Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN).

Energieaudit für Nicht-KMU

Energie verschwenden heißt Profit verschwenden.

Werfen Sie Ihren Gewinn nicht zum Fenster raus. Fragen Sie erfahrene Experten, wo Geld in Ihrem Unternehmen versteckt ist. Wieviel Sie sparen können? Das sagt Ihnen unsere Energieberatung.

Das Energieaudit für Nicht-KMUs ist nach § 8a des Energiedienstleistungsgesetzes und gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247-1 eine systematische Untersuchung der Energieverwendung und des Energieverbrauchs innerhalb eines Betriebs oder Systems. Es lassen sich wesentliche Energieverbraucher identifizieren sowie realisierbare Einsparpotenziale und Effizienzverbesserungen ableiten.

Pflicht oder Förderung?

Ob Sie zum Energieaudit verpflichtet sind, hängt von Ihrer Unternehmensgröße ab. KMUs definieren sich wie folgt:

  •  < 250 Mitarbeiter und
  •  ≤ 50 Mio. Euro Umsatzerlös und ≤ 43 Mio. Euro Bilanzsumme

Alle Nicht-KMUs sind mindestens alle vier Jahre zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet. Wer die vorgegebenen Fristen nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belangt werden. Eine Ausnahme bilden Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • zeigt realisierbare Einsparpotenziale auf
  • baut Informationsdefizite ab
  • bringt Energieeinsparungen
  • ermöglicht Wettbewerbsvorteile
  • macht Ihr Unternehmen rentabler
  • bringt Steuervorteile durch Spitzenausgleich
  • schafft Basis für die Einführung eines
  • Energiemanagementsystems
  • vermeidet Emissionen und entlastet das Klima
  • betont das Umweltbewusstsein und verbessert das Image

So geht es weiter

Bei Interesse füllen Sie bitte das nachfolgende Online-Kontaktformular aus. Wir werden anschließend auf Sie zukommen und Ihnen ein Angebot unterbreiten.

Häufige Fragen Energieaudit

Wie läuft das Energieaudit ab?

Die Stadtwerke Karlsruhe begleiten und unterstützen Sie in allen Phasen mit einem Kooperationspartner. Vorgeschrieben ist dabei die Aufteilung in 7 Schritte:

  1. Einleitender Kontakt: Sie legen den Anwendungsbereich und die Rahmenbedingungen fest
  2. Auftaktbesprechung: Unser Kooperationspartner definiert mit Ihnen die genauen Ziele und Methoden und nennt Ihnen Ihren persönlichen Ansprechpartner
  3. Datenerhebung: Wir unterstützen Sie bei Bedarf bei der Erfassung von Daten zu Energieströmen und Nutzungsverhalten
  4. Außeneinsatz: Unser Kooperationspartner begeht Ihr Unternehmen und nimmt weitere Daten auf
  5. Analyse: Unser Kooperationspartner bewertet und beurteilt die Kennzahlen und leitet effizienzsteigernde Maßnahmen davon ab
  6. Auditbericht: Unser Kooperationspartner erstellt einen Bericht auf Basis der vereinbarten Ziele und des aufbereiteten Zahlenmaterials
  7. Abschlussbesprechung: Unser Kooperationspartner übergibt den Bericht und präsentiert die Auditergebnisse

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) für KMU

Energie verschwenden heißt Profit verschwenden.

Werfen Sie Ihren Gewinn nicht zum Fenster raus. Fragen Sie erfahrene Experten, wo Geld in Ihrem Unternehmen versteckt ist. Wie viel Sie sparen können? Das sagt Ihnen unsere EBN gemäß Modul 1, Energieaudit DIN EN 16247-1. Es wird bis zu 80 % staatlich gefördert und lohnt sich hundertprozentig für Sie.

Schluss mit Geld verbrennen.

Eine Energieberatung nach § 8a des Energiedienstleistungsgesetzes und gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247-1 ist eine systematische Untersuchung der Energieverwendung und des Energieverbrauchs innerhalb eines Betriebs oder Systems. Vor allem aber ist es für kleine und mittlere Unternehmen eine große Chance, sich effizienter und erfolgversprechender für die Zukunft aufzustellen.

Jeden Euro wert. Und die meisten zahlen Sie nicht mal selbst.

Gute Energieberatung bringt sehr viel mehr als sie kostet. Noch rentabler wird sie durch ein attraktives Förderprogramm der BAFA. Dieses soll zusätzliche Anreize schaffen, um die Zahl der Energieberatungen und die Umsetzquote der Maßnahmen im Land zu erhöhen. Gut für Sie, denn dadurch ergibt sich die Chance auf einen kräftigen und zudem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • zeigt realisierbare Einsparpotenziale auf
  • baut Informationsdefizite ab
  • bringt Energieeinsparungen
  • ermöglicht Wettbewerbsvorteile
  • macht Ihr Unternehmen rentabler
  • bringt Steuervorteile durch Spitzenausgleich
  • schafft Basis für die Einführung eines Energiemanagementsystems
  • vermeidet Emissionen und entlastet das Klima
  • betont das Umweltbewusstsein und verbessert das Image
  • wird staatlich gefördert

So geht es weiter:

Bei Interesse füllen Sie bitte den nachfolgenden Fragebogen und die Einwilligung zur Datenweitergabe aus und senden Sie uns diese zu. Bei Fragen steht Ihnen Ihr persönlicher Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

Häufige Fragen EBN

Wie läuft die EBN gemäß Modul 1, Energieaudit DIN EN 16247-1 ab?

  1. Einleitender Kontakt über Ihren Kundenbetreuer bei uns
  2. Datenerhebung mittels unseres Fragebogen zur EBN gemäß Modul 1, Energieaudit DIN EN 16247-1. Diesen senden Sie bitte mit der "Einwilligung zur Datenweitergabe" an Ihren Kundenbetreuer bei uns zurück.
  3. Wir übermitteln den Fragebogen an unseren Kooperationspartner.
  4. Der Kooperationspartner nimmt mit Ihnen Kontakt auf und bietet Ihnen die Dienstleistung direkt an. Unter Berücksichtigung der BAFA-Förderung - sofern bei Ihnen die Bedingungen dafür gegeben sind.
  5. Sie erteilen den Auftrag zur Durchführung der Dienstleistung.
  6. Ausführung der Dienstleistung.
  7. Rechnungsstellung der Dienstleistung, durch den Kooperationspartner, an Sie.

Wie hoch ist die Förderung durch das BAFA?

Die Höhe der Förderung richtet sich bei der Energieberatung für EBN gemäß Modul 1, Energieaudit DIN EN 16247-1 nach den jährlichen Energiekosten und den förderfähigen Beratungskosten. Übernommen werden können dabei bis zu 80 % der Netto-Beratungskosten.

Die genauen Förderrichtlinien finden Sie unter www.bafa.de > Energie > Energieberatung & Energie-Audit > Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme > Modul 1, Energieaudit DIN EN 16247-1. Wie gesetzlich vorgeschrieben, führen wir die Energieberatung zusammen mit einem externen, von der BAFA zugelassenen Dienstleister durch.

Kontakt & Downloads

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