Der
Primärenergiefaktor bestimmt die energetische Güte der
Energiebereitstellung aus Fern-/Nahwärme und gibt Auskunft über das
Verhältnis zwischen eingesetzter Primärenergie und abgegebener
Fernwärme.
Primärenergiefaktor für das Stadtnetz in Karlsruhe:
fP,FW = 0,26
Bescheinigung (PDF)
Primärenergiefaktor für das Wärmenetz Nord in Karlsruhe:
fP,FW = 0,01
Bescheinigung (PDF)
Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers nach § 10 Abs. 3 EEWärmeG über die Erfüllung der Nutzungspflicht nach § 3 in Verbindung mit § 7 und Anlage VIII EEWärmeG
Bestätigung, dass das zentrale Fernwärmenetz in
Karlsruhe die Bedingungen nach § 20 des EWärmeG des Landes Baden-Württemberg erfüllt
KWK-Anteil der Fernwärmeversorgung | 28 % |
Anteil Industrieabwärme | 61 % |
CO₂-Emissionen pro kWh | 64 g |