Sponsoring-Leitlinien -| Für ein lebenswertes Karlsruhe
Als
regionales Unternehmen liegt uns eine attraktive und lebenswerte Stadt am
Herzen. Aus diesem Grund sind wir seit vielen Jahren als Sponsor aktiv, immer
unter dem Aspekt der Verantwortung und Verbundenheit zu Karlsruhe. Als
Wirtschaftsunternehmen sind wir aber auch dazu verpflichtet, mit den uns
anvertrauten Mitteln verantwortungsbewusst umzugehen. Mit unseren
Sponsoring-Leitlinien wollen wir diesem Anspruch gerecht werden.
Was und wen unterstützen die Stadtwerke Karlsruhe?
- Vereine, Institutionen oder Organisationen
die Energiekunden der Stadtwerke Karlsruhe sind.
-
Projekte mit einem lokalen Bezug die im
Versorgungsgebiet der Stadtwerke Karlsruhe stattfinden.
- Projekte, die sich mit dem Thema Energie
und den Stadtwerken Karlsruhe verbinden lassen.
-
Projekte die vielen Karlsruher Bürgern
bzw. Stadtwerke-Kunden zu Gute kommen, nicht nur einer Minderheit.
- das Projekt steht im Einklang mit der
Unternehmensphilosophie der Stadtwerke Karlsruhe.
-
Branchenexklusivität
Sponsoring-Ablauf:
Den Stadtwerke
Karlsruhe steht nur ein begrenztes Budget für Sponsoring-Aktivitäten zur
Verfügung. Ist dieses ausgeschöpft, können keine weiteren Projekte gefördert
werden.
Alle eingehenden
Anfragen werden von einem Gremium sorgfältig geprüft. Über die Entscheidung
werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Anfragen ausschließlich auf Basis der ausgefüllten Sponsoring-Anfrage entscheiden.
Um eine rechtzeitige Umsetzung gewährleisten zu können, bitte wir Sie, uns Ihre Anfrage mit einem entsprechend zeitlichem Vorlauf zu zusenden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass...
- keine Übernahme von Kosten zur Strom- und
Wasserversorgung möglich ist
-
keine Unterstützung von Aktivitäten,
welche sittliche, religiöse, politische und ethische Gefühle oder Gruppen
verletzen oder in jeglicher Form als gefährlich einzustufen sind, möglich ist
- keine Geldspenden getätigt werden.
Grundsätzliches:
- Grundsätzlich bestehen
unsere Sponsorings auf dem Prinzip der Leistung und einer entsprechenden
Gegenleistung.
- Sponsorings werden in den meisten Fällen nur für ein Jahr
zugesagt.
- Aus wiederholten Zusagen entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf
eine automatische Weiterführung des Sponsorings.
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