Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle. Ein wichtiger Faktor ist dabei eine für alle Seiten nachvollziehbare und transparente Preisvereinbarung. Auf dieser Seite finden Sie hierzu detaillierte Informationen. Bei mehrjährigen Wärmeversorgungsverträgen wird eine Preisänderungsklausel vereinbart.
Fernwärme-Preisänderungsklauseln für Verträge ab 01.01.2022
Fernwärme-Preisänderungsklauseln für Altverträge bis 31.12.2021
Stand 01.04.2023 | Kurzzeichen in Klausel | Basiswerte | aktuelle Werte |
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Index der tariflichen Stundenverdienste in der Energie-und Wasserversorgung | L | 111,5 | 115,4 |
Index der Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten | IG | 105,7 | 115,4 |
Index des Erdgases bei Abgabe an Haushalte | VEG | 97,7 | 180,1 |
Index des Erdgases bei Abgabe an Kraftwerke | EGK | 68,5 | 406,5 |
Fixierter Strombeschaffungspreis für die Quartale 1 und 4 des Folgejahres | SQ1-4 | 50,00 €/MWh | 497,40 €/MWh |
Durchschnittsnotierung des dem Anpassungsjahr vorausgegangenen Kalenderjahres der Quartals-Strompreise gem. KWK-Gesetz, jedoch min. 46,00 und max. 65,00 €/MWh | SEPD | 50,79 €/MWh | 65,00 €/MWh |
rollierender Durchschnittswert der jährlichen CO2 Emission für die Erzeugung von Wärme | EFVU | 81 g/kWh | 78 g/kWh |
Anteil der kostenfrei zugeteilten CO2-Zertifikate entsprechend der Zuteilungsregelungen | Z | 0,3 | 0,3 |
Kalenderjahres-Durchschnittspreis der Spotpreise für EUA Futures gemäß Emission Spot Primary Market Auction Report der EEX, Leipzig | CO2 | 80,18 €/t |