Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Gleichwohl bleibt die Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 eine zentrale Herausforderung. Deswegen ist ein sparsamer Gasverbrauch weiterhin sehr wichtig. Die Gasflüsse nach Deutschland sind stabil und ausgeglichen. Um die Gasversorgung für den kommenden Winter zu sichern, muss bis zum 1. Oktober ein Speicherfüllstand von 85 % erreicht werden. Das Speicherziel wurde bereits im Juli erreicht.
Als Ihr Energie- und Lebenspartner verpflichten wir uns seit jeher zur zuverlässigen Versorgung mit Erdgas, aber auch mit Strom, Wärme und Wasser. Dazu gehört eine umsichtige Beschaffungsstrategie, um die Preise für unsere Kundinnen und Kunden so lange wie möglich stabil zu halten, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und keinen kurzfristigen Preisschwankungen am Beschaffungsmarkt zu unterliegen.
Diese Strategie hat im Jahr 2022 dafür gesorgt, dass wir einen großen Teil der Preissteigerungen am Markt abfedern konnten. Auf der anderen Seite findet die Anpassung an sinkende Marktpreise dadurch ebenfalls etwas zeitverzögert statt.
Die Bundesregierung hat bisher drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Zielgenaue Entlastungen liegen im Fokus auf Verbraucher*innen, die wenig Budget zur Verfügung haben und daher besonders unter den Preissteigerungen leiden.
Hierzu gehören eine Reform des Wohngeldes und eine Einführung des Bürgergeldes.
Außerdem sollen die Kündigungsschutzregeln für Mietwohnungen und Energieverträge überprüft werden, so dass überforderten Mieter*innen der Mietvertrag oder Energiekund*innen der Liefervertrag nicht gekündigt wird.
Auch für Unternehmen hat die Bundesregierung einen Schutzschirm geplant.
Die aktuellsten Informationen und Entwicklungen der Bundesregierung finden Sie hier.
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Umsatzsteuer für die Lieferung von Gas und Fernwärme von 19 % auf 7 % zu senken. Die Senkung wird temporär stattfinden: vom 01.10.2022 bis 01.04.2025. Die Senkung wird vollständig an die Kund*innen weiter gegeben und wird auf der (Jahres-)Rechnung ersichtlich sein. Es bedarf hierzu keiner gesonderten schriftlichen Kommunikation.
Die Stadtwerke Karlsruhe nehmen ihren Versorgungsauftrag für ihre Kund*innen sehr ernst. Dies bedeutet auch, die Energieversorgung in Krisenzeiten sicherzustellen. Aktuell steigt der Füllstand der Gasspeicher weiter an. Sollte dies nicht ausreichen, um den Gasbedarf zu decken, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Gasverbrauch zu senken. Diese Maßnahmen sind im Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EnSiG) geregelt.
Der Gesetzgeber gewährt bestimmten Kundengruppen im Falle eines Energie-Engpasses einen besonderen Schutz. Die Belieferung dieser geschützten Kund*innen hat Vorrang vor der Versorgung anderer Gasverbraucher wie z. B. größerer Gewerbe- oder Industrieunternehmen. Zu den geschützten Kund*innen gemäß § 53a EnWG gehören:
Solche Rangfolgen nach dem Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EnSiG) und der Gassicherungsverordnung (GasSV) kommen jedoch nur nach Feststellung eines Notfalls im Sinne der EG-Verordnung Erdgasversorgungssicherheit (Erdgas-SoS-VO) zur Anwendung. Dieser Zustand des Notfalls liegt derzeit nicht vor (Stand 15. August 2022).
Mit allen Unternehmen, die nicht unter diesem Schutz des Gesetzgebers stehen, sind wir dennoch bereits in den Gesprächen, wie im Falle eines solchen Szenarios verfahren werden muss.
Wir können momentan, wie alle Energieversorger in Deutschland, angesichts des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Drosselung der Erdgaslieferungen aus Russland, Lieferengpässe für Gas nicht ausschließen, tun aber alles dafür, um Sie auch weiterhin sicher und zuverlässig zu versorgen.
Um die Füllstände der Gasspeicher zu schonen, ist es sinnvoll, jetzt schon Energiesparmaßnahmen zu ergreifen. Innerhalb unserer Energieeinspar-Kampagne #EnergiePaktKA finden Sie über 70 Energie- und Wasserspartipps, die Sie einfach in Ihren Alltag integrieren können. >> hier die passenden Tipps abholen.
Alle Kund*innen werden per Brief oder E-Mail über Preisanpassungen informiert. Außerdem können Sie jederzeit unser Online-Portal nutzen. Loggen Sie sich hierfür einfach hier mit Ihren Zugangsdaten im Online-Portal ein oder registrieren Sie sich neu. Ihre aktuellen Preise sowie Vertragsdaten können Sie bereits heute unter dem Reiter Verträge / Vertragsübersicht einsehen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne hier an unseren Kundenservice.
Wir kämpfen mit der Gasknappheit und damit verbundenen hohen Kosten. In der aktuellen Situation ist der sparsame und bewusste Umgang mit Energie deshalb besonders wichtig. Wir haben daher unsere Energieeinspar-Kampagne #EnergiePaktKA ins Leben gerufen – weil wir zusammen stärker gegen die Energiekrise sind. Hier finden Sie gebündelt aktuelle News, Diskussionen, Experteninterviews etc. zum aktuellen Marktgeschehen. Dort haben wir Ihnen über 70 wirkungsvolle Energie- und Wasserspartipps zusammengefasst und zeigen Ihnen Angebote zur Energieberatung. Setzen Sie einfach diejenigen Tipps um, die für Sie leicht in Ihren Alltag zu integrieren sind. Schon kleine Anpassungen wirken sich positiv auf Ihren Geldbeutel aus.
Hier mal ein Beispiel: Wussten Sie schon, dass Sie durch die Senkung der Raumtemperatur um 1 °C Ihren Verbrauch um 6 % senken und somit Kosten sparen können?
Die allgemeinen Marktpreise wirken sich auch immer auf Ökostrom-Tarife aus. Das hat verschiedene Gründe.
Aufgrund der erhöhten Verbrauchspreise für Strom und Gas kann es passieren, dass viele Kund*innen in diesem Jahr mit einer Nachzahlung rechnen müssen. Um dem entgegenzuwirken, haben wir die Abschläge ab Oktober 2022 um den prozentualen Anstieg der Preiserhöhung zum 01.10.2022 für Sie angepasst. Damit lassen sich die zusätzlichen Kosten auf mehrere Monate verteilen. In unserem Online-Portal können Sie Ihren Abschlagsbetrag ganz einfach selbst anpassen. Hier geht's zum Online-Portal
Übrigens: Sollte der Abschlag doch einmal zu hoch gewählt sein, erhalten Kund*innen den zu viel bezahlten Betrag mit der Jahresrechnung zurückerstattet.
Das geht ganz einfach und ist jederzeit möglich! Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem Account an. Anschließend können Sie Ihren Abschlagsbetrag über den Reiter Kosten > Abschlag anpassen selbst anpassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr geänderter Abschlagsbetrag bereits zur nächsten Fälligkeit seine Gültigkeit hat.
Sie sind noch nicht im Online-Portal registriert? Das geht ganz einfach und ist natürlich kostenlos:
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Die Stadtwerke Karlsruhe können nach Ziffer 12.2/13.2 der Allgemeinen Bedingungen der Sonderverträge bzw. nach § 13 Abs. 2 der Grundversorgungsverordnung bei einer Preisänderung, anfallende Abschlagszahlungen mit dem Vorhundertsatz der Preisänderung anpassen.
Sollten Sie der Abschlagsanpassung widersprechen, so melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an kndnsrvcstdtwrk-krlsrhd oder rufen Sie uns an unter 0721/599- 2146.
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine ausbleibende Erhöhung des Abschlagsbetrages eine hohe Nachzahlung bei Ihrer nächsten Jahresabrechnung zur Folge haben kann. Mit einer Abschlagsanpassung können Sie die Mehrkosten auf mehrere Monate aufteilen.
Wir bieten unseren Bestandskund*innen und Neukund*innen in Karlsruhe günstige Strom- und Gastarife an. Mit unserem BesserVersorgt Strom fix profitieren Sie von 100% Ökostrom zu attraktiven Preisen.
Entscheiden Sie sich für BesserVersorgt Gas fix, erhalten Sie klimaneutrales Gas zu einem günstigen Preis.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Lösungsmöglichkeiten wie z. B. Tilgungsmöglichkeit über eine Ratenzahlungsvereinbarung sowie staatlicher Unterstützungsmöglichkeiten.
Download: Informationen bei Zahlungsschwierigkeiten
Ihren Antrag auf Ratenzahlung/Abwendungsvereinbarung können Sie formlos per Mail an mahnwesen@stadtwerke-karlsruhe.de senden. Bitte geben Sie im Betreff Ihr Vertragskonto an. Nach interner Prüfung erhalten Sie umgehend ein schriftliches Angebot zur Ratenzahlung/Abwendungsvereinbarung. Zur Wirksamkeit ist die Rückgabe einer von Ihnen unterzeichneten Ausfertigung an die Stadtwerke Karlsruhe/Mahnwesen notwendig. Gerne können Sie diese auch per Mail an das Mahnwesen senden.
Bitte beachten Sie, dass zur Abwendung einer evtl. bereits eingeleiteten Sperrmaßnahme die Abwendungsvereinbarung unterzeichnet in Textform bis spätestens zum Tag der angekündigten Versorgungsunterbrechung vorliegen muss.
Download: Abwendungsvereinbarung
Zahlung des rückständigen Forderungsbetrags
Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
Sollte Ihnen der Ausgleich des Forderungsbetrags in einer Summe nicht möglich sein, bitten wir dringend um Kontaktaufnahme mit unserem Mahnwesen (Näheres Informationen erhalten Sie auch hier: Informationen bei Zahlungsschwierigkeiten)
Die künftige Strombelieferung ist über die Installation eines Vorkassenzählers möglich. Nach Einzahlung eines selbstgewählten Betrags bzw. Vorlage eines Zahlungsnachweises erhalten Sie eine Quittung mit einer Schlüsselzahl (PIN). Es besteht die Möglichkeit, sich mit der Barzahlung am Kassenautomaten sofort eine Schlüsselzahl in Form einer Quittung ausgeben zu lassen. Nachdem Sie die Schlüsselzahl am Vorkassenzähler eingegeben haben, erfolgt die sofortige Freischaltung der Stromversorgung in Höhe des einbezahlten Betrags. Bei Interesse wenden Sie sich bitte unter Angabe des Vertragskontos per E-Mail an: vorkassenzaehler@stadtwerke-karlsruhe.de.
In diesem Fall bitten wir Sie um sofortige Kontaktaufnahme mit unserem Mahnwesen-Team: mahnwesen@stadtwerke-karlsruhe.de, Tel. 0721/599-1600 (Mo – Do 8.00 – 14.00 Uhr, Fr 8.00 – 13.00 Uhr), um frühzeitig hohen Forderungsrückständen entgegenzuwirken und eine Tilgungsmöglichkeit in einem beidseitig wirtschaftlich zumutbaren Rahmen zu finden. Bitte halten Sie hierzu möglichst Ihre aktuellen Zählerstände vor.
Nein, grundsätzlich ist es jedoch unser Ziel, gemeinsam mit Ihnen eine für beide Seiten wirtschaftlich zumutbare Lösung zu vereinbaren, um Energiesperrungen zu vermeiden.
Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/Hinweis_Sperre_WasTun.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen. Sie bieten meist kostenfreie Beratungen an und können Auskunft darüber geben, welche Behörde im jeweiligen Fall der richtige Ansprechpartner ist.
Trotz des durch die Bundesregierung beschlossenen Wegfalls der EEG-Umlage zum 01.07.2022 zur Entlastung der Verbraucher*innen, ist eine Erhöhung der Strom-Arbeitspreise aufgrund der derzeitigen Entwicklungen auf den Energiemärkten unumgänglich. Den Wegfall der EEG-Umlage haben wir 1:1 an Sie weitergegeben. Die Beschaffungspreise für Strom sind leider nur weiter angestiegen, was zum Zeitpunkt unserer Strom-Preissenkung durch den Wegfall der EEG-Umlage so noch nicht vorhersehbar war. Dabei sind die Preissteigerungen höher als die Senkung der EEG-Umlage. Berücksichtigt man die Entlastung, die sich aus der Weitergabe des Wegfalls der EEG-Umlage ergibt, liegt das Preisniveau um ca. 18 Prozent über dem Vorjahr. Seit dem 01.03.2020 konnten wir unsere Strompreise für Sie stabil halten. Weitere Informationen zur EEG-Umlage finden Sie hier in unserem Blogbeitrag.
Konkret treiben folgende Rahmenbedingungen den Preis:
Damit Sie die Preissteigerungen in den letzten Wochen und Monaten besser nachvollzeihen können, zeigt die nachfolgende Grafik die deutschlandweite Entwicklung der durchschnittlichen Gesamtkosten anhand des günstigsten Strom-Angebotes auf Verivox.de.
Wir bedauern diese Entwicklungen sehr und wissen, dass Sie dadurch hohen zusätzlichen Kosten gegenüberstehen. Doch die Energiekrise ist leider längst eine Wirtschaftskrise, in der besonders Gas als knappes Gut gilt und die Energiepreise bei gleichzeitig steigender Nachfrage weit über das allgemeine Preisniveau steigen – so kennen wir das aus der Vergangenheit nicht. Aktuell sind besonders folgende Rahmenbedingungen große Preistreiber auf dem Erdgasmarkt:
Die Marktentwicklungen sind im Moment aufgrund der politischen Spannungen im Rahmen des Ukraine-Konfliktes nur sehr schwer vorhersehbar. Daher waren und sind wir gezwungen, die Kostensteigerungen entsprechend der Preisentwicklungen zum 01.01.2022, zum 01.04.2022 und nun erneut zum 01.10.2022 an unsere Kund*innen weiterzugeben.
Die Höhe unserer Preiserhöhung bewegt sich im Durchschnitt des aktuellen Marktumfeldes. Den Grundpreis können wir weiterhin stabil halten. Er ist von der Erhöhung nicht betroffen.
Weitere Informationen zum aktuellen Marktgeschehen finden Sie hier in unserem Blogbeitrag.
Damit Sie die Preissteigerungen in den letzten Wochen und Monaten besser nachvollzeihen können, zeigt die nachfolgende Grafik die deutschlandweite Entwicklung der durchschnittlichen Gesamtkosten anhand des günstigsten Gas-Angebotes auf Verivox.de. Sie können sich darauf verlassen, dass wir unsere Preise, in dieser ohnehin schon schwierigen Situation, nur dann anpassen, wenn es das Marktgeschehen oder staatliche Regulierungen erfordern. Wir möchten die Belastungen für Sie mit unserer Beschaffungsstrategie so minimal wie möglich halten.
Ab 01.10.2022 gibt es die Gasspeicher-Umlage
Das sogenannte Gasspeichergesetz (Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen), welches am 30. April 2022 in Kraft getreten ist, sieht stichtagsbezogene Mindestfüllstände für die deutschen Gasspeicher vor. Nicht genutzte Speicherkapazitäten sind zukünftig vom Betreiber der Gasspeicheranlage dem Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) zur Verfügung zu stellen. Mit dem Gesetz wurde eine neue Speicherumlage eingeführt, um die mit den neuen Verpflichtungen verbundenen Kosten zu decken.
Die Gasspeicher-Umlage wird nach derzeitigem Stand vom Marktgebietsverantwortlichen gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen vom 01.10.2022 bis zum 01.04.2025 erhoben.
Am 18.08.2022 hat die Bundesregierung die Höhe der Gasspeicher-Umlage beschlossen und bekannt gegeben. Diese Umlage beträgt 0,059 Cent/kWh (netto).
Eine weitere Umlage zum 01.10.2022 ist die Gasbeschaffungs-Umlage
Um die Versorgungssicherheit mit Erdgas weiterhin gewährleisten zu können, müssen alle Marktmechanismen des Erdgasmarkts sowie der Lieferketten aufrechterhalten werden. Zu diesem Zweck schafft die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Gasimporteure als systemrelevante Unternehmen, ab Oktober 2022 für die hohen Mehrkosten der Ersatzbeschaffung aufgrund der stark gedrosselten Erdgas-Lieferungen nach Deutschland, einen finanziellen Ausgleich erhalten können. Bis Ende September müssen die Unternehmen die höheren Kosten jedoch zu 100 % alleine tragen. Um den Großteil der entstehenden Zusatzkosten zur Erdgasbeschaffung ausgleichen zu können, werden diese in der Gasbeschaffungs-Umlage auf möglichst viele Schultern und damit auch auf Verbraucher*innen verteilt. Die Gasbeschaffungs-Umlage wird nach derzeitigem Stand vom Markgebietsverantwortlichen gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2024 erhoben.
Die Höhe der Gasbeschaffungs-Umlage wird regelmäßig (alle drei Monate) überprüft und ggf. angepasst. Es kann also sein, dass sich bereits nach drei Monaten Änderungen ergeben.
Am 15.08.2022 hat die Bundesregierung die Höhe der Gasbeschaffungs-Umlage beschlossen und bekannt gegeben. Diese Umlage beträgt 2,419 Cent/kWh (netto).
Update vom 06.10.2022: Durch neue Regierungsbeschlüsse ist die angekündigte Gasbeschaffungs-Umlage kurzfristig zum 29.09.2022 zurück genommen worden.
Strom Grundversorgung | Erdgas Grundversorgung | |||
---|---|---|---|---|
Jahresverbrauch | 2.000 kWh | 5.000 kWh | 12.000 kWh | 20.000 kWh |
Mehrkosten pro Monat (ohne Preisbremse) | 19,09 € | 47,71 € | 73,78 € | 122,97 € |
Die Verbrauchsangaben dienen für Sie zur grundsätzlichen Orientierung. Individuelle Mehrkosten können je nach tatsächlichem Verbrauch abweichen. Ihre Abschläge passen wir vorsorglich im Rahmen der Preisänderung prozentual an die Preissteigerung an. So verteilen sich die zusätzlichen Kosten auf mehrere Monate und Sie verringern das Risiko einer hohen Nachzahlung.
Schaufenster Karlsruhe
Das Schaufenster Karlsruhe am nördlichen Marktplatz ist nicht nur das neue Kundencenter der Stadtwerke Karlsruhe, sondern auch eine digitale Erlebniswelt der Extraklasse.
Straßenbahnverbindung:
Haltestelle Marktplatz (mehrere Linien)
Öffnungszeiten:
Mo - Mi und Fr: 9:30 - 13:00 Uhr und 13:45 - 17:00 Uhr
Do: 9:30 - 13:00 Uhr und 13:45 - 18:00 Uhr
Sa: 10:00 - 13:00 Uhr
Stadtwerke Karlsruhe
Daxlander Str. 72
76185 Karlsruhe
Straßenbahnverbindung:
Linie 3, Haltestelle Stadtwerke
Briefanschrift:
Stadtwerke Karlsruhe GmbH
76127 Karlsruhe
Paketanschrift / Anlieferung:
Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Pfannkuchstr. 1
76185 Karlsruhe
Kontakt
Telefon 0721 599 - 0
Fax 0721 59 08 96
E-Mail
Servicezeiten im Kundencenter Daxlander Straße:
Mo-Do 7:30 - 16:30 Uhr
Fr 7:30 - 15 Uhr
Bankverbindung:
Sparkasse Karlsruhe
BIC: KARSDE66
IBAN: DE33 66050101 000900 1272
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Standrohre / sonst. Zähler: Ausgabezeiten:
Mo - Do 7:30 - 16 Uhr
Fr bis 13 Uhr
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