FAQs - Häufig gestellte Fragen


Hintergründe zum aktuellen Marktgeschehen

Wie steht es aktuell um die Versorgungssicherheit?

Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Gleichwohl bleibt die Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 eine zentrale Herausforderung. Deswegen ist ein sparsamer Gasverbrauch weiterhin sehr wichtig. Die Gasflüsse nach Deutschland sind stabil und ausgeglichen. Um die Gasversorgung für den kommenden Winter zu sichern, muss bis zum 1. Oktober ein Speicherfüllstand von 85 % erreicht werden. Das Speicherziel wurde bereits im Juli erreicht.

Weshalb geben die Stadtwerke Karlsruhe die gesunkenen Preise erst verzögert weiter?

Als Ihr Energie- und Lebenspartner verpflichten wir uns seit jeher zur zuverlässigen Versorgung mit Erdgas, aber auch mit Strom, Wärme und Wasser. Dazu gehört eine umsichtige Beschaffungsstrategie, um die Preise für unsere Kundinnen und Kunden so lange wie möglich stabil zu halten, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und keinen kurzfristigen Preisschwankungen am Beschaffungsmarkt zu unterliegen.

Diese Strategie hat im Jahr 2022 dafür gesorgt, dass wir einen großen Teil der Preissteigerungen am Markt abfedern konnten. Auf der anderen Seite findet die Anpassung an sinkende Marktpreise dadurch ebenfalls etwas zeitverzögert statt.

Wie werden Kund*innen durch die Bundesregierung entlastet?

Die Bundesregierung hat bisher drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Zielgenaue Entlastungen liegen im Fokus auf Verbraucher*innen, die wenig Budget zur Verfügung haben und daher besonders unter den Preissteigerungen leiden.

Hierzu gehören eine Reform des Wohngeldes und eine Einführung des Bürgergeldes.

Außerdem sollen die Kündigungsschutzregeln für Mietwohnungen und Energieverträge überprüft werden, so dass überforderten Mieter*innen der Mietvertrag oder Energiekund*innen der Liefervertrag nicht gekündigt wird.
Auch für Unternehmen hat die Bundesregierung einen Schutzschirm geplant.

Die aktuellsten Informationen und Entwicklungen der Bundesregierung finden Sie hier.

Wie werden die Preise durch die Umsatzsteuersenkung angepasst?

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Umsatzsteuer für die Lieferung von Gas und Fernwärme von 19 % auf 7 % zu senken. Die Senkung wird temporär stattfinden: vom 01.10.2022 bis 01.04.2025. Die Senkung wird vollständig an die Kund*innen weiter gegeben und wird auf der (Jahres-)Rechnung ersichtlich sein. Es bedarf hierzu keiner gesonderten schriftlichen Kommunikation.

Ist meine private Gasversorgung gesichert?

Die Stadtwerke Karlsruhe nehmen ihren Versorgungsauftrag für ihre Kund*innen sehr ernst. Dies bedeutet auch, die Energieversorgung in Krisenzeiten sicherzustellen. Aktuell steigt der Füllstand der Gasspeicher weiter an. Sollte dies nicht ausreichen, um den Gasbedarf zu decken, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Gasverbrauch zu senken. Diese Maßnahmen sind im Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EnSiG) geregelt.

Der Gesetzgeber gewährt bestimmten Kundengruppen im Falle eines Energie-Engpasses einen besonderen Schutz. Die Belieferung dieser geschützten Kund*innen hat Vorrang vor der Versorgung anderer Gasverbraucher wie z. B. größerer Gewerbe- oder Industrieunternehmen. Zu den geschützten Kund*innen gemäß § 53a EnWG gehören:

  • Haushaltskund*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird.
  • Grundlegende soziale Dienste wie z. B. Krankenhäuser, stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr.
  • Fernwärmeanlagen, welche die o. g. Kundengruppen mit Wärme beliefern.

Solche Rangfolgen nach dem Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EnSiG) und der Gassicherungsverordnung (GasSV) kommen jedoch nur nach Feststellung eines Notfalls im Sinne der EG-Verordnung Erdgasversorgungssicherheit (Erdgas-SoS-VO) zur Anwendung. Dieser Zustand des Notfalls liegt derzeit nicht vor (Stand 15. August 2022).
Mit allen Unternehmen, die nicht unter diesem Schutz des Gesetzgebers stehen, sind wir dennoch bereits in den Gesprächen, wie im Falle eines solchen Szenarios verfahren werden muss.
Wir können momentan, wie alle Energieversorger in Deutschland, angesichts des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Drosselung der Erdgaslieferungen aus Russland, Lieferengpässe für Gas nicht ausschließen, tun aber alles dafür, um Sie auch weiterhin sicher und zuverlässig zu versorgen.
Um die Füllstände der Gasspeicher zu schonen, ist es sinnvoll, jetzt schon Energiesparmaßnahmen zu ergreifen. Innerhalb unserer Energieeinspar-Kampagne #EnergiePaktKA finden Sie über 70 Energie- und Wasserspartipps, die Sie einfach in Ihren Alltag integrieren können. >> hier die passenden Tipps abholen.

Informationen zu den neuen Preisen

Ich möchte meinen aktuellen Preis einsehen. Wo kann ich dies tun?

Alle Kund*innen werden per Brief oder E-Mail über Preisanpassungen informiert. Außerdem können Sie jederzeit unser Online-Portal nutzen. Loggen Sie sich hierfür einfach hier mit Ihren Zugangsdaten im Online-Portal ein oder registrieren Sie sich neu. Ihre aktuellen Preise sowie Vertragsdaten können Sie bereits heute unter dem Reiter Verträge / Vertragsübersicht einsehen.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne hier an unseren Kundenservice.

Mit welchen Maßnahmen kann ich meine Energiekosten senken? Gibt es Energiespartipps?

Wir kämpfen mit der Gasknappheit und damit verbundenen hohen Kosten. In der aktuellen Situation ist der sparsame und bewusste Umgang mit Energie deshalb besonders wichtig. Wir haben daher unsere Energieeinspar-Kampagne #EnergiePaktKA ins Leben gerufen – weil wir zusammen stärker gegen die Energiekrise sind. Hier finden Sie gebündelt aktuelle News, Diskussionen, Experteninterviews etc. zum aktuellen Marktgeschehen. Dort haben wir Ihnen über 70 wirkungsvolle Energie- und Wasserspartipps zusammengefasst und zeigen Ihnen Angebote zur Energieberatung. Setzen Sie einfach diejenigen Tipps um, die für Sie leicht in Ihren Alltag zu integrieren sind. Schon kleine Anpassungen wirken sich positiv auf Ihren Geldbeutel aus.

Hier mal ein Beispiel: Wussten Sie schon, dass Sie durch die Senkung der Raumtemperatur um 1 °C Ihren Verbrauch um 6 % senken und somit Kosten sparen können?

Weshalb ist mein Ökostrom-Tarif nicht günstiger?

Die allgemeinen Marktpreise wirken sich auch immer auf Ökostrom-Tarife aus. Das hat verschiedene Gründe.

  • Die Preise für die Stromlieferungen entstehen an den Strombörsen, zum Beispiel der Leipziger Strombörse EEX. Hier treffen Angebot und Nachfrage zusammen.
    Steigt der Preis für Kohle und Gas, steigt die Nachfrage nach und somit auch der Preis für Ökostrom ebenfalls. Steigende Marktpreise wirken sich demnach immer auch auf Ökostrom-Tarife aus.
  • Des Weiteren spielt die Gestaltung des Strommarktes eine Rolle. Die Deckung des Angebots und die Gestaltung des Strompreises erfolgen nach dem Merit-Order-Prinzip. Dieses besagt in einem Satz zusammengefasst, dass für Strom der Preis der teuersten Produktionsart verlangt wird. In der Praxis heißt das, dass in der Angebotsreihenfolge so lange Kraftwerke von günstig nach teuer hinzugeschaltet werden, bis alle Nachfrager ihre Stromkäufe decken können.
  • Einsatzreihenfolge der stromproduzierenden Kraftwerke: erneuerbare Energien, Atomkraftwerke, Braunkohlkraftwerke, Steinkohlekraftwerken, Gas- und Dampfkraftwerke, Gasturbinenkraftwerke.
    Der Strompreis für alle Anbieter richtet sich nach dem teuersten Angebot des Anbieters, der zur Erfüllung der geforderten Strommenge beiträgt. Somit hängt der Strompreis also vom teuersten Kraftwerk ab, das noch gebraucht wird, um die Stromnachfrage zu decken. Und das sind im Moment die Gaskraftwerke.
    Steigt der Gaspreis also weltweit, steigen auch die Stromkosten in Deutschland – auch bei Ökostrom.

Abschlag und Zählerstand

Muss ich aufgrund höherer Preise mit einer Nachzahlung rechnen?

Aufgrund der erhöhten Verbrauchspreise für Strom und Gas kann es passieren, dass viele Kund*innen in diesem Jahr mit einer Nachzahlung rechnen müssen. Um dem entgegenzuwirken, haben wir die Abschläge ab Oktober 2022 um den prozentualen Anstieg der Preiserhöhung zum 01.10.2022 für Sie angepasst. Damit lassen sich die zusätzlichen Kosten auf mehrere Monate verteilen. In unserem Online-Portal können Sie Ihren Abschlagsbetrag ganz einfach selbst anpassen. Hier geht's zum Online-Portal

Übrigens: Sollte der Abschlag doch einmal zu hoch gewählt sein, erhalten Kund*innen den zu viel bezahlten Betrag mit der Jahresrechnung zurückerstattet.

Wie kann ich im Online-Portal meinen Abschlagsbetrag selbst ändern?

Das geht ganz einfach und ist jederzeit möglich! Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem Account an. Anschließend können Sie Ihren Abschlagsbetrag über den Reiter Kosten > Abschlag anpassen selbst anpassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr geänderter Abschlagsbetrag bereits zur nächsten Fälligkeit seine Gültigkeit hat.

Sie sind noch nicht im Online-Portal registriert? Das geht ganz einfach und ist natürlich kostenlos:
Jetzt hier registrieren

Ich möchte nicht, dass Sie meinen Abschlagsbetrag anpassen. Was kann ich tun?

Die Stadtwerke Karlsruhe können nach Ziffer 12.2/13.2 der Allgemeinen Bedingungen der Sonderverträge bzw. nach § 13 Abs. 2 der Grundversorgungsverordnung bei einer Preisänderung, anfallende Abschlagszahlungen mit dem Vorhundertsatz der Preisänderung anpassen.

Sollten Sie der Abschlagsanpassung widersprechen, so melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an kndnsrvcstdtwrk-krlsrhd oder rufen Sie uns an unter 0721/599- 2146.

Bitte beachten Sie jedoch, dass eine ausbleibende Erhöhung des Abschlagsbetrages eine hohe Nachzahlung bei Ihrer nächsten Jahresabrechnung zur Folge haben kann. Mit einer Abschlagsanpassung können Sie die Mehrkosten auf mehrere Monate aufteilen.

Produkte und Angebote der Stadtwerke Karlsruhe

Gibt es günstigere Angebote/Produkte, zu denen ich wechseln kann?

Wir bieten unseren Bestandskund*innen und Neukund*innen in Karlsruhe günstige Strom- und Gastarife an. Mit unserem BesserVersorgt Strom fix profitieren Sie von 100% Ökostrom zu attraktiven Preisen. 
Entscheiden Sie sich für BesserVersorgt Gas fix, erhalten Sie klimaneutrales Gas zu einem günstigen Preis.

Fragen über Lösungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten

Information über Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Lösungsmöglichkeiten wie z. B. Tilgungsmöglichkeit über eine Ratenzahlungsvereinbarung sowie staatlicher Unterstützungsmöglichkeiten.

Download: Informationen bei Zahlungsschwierigkeiten

Wie kann ich einen Antrag auf Ratenzahlung/Abwendungsvereinbarung stellen?

Ihren Antrag auf Ratenzahlung/Abwendungsvereinbarung können Sie formlos per Mail an mahnwesen@stadtwerke-karlsruhe.de senden. Bitte geben Sie im Betreff Ihr Vertragskonto an. Nach interner Prüfung erhalten Sie umgehend ein schriftliches Angebot zur Ratenzahlung/Abwendungsvereinbarung. Zur Wirksamkeit ist die Rückgabe einer von Ihnen unterzeichneten Ausfertigung an die Stadtwerke Karlsruhe/Mahnwesen notwendig. Gerne können Sie diese auch per Mail an das Mahnwesen senden.

Bitte beachten Sie, dass zur Abwendung einer evtl. bereits eingeleiteten Sperrmaßnahme die Abwendungsvereinbarung unterzeichnet in Textform bis spätestens zum Tag der angekündigten Versorgungsunterbrechung vorliegen muss.

Download: Abwendungsvereinbarung

Wie kann ich eine Einstellung der Versorgung abwenden?

Zahlung des rückständigen Forderungsbetrags

Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • SEPA-Lastschriftmandat

  • Überweisung auf das Konto der Stadtwerke (Sparkasse Karlsruhe; IBAN DE33 6605 0101 0009 0012 72BIC KARSDE66). Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihr Vertragskonto an.
  • Bareinzahlung an unserem Kassenautomaten in der Daxlanderstr. 72, dieser ist rund um die Uhr für Sie zugänglich

  • Paypal: Bitte scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Mahnung und folgen Sie den Anweisungen

  • Vorlage des Zahlungsnachweises (Kontoauszug oder Bankbestätigung) schriftlich per E-Mail (mahnwesen@stadtwerke-karlsruhe.de)


Sollte Ihnen der Ausgleich des Forderungsbetrags in einer Summe nicht möglich sein, bitten wir dringend um Kontaktaufnahme mit unserem Mahnwesen (Näheres Informationen erhalten Sie auch hier: Informationen bei Zahlungsschwierigkeiten)

Wie kann ich die künftige Belieferung mit Strom sicherstellen?

Die künftige Strombelieferung ist über die Installation eines Vorkassenzählers möglich. Nach Einzahlung eines selbstgewählten Betrags bzw. Vorlage eines Zahlungsnachweises erhalten Sie eine Quittung mit einer Schlüsselzahl (PIN). Es besteht die Möglichkeit, sich mit der Barzahlung am Kassenautomaten sofort eine Schlüsselzahl in Form einer Quittung ausgeben zu lassen. Nachdem Sie die Schlüsselzahl am Vorkassenzähler eingegeben haben, erfolgt die sofortige Freischaltung der Stromversorgung in Höhe des einbezahlten Betrags. Bei Interesse wenden Sie sich bitte unter Angabe des Vertragskontos per E-Mail an: vorkassenzaehler@stadtwerke-karlsruhe.de.

Haben Sie noch weitere Fragen zu Mahnungen / Zahlungsrückständen?

Sie erreichen unser Mahnwesen telefonisch von Mo – Do 08:00 - 14:00 Uhr und freitags von 08:00 - 13:00 Uhr unter 0721 599 1600 oder per Mail: mahnwesen@stadtwerke-karlsruhe.de. Bitte halten Sie Ihr Vertragskonto bereit.

Wer hilft mir weiter, wenn ich nicht bezahlen kann?

In diesem Fall bitten wir Sie um sofortige Kontaktaufnahme mit unserem Mahnwesen-Team: mahnwesen@stadtwerke-karlsruhe.de, Tel. 0721/599-1600 (Mo – Do 08:00 - 14.00 Uhr, Fr 08:00 - 13:00 Uhr), um frühzeitig hohen Forderungsrückständen entgegenzuwirken und eine Tilgungsmöglichkeit in einem beidseitig wirtschaftlich zumutbaren Rahmen zu finden. Bitte halten Sie hierzu möglichst Ihre aktuellen Zählerstände vor.

Setzen Sie Strom- und Gassperrungen aufgrund der aktuell hohen Energiepreise aus?

Nein, grundsätzlich ist es jedoch unser Ziel, gemeinsam mit Ihnen eine für beide Seiten wirtschaftlich zumutbare Lösung zu vereinbaren, um Energiesperrungen zu vermeiden.

Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/Hinweis_Sperre_WasTun.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen. Sie bieten meist kostenfreie Beratungen an und können Auskunft darüber geben, welche Behörde im jeweiligen Fall der richtige Ansprechpartner ist.

Archiv

Warum steigen die Strompreise zum 01.10.2022, obwohl zum 01.07.2022 die EEG-Umlage gesenkt wurde?

Trotz des durch die Bundesregierung beschlossenen Wegfalls der EEG-Umlage zum 01.07.2022 zur Entlastung der Verbraucher*innen, ist eine Erhöhung der Strom-Arbeitspreise aufgrund der derzeitigen Entwicklungen auf den Energiemärkten unumgänglich. Den Wegfall der EEG-Umlage haben wir 1:1 an Sie weitergegeben. Die Beschaffungspreise für Strom sind leider nur weiter angestiegen, was zum Zeitpunkt unserer Strom-Preissenkung durch den Wegfall der EEG-Umlage so noch nicht vorhersehbar war. Dabei sind die Preissteigerungen höher als die Senkung der EEG-Umlage. Berücksichtigt man die Entlastung, die sich aus der Weitergabe des Wegfalls der EEG-Umlage ergibt, liegt das Preisniveau um ca. 18 Prozent über dem Vorjahr. Seit dem 01.03.2020 konnten wir unsere Strompreise für Sie stabil halten. Weitere Informationen zur EEG-Umlage finden Sie hier in unserem Blogbeitrag.

Konkret treiben folgende Rahmenbedingungen den Preis:

  • Die witterungsbedingt geringe Eispeisung Erneuerbarer Energien ins Netz muss durch die Stromproduktion mit teurem Erdgas ausgeglichen werden, um den Gesamtbedarf an Strom zu decken. Gleichzeitig werden zum Schutz des Klimas Kohlekraftwerke stillgelegt und Atomkraftwerke abgeschaltet und dienen so nicht mehr der Stromproduktion.
  • Deutschland exportiert schon seit Jahren mehr Strom als es importiert. Ungewöhnlich ist dabei, dass dieses Jahr z.B. mehr als acht Terawattstunden nach Frankreich transportiert wurden. So produzierten deutsche Gaskraftwerke Strom, um den Ausfall maroder französischer Reaktoren auszugleichen. Auch dieser Umstand lässt die Strompreise in Deutschland steigen.

Damit Sie die Preissteigerungen in den letzten Wochen und Monaten besser nachvollzeihen können, zeigt die nachfolgende Grafik die deutschlandweite Entwicklung der durchschnittlichen Gesamtkosten anhand des günstigsten Strom-Angebotes auf Verivox.de.

Sparte: Strom, Verbrauch: 2.000 kWh Quelle: Verivox.de Marktdaten Stand: 05.08.2022
Sparte: Strom, Verbrauch: 2.000 kWh
Quelle: Verivox.de Marktdaten Stand: 05.08.2022

Warum steigen die Gaspreise zum 01.10.2022 schon zum dritten Mal in diesem Jahr?

Wir bedauern diese Entwicklungen sehr und wissen, dass Sie dadurch hohen zusätzlichen Kosten gegenüberstehen. Doch die Energiekrise ist leider längst eine Wirtschaftskrise, in der besonders Gas als knappes Gut gilt und die Energiepreise bei gleichzeitig steigender Nachfrage weit über das allgemeine Preisniveau steigen – so kennen wir das aus der Vergangenheit nicht. Aktuell sind besonders folgende Rahmenbedingungen große Preistreiber auf dem Erdgasmarkt:

  • Langer strenger Winter 20/21 in Europa, aufgrund dessen die Gasvorräte nahezu aufgebraucht wurden.
  • Globaler Wirtschaftsaufschwung nach Corona-Pandemie sorgte für eine allgemein höhere Gas-Nachfrage.
  • Steigende CO2-Steuer.
  • Russland, als größter Gaslieferant Europas drosselt aufgrund der politischen Spannungen im Rahmen des Ukraine-Konfliktes deutlich die Gaslieferung über Nord-Stream 1. Die Vorräte können nicht, wie gewohnt, im Sommer für den bevorstehenden Winter im gewünschten Maß aufgefüllt werden – ein Energie-Engpass und teure Preise sind die Folge.

Die Marktentwicklungen sind im Moment aufgrund der politischen Spannungen im Rahmen des Ukraine-Konfliktes nur sehr schwer vorhersehbar. Daher waren und sind wir gezwungen, die Kostensteigerungen entsprechend der Preisentwicklungen zum 01.01.2022, zum 01.04.2022 und nun erneut zum 01.10.2022 an unsere Kund*innen weiterzugeben.

Die Höhe unserer Preiserhöhung bewegt sich im Durchschnitt des aktuellen Marktumfeldes. Den Grundpreis können wir weiterhin stabil halten. Er ist von der Erhöhung nicht betroffen.

Weitere Informationen zum aktuellen Marktgeschehen finden Sie hier in unserem Blogbeitrag.

Damit Sie die Preissteigerungen in den letzten Wochen und Monaten besser nachvollzeihen können, zeigt die nachfolgende Grafik die deutschlandweite Entwicklung der durchschnittlichen Gesamtkosten anhand des günstigsten Gas-Angebotes auf Verivox.de. Sie können sich darauf verlassen, dass wir unsere Preise, in dieser ohnehin schon schwierigen Situation, nur dann anpassen, wenn es das Marktgeschehen oder staatliche Regulierungen erfordern. Wir möchten die Belastungen für Sie mit unserer Beschaffungsstrategie so minimal wie möglich halten.

Sparte: Gas, Verbrauch: 12.000 kWh Quelle: Verivox.de Marktdaten Stand: 05.08.2022
Sparte: Gas, Verbrauch: 12.000 kWh
Quelle: Verivox.de Marktdaten Stand: 05.08.2022

Ich habe von einer Gas-Umlage durch die Bundesregierung gehört. Was hat es damit auf sich?

Ab 01.10.2022 gibt es die Gasspeicher-Umlage
Das sogenannte Gasspeichergesetz (Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen), welches am 30. April 2022 in Kraft getreten ist, sieht stichtagsbezogene Mindestfüllstände für die deutschen Gasspeicher vor. Nicht genutzte Speicherkapazitäten sind zukünftig vom Betreiber der Gasspeicheranlage dem Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) zur Verfügung zu stellen. Mit dem Gesetz wurde eine neue Speicherumlage eingeführt, um die mit den neuen Verpflichtungen verbundenen Kosten zu decken.

Die Gasspeicher-Umlage wird nach derzeitigem Stand vom Marktgebietsverantwortlichen gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen vom 01.10.2022 bis zum 01.04.2025 erhoben.

Am 18.08.2022 hat die Bundesregierung die Höhe der Gasspeicher-Umlage beschlossen und bekannt gegeben. Diese Umlage beträgt 0,059 Cent/kWh (netto).

Eine weitere Umlage zum 01.10.2022 ist die Gasbeschaffungs-Umlage
Um die Versorgungssicherheit mit Erdgas weiterhin gewährleisten zu können, müssen alle Marktmechanismen des Erdgasmarkts sowie der Lieferketten aufrechterhalten werden. Zu diesem Zweck schafft die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Gasimporteure als systemrelevante Unternehmen, ab Oktober 2022 für die hohen Mehrkosten der Ersatzbeschaffung aufgrund der stark gedrosselten Erdgas-Lieferungen nach Deutschland, einen finanziellen Ausgleich erhalten können. Bis Ende September müssen die Unternehmen die höheren Kosten jedoch zu 100 % alleine tragen. Um den Großteil der entstehenden Zusatzkosten zur Erdgasbeschaffung ausgleichen zu können, werden diese in der Gasbeschaffungs-Umlage auf möglichst viele Schultern und damit auch auf Verbraucher*innen verteilt. Die Gasbeschaffungs-Umlage wird nach derzeitigem Stand vom Markgebietsverantwortlichen gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2024 erhoben.

Die Höhe der Gasbeschaffungs-Umlage wird regelmäßig (alle drei Monate) überprüft und ggf. angepasst. Es kann also sein, dass sich bereits nach drei Monaten Änderungen ergeben.

Am 15.08.2022 hat die Bundesregierung die Höhe der Gasbeschaffungs-Umlage beschlossen und bekannt gegeben. Diese Umlage beträgt 2,419 Cent/kWh (netto).

Update vom 06.10.2022: Durch neue Regierungsbeschlüsse ist die angekündigte Gasbeschaffungs-Umlage kurzfristig zum 29.09.2022 zurück genommen worden.

Wieviel Mehrkosten verursachen die beiden Preisanpassungen pro Monat?

Strom GrundversorgungErdgas Grundversorgung
Jahresverbrauch2.000 kWh5.000 kWh12.000 kWh20.000 kWh
Mehrkosten pro Monat (ohne Preisbremse)19,09 €47,71 €73,78 €122,97 €

Die Verbrauchsangaben dienen für Sie zur grundsätzlichen Orientierung. Individuelle Mehrkosten können je nach tatsächlichem Verbrauch abweichen. Ihre Abschläge passen wir vorsorglich im Rahmen der Preisänderung prozentual an die Preissteigerung an. So verteilen sich die zusätzlichen Kosten auf mehrere Monate und Sie verringern das Risiko einer hohen Nachzahlung.

Die Preise auf dem Anschreiben zu meinem Stromtarif passen nicht zu meiner letzten Rechnung

Zum 01.07.2022 wurde die EEG-Umlage auf 0,00 € gesenkt. Daher ist die Umlage im Arbeitspreis auf allen Abrechnungen, die vor dem 01.07.2022 erstellt wurden, noch inkludiert, auf dem aktuellen Anschreiben jedoch schon abgezogen. Um dies nachzuvollziehen, können Sie von Ihren bisherigen Preisen einfach den Betrag der EEG Umlage abziehen: 3,72 ct/kWh netto / 4,42 Cent/kWh (brutto).

Sie haben hier noch nicht die passende Antwort zu Ihrer Frage gefunden? 

Wenden Sie sich gerne an unser Kundenservice-Team, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

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Oder persönlich für Sie vor Ort:

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