Sie haben Fragen zu unseren Glasfaseranschlüssen, zum Bau oder zum Vertrag? Dann lesen Sie gerne unser Glasfaser FAQ. Hier finden Sie unsere Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um Glasfaser und Glasfaseranschluss der Stadtwerke Karlsruhe. Falls Sie die Anwort auf Ihre Frage hier nicht auffinden können, wenden Sie sich bitte an unsere KA-Glasfaser Berater unter:
Telefon: 0721 599-2225
Mo - Fr von 08:00 bis 22:00 Uhr
Sa von 09:00 bis 18:00 Uhr
E-Mail: ka-glasfaser@stadtwerke-karlsruhe.de
Sie können uns auch jederzeit über das Kontaktformular kontaktieren.
Ein kostenloser Glasfaserhausanschluss inklusive Inhouseverkabelung wird im Rahmen der großflächigen Bauphase angeboten. Dieses Angebot ist nur gültig für Gebäude, die sich in einem Vermarktungsgebiet befinden. Bei weiteren Fragen zum kostenlosen Hausanschluss wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse: ka-glasfaser.vertrieb@stadtwerke-karlsruhe.de.
Den Stadtwerke Karlsruhe liegt ganz Karlsruhe am Herzen – daher haben wir vor, zahlreiche Stadtteile, nach und nach, mit KA Glasfaser auszubauen.
Zukünftig werden immer höhere Übertragungsgeschwindigkeiten für eine komfortable Nutzung multimedialer digitaler Anwendungen wie Video-on-Demand, Online-Gaming oder HDTV (hochauflösendes Fernsehen) notwendig und Standard sein. Durch das Verlegen eines Glasfaseranschlusses steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie (ca. 3 - 8 %) und machen diese für eine Vermietung deutlich attraktiver. Des Weiteren ist die Auswahl der Internetgeschwindigkeit schon heute in gängigen Immobilienportalen implementiert – diese Auswahl wird in naher Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Sie erreichen uns über unsere Hotline oder über das Kontaktformular.
Die Servicezeiten für unsere Beratungshotline (0721 599-2225) sind wie folgt:
Mo - Fr von 08:00 bis 22:00 Uhr
Sa von 09:00 bis 18:00 Uhr.
Das Kontaktformular sowie weitere Kontaktinformationen finden Sie hier.
Für den Verlauf des Glasfaser-Netzausbaus sind Vorort-Termine erforderlich. Hierfür informieren die Stadtwerke Karlsruhe Sie rechtzeitig über einen bevorstehenden Vorort-Termin über die von Ihnen angegebene Kontaktart.
Im Rahmen des Gesamtprozesses wäre eine Grundstücksnutzungsvereinbarung zwischen den Stadtwerken Karlsruhe sowie dem Eigentümer zu schließen. Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz steht es Ihnen als Mieter jedoch frei, jederzeit einen Glasfaseranschluss in Auftrag zu geben. Die baulichen Maßnahmen innerhalb des Gebäudes sind dann zwischen den Stadtwerken Karlsruhe und dem Eigentümer abzustimmen. Sie können also jederzeit sofort einen Vertrag mit uns abschließen, um alles Weitere kümmern sich die Stadtwerke Karlsruhe.
In diesem Falle stehen Ihnen zu den angegebenen Servicezeiten gerne unsere Mitarbeiter in unserer Kundenhotline zur Verfügung. Diese werden Ihren Störungsfall aufnehmen und die schnellstmögliche Entstörung in die Wege leiten. Weitere Informationen finden Sie unter Kontakt.
KA Glasfaser Kundenportal:
Klicken Sie beim Login von Ihrem KA Glasfaser Kundenportal auf den Button "Passwort vergessen". Bitte folgen Sie den Anweisungen, die Ihnen per E-Mail zugeschickt werden. Hier finden Sie unser KA Glasfaserportal
waipu.tv:
Unter folgendem Link können sie Ihr Passwort ändern: https://activation.waipu.tv/ui/request_reset_password
Über ein im Gehweg vor Ihrem Haus verlegtes Rohrsystem erfolgt ein Abzweig bis in Ihren Keller.
Eine durch die Stadtwerke Karlsruhe beauftragte Fachfirma.
Unabhängig davon, ob Sie oder die Stadtwerke Karlsruhe Eigentümer der Inhouse Infrastruktur werden möchten, bauen die Stadtwerke Karlsruhe den Glasfaserhausanschluss bis zum APL. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Das Kontaktformular sowie weitere Kontaktinformationen finden Sie hier.
Für den weiteren Ausbau ist es ausschlaggebend, ob entweder Sie sich für das Eigentum an der Inhouseverkabelung entschieden haben, oder Sie den Stadtwerken das Eigentum der Inhouseinfrastruktur überlassen möchten.
Sie möchten Eigentümer der Inhouseverkabelung werden: Sollten Sie sich dafür entschieden haben, Eigentümer der Inhouseverkabelung zu werden, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können zum einen Ihren eigenen Elektriker mit dem Bau der NE4 beauftragen, des Weiteren haben Sie auch die Möglichkeit, einen Dienstleister der Stadtwerke Karlsruhe in Anspruch zu nehmen.
Sie möchten kein Eigentümer der Inhouseverkabelung werden: Sollten Sie kein Eigentümer der NE4 werden möchten, liegt das Eigentum, sowie der Ausbau der Inhouseverkabelung in der Verantwortung der Stadtwerke Karlsruhe.
Oft kann der Hausanschluss ohne die Öffnung der Oberfläche erfolgen. Dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich, die ausführende Fachfirma bespricht dies individuell mit Ihnen im Vorfeld.
Der Glasfaserhausanschluss läuft in folgenden Schritten ab:
1. Schritt: Rohrysystem wird im Gehweg bis in Ihren Keller verlegt.
2. Schritt: Ein Glasfaserkabel wird ins Rohrysystem eingeblasen.
3: Schritt: Der Glasfaserhausanschlusspunkt (APL) wird montiert und geprüft.
4.Schritt: Herstellung, Anschluss und Durchschaltung der Glasfaserstrecke bis zum Nutzer.
Die Stadtwerke Karlsruhe bauen bereits das Glasfasernetz in der Karlsruher Oststadt seit August 2022.
Allgemein wird nach Abschluss einer erfolgreichen Vorvermarktung und einer wirtschaftlich vertretbaren Zielerreichung von KA Glasfaserverträgen für die Stadtwerke Karlsruhe die Ausbauentscheidung für ein Ausbaugebiet beschlossen, damit der zeitnahe Ausbau beginnen kann.
Sollten Sie sich für ein Produkt der Stadtwerke Karlsruhe entscheiden, wird in Ihrem Wohnhaus eine zusätzliche Infrastruktur aus Glasfaser errichtet.
Hierzu wird im Keller ein neuer Abschlusspunkt gesetzt, von dem die Glasfaser widerrum über bspw. einen Gebäudeverteiler und einer Steigleitung in die einzelnen Wohnebenen geführt wird. Sie bekommen mit der neu installierten Glasfaser zudem einen entsprechenden neuen Abschluß, den so genannten ONT. Des Weiteren empfehlen wir Ihnen einen neuen Router zu beschaffen, diesen können Sie entweder im Mietmodell der Stadtwerke Karlsruhe erwerben, oder anderweitig beschaffen. Die bisherige Infrastruktur bleibt erhalten und wird nur bei Bedarf weiter benutzt.
Der bisherige Telefonanschluss steht in keinerlei Zusammenhang mit dem neuen Glasfaserhausanschluss. Ein Abbau o. Ä. ist daher auch nicht notwendig.
Als Hauseigentümer oder beauftragter Verwalter obliegt die Entscheidung über eine Umsetzung des Glasfaserhausanschlusses Ihnen. Wenn Mieter sich für ein Produkt interessieren, so können sie dieses direkt beauftragen, die Stadtwerke Karlsruhe kümmert sich um alles Weitere und klärt den Bau mit dem Eigentümer ab. Grundsätzlich gilt nach dem neuen Telekommunikationgesetz, dass Sie als Eigentümer einen Wunsch auf Anschluss nicht verwehren dürfen. Grundsätzlich gilt nach dem neuen Telekommunikationgesetz, dass Sie als Eigentümer einen Wunsch auf Anschluss nicht verwehren dürfen.
Die Zeitdauer der Fertigstellung eines Kundenanschlusses kann sehr stark variieren. Diese hängt unter anderem von Faktoren wie der zeitlichen Verfügbarkeit des Immobilieneigentümers oder der Auslastung der jeweiligen Dienstleister, die für den Ausbau der Infrastrukur beauftragt wurden, ab. Je nach Art der Immobilie kann die Ausbaudauer ebenfalls sehr stark variieren.
Am Installationsort des ONT (Übergang der Glasfaser zum Router) und des Routers werden je Gerät eine 230V Steckdose benötigt. Bei Mehrfamilienhäuser werden der ONT und der Router üblicherweise in den Wohnungen installiert. In Ein- bis zwei Familienhäusern können die benötigten Geräte, abhängig von einer vorhandenen Gebäudeverkabelung, auch im Keller neben dem Hausanschluss installiert werden.
Mit der GNV gemäß Telekommunikationsgesetzt gibt der/die Eigentümer das Einverständnis, dass das Gebäude/Wohnung an das Glasfasernetz der Stadtwerke Karlsruhe angeschlossen wird. Diese Einverständniserklärung erlaubt es den Stadtwerken Karlsruhe, den dafür benötigten privaten Grund zu nutzen. Eine unterzeichnete GNV ist Voraussetzung dafür, dass Sie (oder die Mieter in Ihrem Gebäude oder der Mietswohnung) mit Glasfasertechnologie versorgt werden können.
Durch die Unterschrift der GNV stimmen Sie als Eigentümer zu, auf ihrem Grundstück sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle Vorrichtungen anbringen zu lassen, die erforderlich sind, um Zugänge zum Glasfasernetz der Stadtwerke Karlsruhe auf dem betreffenden Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten.
Die GNV muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer unterschrieben werden. Als Mieter ist man nicht unterschriftberechtigt.
Das Dokumenten finden Sie hier.
Die Stadtwerke Karlsruhe können nur auf Grundstücken Glasfasertechnik verlegen, für die die jeweiligen GNV vorliegen. Grenzt Ihr Grundstück direkt an der öffentlichen Wegefläche der Stadt an, dann benötigen wir also nur Ihr Einverständnis anhand der GNV.
Sollten wir auf dem Weg zu Ihrem Gebäude noch weitere (im Privatbesitz befindliche) Grundstücke kreuzen müssen, benötigen wir auch von diesen Eigentümern eine unterzeichnete GNV.
Wir empfehlen Ihnen einen Mehrheitsbeschluss einzuholen, um die GNV unterzeichnen zu können.
Nein. Als Eigentümer bestätigen Sie den Stadtwerken Karlsruhe, dass die technischen Voraussetzungen für KA Glasfaser vor Ort geschaffen werden dürfen.
Werben dürfen Kunden, die einen gültigen, wirksamem und nicht widerrufenem KA Glasfaser Vertragsabschluss getätigt haben. Alle Informationen und Angaben sind nur für Bewohner und/oder Eigentümer von Liegenschaften im Vorvermarktungsgebiet in Karlsruhe und dies nur im Ausbaugebiet der Stadtwerke Karlsruhe gültig.
Die Anzahl ist nicht begrenzt. Sie dürfen so viele Freunde, Bekannte oder Nachbarn werben, wie Sie möchten.
Neukunden im Sinne der Aktion Freunde werben sind nur natürliche Personen. Als Neukunde gilt, wer in unserem Vorvermarktungsgebiet noch keinen KA Glasfaser Tarif abgeschlossen hat bzw. seit Beginn der Vorvermarktungsphase im jeweiligen Vorvermarktungs-/Ausbaugebiet den Vertrag nicht widerrufen hat. Der Neukunde wohnt nicht im gleichen Haushalt wie der Werber. Für die Werbung eines bestimmten Neukunden kann der Bonus nur einmal entrichtet werden.
Werben Sie einen Freund für einen unserer KA Glasfaser Tarife und teilen Sie Ihm Ihre KA Glasfaser-ID.
Bitte tragen Sie bei Abschluss des Auftrags entweder im Feld "Werbungsnummer" auf dem Papiervertrag oder unter "Promotioncode" in der Online-Bestellstrecke Ihre ID mit dem Zusatz KWK ein - bspw.: KWK-123456
Ihre KA Glasfaser ID finden Sie auf unserem Schreiben an Sie, z.B. auf Ihrer Auftragseingangsbestätigung oder in Ihrem KA Glasfaser Kundenportal
Alle Informationen und Angaben sind nur für Bewohner und/oder Eigentümer von Liegenschaften in Karlsruhe und dies nur im jeweiligen Vorvermarktungs-/Ausbaugebiet der Stadtwerke Karlsruhe gültig.
Die Gutschriften der Prämie/n in Höhe von je 40 € pro abgeschlossenen Vertrag erfolgt auf Ihre Tarifrechnung. Voraussetzung ist ein gültiger Vertrag des Geworbenen zu Beginn der Ausbauphase. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die KA Glasfaser-ID mit dem Zusatz KWK (bspw.: KWK-123456) des bestehenden Kunden muss bereits bei Vertragsabschluss als Werbungsnummer des Neukunden hinterlegt sein. Eine nachträgliche Zuordnung ist nicht möglich.
Kommt der Vertrag mit dem Neukunden nicht wirksam zustande, behalten wir uns das Recht vor, keine Prämie auszubezahlen. Wählt der Neukunde einen anderen Weg des Vertragsabschlusses (z.B. über einen „Papiervertrag“ ohne den Zusatz KWK), gibt der Neukunde Ihre Daten nicht bei Vertragsabschluss an oder sind die eingegebenen Daten falsch, kann ebenfalls keine Prämie ausbezahlt werden.
Eine Kombination mit anderen Aktionsprogrammen der Stadtwerke Karlsruhe ist ausgeschlossen.
Glasfaser ist die Technologie der Zukunft, die nach und nach die Technologien Kupfer und Koaxial ablösen wird. Diese werden Ihren Bedarf nicht mehr decken können. Mit Glasfaser dagegen können höhere Bandbreiten und garantierte Leistungen für die Kunden angeboten werden. Außerdem sind unsere Produkte nicht teurer als kupferbasierte Technologien von Mitbewerbern.
Sie erhalten garantierte und schnellste Leistungen im Bereich der Internetversorgung zu fairen Konditionen. Mit symmetrischen Bandbreiten holen Sie sich die Technik der Zukunft schon heute in Ihre Wohnung.
Alle "DSL"-Technologien beruhen auf der alten Telefonleitung, einer Kupferdoppelader. Diese hat physikalische Grenzen, was das Verhältnis von Übertragungsrate zu Reichweite angeht. Daher werden die entsprechenden Techniken nicht mehr weiterentwickelt. Typische Übertragungsraten enden daher bei einigen Hundert Mbit/s.
Bei der Glasfasertechnologie ist hingegen die Übertragungsrate nur von den elektronischen Systemen an ihren Endpunkten abhängig. Daher können damit 1.000 Mbit/s erreicht werden und z.B. durch einen neuen Endkunden-Router zukünftig 10.000 Mbit/s (10 Gbit/s).
Bei einer Glasfaserleitung sind deutlich höhere (sowie garantierte) Leistungen und Geschwindigkeiten als bei Kupferkabeln möglich. Mit der Glasfasertechnologie sind Sie auf dem aktuellsten Stand der Technik und somit zukunftssicher.
FTTH steht für "Fibre to the Home" und bedeutet, dass die Datenübertragung von der Vermittlungsstelle bis in die Wohnung des Nutzers vollständig über Glasfaser erfolgt. FTTB steht für "Fibre to the Building" und bedeutet, dass die Glasfaserleitung nicht etwa schon am Verteilerkasten endet, sondern erst am Gebäude des anzuschließenden Kunden.
Prinzipiell können Sie Ihren eigenen Router für unsere Produkte und Dienstebereitstellung nutzen. Die Stadtwerke Karlsruhe können in diesem Falle allerdings keinen reibungslosen Betrieb gewährleisten. Prinzipiell empfehlen wir, darauf zu achten, dass der eigene Router die in Ihrem Tarif angegebenen Up- und Downloadraten unterstützt. Die unterstützten Geschwindigkeiten finden Sie in den jeweiligen Produktspezifikationen Ihres Routers.
Bei der Nutzung eines eigenen Endgerätes haben wir Ihnen die zur Konfiguration notwendigen Daten für den Internet- und Sprachdienst in Ihrem KA Glasfaser Kundenportal hinterlegt.
Die exemplarische Hinweise für die Einrichtung einer eigenen FRITZ!Box finden Sie im Downloadbereich.
Das hängt vom individuellen Bedürfnis des Kunden ab. Grundsätzlich ist beides möglich. Sie können auch einen bestehenden Router nutzen. Ein Nachteil bei einem älteren Gerät kann sein, dass dieser nicht die vertraglich gebuchten Leistungen umsetzen kann. Mieten Sie einen Router durch die Stadtwerke, steht Ihnen im Falle eines defekten Routers der technische Kundenservice der Stadtwerke Karlsruhe zur Verfügung und stellt Ihnen schnellstmöglich ein Ersatzgerät zur Verfügung.
Das technische Equipment wird Ihnen rechtzeitig vor Ihrem Bereitstellungstermin zugesendet. Den Status und die Versandadresse können Sie im KA Glasfaser Kundenportal einsehen.Der gesendete Router konfiguriert sich selbstständig nachdem Sie diesen gemäß der beigelegten Anleitung angeschlossen haben.Sollten sich bei der Installation des Endgerätes Fragen ergeben oder Sie Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Installationsservice telefonisch unter 0721 599-2225 zur Verfügung.
Falls der Router durch die Stadtwerke Karlsruhe bereitgestellt wurde, bitten wir um Kontaktaufnahme, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Hotline (0721 599-2225) zu den angegebenen Servicezeiten oder benutzen Sie das Kontaktformular.
Sie erhalten rechtzeitig vor Ihrem Vertragsbeginn die entsprechende Hardware, Informationen zu Ihren Rufnummern sowie die vollständigen Zugangsdaten, um direkt von den Vorteilen Ihres Highspeedtarifes zu profitieren.
Das kommt darauf an, ob Sie Ihre Rufnummer(n) Ihres bisherigen Vertrages mitnehmen möchten oder ob Sie bei uns einen Vertrag, inklusive neuer Telefonnummern, abschließen. Im Falle von gewünschter Rufnummernmitnahme füllen Sie bitte das Formular Anbieterwechselauftrag aus - dadurch beauftragen Sie die Stadtwerke Karlsruhe zur Kündigung Ihres bisherigen Vertrages und wir kümmern uns um alles weitere. Das entsprechende Formular zur Beauftragung des Anbieterwechselservices finden Sie in Ihrem KA Glasfaser Kundenportal unter dem Punkt „Bestellungen/Anbieterwechsel starten“. Die Zugangsdaten zu Ihrem individuellen KA Glasfaser Kundenportal haben Sie nach Anmeldung zu KA Glasfaser in Ihrer Auftragseingangsbestätigungs-E-Mail erhalten.
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular eine begrenzte Gültigkeit besitzt, weshalb wir rechtzeitig auf Sie zukommen werden.
Falls Sie bereits einen Portierungsauftrag gestellt haben, werden wir versuchen, mithilfe von diesem, zu gegebenen Zeitpunkt den Anbieterwechsel mit Ihrem Bestandprovider zu koordinieren. Wenn das Formular auf Grund abgelaufener Gültigkeit nicht von Ihrem Bestandprovider akzeptiert wird, werden wir erneut auf Sie zukommen.
Im Falle eines Neuanschlusses kündigen Sie bitte Ihren Bestandsvertrag selbst. Bitte beachten Sie hierbei eventuelle Kündigungsfristen.
Bei Vertragsänderungen und Umzug haben Sie einen Monat Zeit, um Ihr Sonderkündigungsrecht geltend zu machen.
Nein, Sie zahlen für KA Glasfaser erst, wenn Ihr bisheriger Vertrag bei Ihrem Bestandsprovider ausläuft.
Um einen reibungslosen Übergang von Ihrem bisherigen Provider zu KA Glasfaser zu gewährleisten, bieten wir Ihnen einen Anbieterwechsel an.
Hierbei kümmern wir uns um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Bestandsprovider, damit der Wechsel zu KA Glasfaser für Sie schnell und unkompliziert verläuft.
Insofern Ihr neuer Anschluss in einem von den Stadtwerke Karlsruhe mit Glasfaser erschlossenen Gebieten liegt, können Sie problemlos weiterhin die Produkte und Dienstleistungen der Stadtwerke Karlsruhe beziehen. Hierfür bieten wir Ihnen unseren Verfügbarkeitscheck an. Mit diesem prüfen Sie durch Adresseingabe, ob Ihre neue Wohnanschrift in einem bereits erschlossenen Gebiet der Stadtwerke Karlsruhe liegt.
Ja.
Ungefähr 3 Monate vor Ihrer geplanten Anschlussschaltung werden wir Sie darüber informieren, wie Sie unseren kostenfreien Anbieterwechselservice in Anspruch nehmen können.
Die Stadtwerke Karlsruhe kündigen dann für Sie Ihren alten Vertrag bei Ihrem bisherigen Anbieter.
Ja.
Sie können in einem gewissen Zeitraum (in der Regel innerhalb 3 Monate nach Vertragskündigung Ihres vorherigen Anbieters) auch nachträglich eine Rufnummernportierung beantragen. Dies können Sie in Ihrem KA Glasfaser Kundenportal unter dem Auswahlmenü "Bestellungen/Rufnummer portieren" durchführen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Garantie für eine nachträgliche Rufnummernmitnahme geben können. Bitte führen Sie, sofern gewünscht, den Anbieterwechselprozess (inkl. Rufnummernmitnahme) rechtzeitig vor Anschlussschaltung durch - hierfür werden wir Sie separat kontaktieren.
Bei Rufnummermitnahme:
Nein. Wenn Sie zu KA Glasfaser wechseln und Ihre Rufnummer mitnehmen möchten, führen wir die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter und den Anbieterwechselprozess für Sie durch, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.
Das entsprechende Formular zur Beauftragung des Anbieterwechselservices finden Sie in Ihrem KA Glasfaser Kundenportal unter dem Punkt „Bestellungen/Anbieterwechsel starten“. Die Zugangsdaten zu Ihrem individuellen KA Glasfaser Kundenportal haben Sie nach Anmeldung zu KA Glasfaser in Ihrer Auftragseingangsbestätigungs-E-Mail erhalten.
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular eine begrenzte Gültigkeit besitzt, weshalb wir rechtzeitig auf Sie zukommen werden.
Falls Sie bereits einen Portierungsauftrag gestellt haben, werden wir versuchen, mithilfe von diesem, zu gegebenen Zeitpunkt den Anbieterwechsel mit Ihrem Bestandprovider zu koordinieren. Wenn das Formular auf Grund abgelaufener Gültigkeit nicht von Ihrem Bestandprovider akzeptiert wird, werden wir erneut auf Sie zukommen.
Bei NICHT-Mitnahme der Rufnummer:
Ja, bitte kündigen Sie in diesem Fall Ihren Bestandsvertrag bei Ihrem bisherigen Provider selbst. Bitte beachten Sie hierbei die Kündigungsfristen um schnell von den Leistungen der Glasfaser zu profitieren sowie um doppelte Kosten zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewähren. Im Zweifelsfall rufen Sie uns unter der 0721 599-2225 für eine Terminabstimmung an.
Sie erhalten ein höheres Leistungsspektrum als bei Koaxial- und Kupferanschlüssen zu sehr ähnlichen bis gleichen Marktpreisen. Besonders der symmetrische Upload sichert Ihre Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft.
Dadurch, dass es sich bei Glasfaser um kein "Shared-Medium" handelt (d.h., dass Sie sich Ihre Bandbreite nicht mit Nachbarn teilen) und Sie somit immer Ihre volle Bandbreite abrufen können, kann ein durchschnittliches Nutzungsverhalten problemlos mit unseren Tarifen abgedeckt werden. Dafür empfehlen wir Ihnen unser Einstiegsprodukt KA Highspeed. Auf Wunsch können Sie jederzeit auf KA Megaspeed und KA Gigaspeed upgraden.
Die Verfügbarkeit unserer Produkte prüfen Sie ganz einfach über den Verfügbarkeitscheck nach der Tarifauswahl.
Ihre Adresse befindet sich nicht in unserem Ausbaugebiet? Wir nehmen Sie gerne in unsere Interessentenliste auf und informieren Sie umgehend sobald KA Glasfaser auch zu Ihnen kommt.
Voice-Over-IP ist ein modernes Protokoll, das Sprachdaten über internetbasierte Netzwerke routet. Es bietet gegenüber der klassischen Telefonie über Kupferleitungen einige Vorteile, beispielsweise eine sehr gute Sprachqualität beim Telefonieren.
Durch die Übertragung der Sprachkommunikation über das Internet ergeben sich verschiedene Vorteile. Dazu gehören eine höhere Ausfallsicherheit und eine exzellente Sprachqualität im Vergleich zur klassischen Telefonie.
Im Vergleich zur klassischen, Ihnen bekannten Telefonie, werden Sie Ihren Gesprächspartner mit "HD-Voice" deutlicher und klarer verstehen. Somit ist die Sprachqualität um ein Vielfaches besser als bei der herkömmlichen Telefonie.
Die vollständigen Preise für die internationalen Destinationen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Diese finden Sie im Downloadcenter.
Bitte melden Sie sich in Ihrem KA Glasfaser Kundenportal an. Hier können Sie ganz einfach das gewünschte waipu.tv Paket zubuchen.
Die Schritt für Schritt Anleitung, wie sie waipu.tv nutzen können, finden Sie im Downloadcenter.
Mit waipu.tv können Sie je nach gebuchten Paket zwischen 2 (waipu.tv Comfort) und 4 (waipu.tv Perfect Plus) Geräten fernsehen. Die waipu.tv App kann auf mehreren Geräten installiert werden, hier gibt es keine Limitierung.
Sie finden die Senderliste hier .
Alle Öffentlich-rechtlichen Sender und die meisten privaten Sender sind auch über die mobilen Daten empfangbar/nutzbar.
Die Programmzeitschrift kann bis zu 14 Tage im Voraus angeschaut werden.
Je nach gebuchtem Paket (waipu.tv Comfort oder waipu.tv Perfect Plus) können Sie zwischen 50 und 300 Stunden aufnehmen.
Die Waiputhek ist eine Mediathek in der Sie über 30.000 Filme und Serien auf Abruf finden.
Die Produktpakete haben eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Monat, danach sind sie jederzeit zum Monatsende kündbar.
Hier finden Sie alle rechlichen Informationen, Formulare sowie die aktuellen Preise rund um KA Glasfaser.