Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen zu unseren Glasfaseranschlüssen, zum Bau oder zum Vertrag? Dann lesen Sie gerne unser Glasfaser FAQ. Hier finden Sie unsere Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um Glasfaser und Glasfaseranschluss der Stadtwerke Karlsruhe. Falls Sie die Anwort auf Ihre Frage hier nicht auffinden können, wenden Sie sich bitte an unsere KA-Glasfaser Berater unter:

Telefon: 0721 599-2225
Mo - Fr von 08:00 bis 22:00 Uhr
Sa von 09:00 bis 18:00 Uhr
E-Mail: ka-glasfaser@stadtwerke-karlsruhe.de

Sie können uns auch jederzeit über das Kontaktformular kontaktieren.

Sonstige Angaben

Alle Angaben sind freiwillig. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen unter: kundenservice@stadtwerke-karlsruhe.de, Stadtwerke Karlsruhe GmbH, 76127 Karlsruhe oder 0721 599 2255.

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zu KA Glasfaser

Ich habe eine Störung. An welche Stelle wende ich mich. Wo finde ich Kontaktdaten?

Ihre Zufriedenheit hat für uns höchste Priorität. Sollte es daher einmal zu einer Störung bzw. einem Problem mit Ihrer KA Glasfaser Leitung kommen, finden Sie im Downloadcenter erste Schritte für das Vorgehen bei einer Störung. Sollte weiterhin eine Störung auftreten stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der Kundenhotline gerne zur Verfügung. Unser Kundenservice wird Ihren Störungsfall umgehend aufnehmen und schnellstmöglich eine Entstörung in die Wege leiten. Alternativ können Sie uns gerne eine E-Mail an ka-glasfaser.service@stadtwerke-karlsruhe senden.

Wann erhalte ich meine Hardware, Rufnummer(n) und Zugangsdaten?

Sie erhalten rechtzeitig vor Vertragsbeginn die entsprechende Hardware, Informationen zu Ihren Rufnummern sowie die vollständigen Zugangsdaten, damit Sie direkt von den Vorteilen Ihres gebuchten KA Glasfaser Tarifes profitieren können.

Was ist VoIP und welche Vorteile habe ich dadurch?

Voice-Over-IP, auch „Internettelefonie“ genannt, ist eine Möglichkeit, Sprachdaten über internetbasierte Netzwerke zu routen. Diese ersetzt die veraltete Technologie der ISDN-Anschlüsse. Ihr Telefonanschluss läuft dabei über Ihren KA Glasfaser Router.
Durch die Übertragung der Sprachkommunikation über das Internet ergeben sich verschiedene Vorteile. Dazu gehören eine höhere Ausfallsicherheit und eine exzellente Sprachqualität im Vergleich zur klassischen Telefonie.

Wann und wie erreiche ich die Stadtwerke Karlsruhe zu Fragen rund um das Thema KA Glasfaser?

Sie erreichen uns über unsere Hotline oder über das Kontaktformular.
Die Servicezeiten für unsere Beratungshotline (0721 599-2225) sind wie folgt:

Mo - Fr von 08:00 bis 22:00 Uhr
Sa von 09:00 bis 18:00 Uhr.

Das Kontaktformular sowie weitere Kontaktinformationen finden Sie hier.

Vertragsspezifische Fragen

Besteht die Gefahr, dass ich für einen KA Glasfaser Tarif und für meinen aktuellen Vertrag bei einem anderen Anbieter gleichzeitig zahlen muss?

Sofern Sie den kostenfreien Anbieterwechselservice von KA Glasfaser in Anspruch nehmen, stellen wir sicher, dass Sie für Ihren gebuchten KA Glasfaser Tarif erst bezahlen, wenn Ihr Vertrag bei Ihrem aktuellen Anbieter ausläuft.
Hierbei kümmern wir uns um die Kündigung bei Ihrem aktuellen Anbieter, damit der Wechsel zu KA Glasfaser für Sie schnell und unkompliziert verläuft. Außerdem profitieren Sie von einer Rufnummernmitnahme von Ihrem aktuellen Anbieter zu KA Glasfaser.
Andernfalls können wir Ihnen keinen reibungslosen/unterbrechungsfreien Wechsel von Ihrem aktuellen Anbieter zu KA Glasfaser garantieren.

Wo kann ich das SEPA-Mandat herunterladen?

Nachdem Sie die Zustimmung zum SEPA-Einzugsverfahren während Ihrer Bestellung erteilt haben, wurde das SEPA-Mandat automatisch generiert. Ihr SEPA-Mandat steht jederzeit in Ihrem KA Glasfaser Kundenportal zum Download bereit.

Ich ziehe um. Kann ich meinen KA Glasfaser Vertrag einfach mitnehmen?

Liegt Ihre neue Adresse in einem von KA Glasfaser erschlossenen Gebiet, kontaktieren Sie uns bitte über das KA Glasfaser Kundenportal oder per E-Mail, damit wir Ihren KA Glasfaser Tarif an Ihrem neuen Wohnort bereitstellen können.
Wenn Ihre neue Adresse nicht in einem von KA Glasfaser erschlossenen Gebiet liegt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür über das KA Glasfaser Kundenportal oder per E-Mail an ka-glasfaser@stadtwerke-karlsruhe.de.

Ich habe meine Zugangsdaten für das KA Glasfaser Kundenportal vergessen, wie erhalte ich wieder Zugriff?

Klicken Sie beim Login Ihres KA Glasfaser Kundenportals auf den Button "Passwort vergessen". Bitte folgen Sie den Anweisungen, die Ihnen per E-Mail zugeschickt werden. Hier kommen Sie direkt zu unserem KA Glasfaser Kundenportal.

Für Eigentümer und Hausverwalter

Was kostet mich der Hausanschluss und die Glasfaser-Inhouse-Verkabelung?

Der Hausanschluss sowie die Wohnungsanschlüsse (Glasfaser-Inhouse-Verkabelung) ist für Sie im initialen Ausbau eines Gebietes kostenlos. Voraussetzung hierfür ist die Unterzeichnung der Nutzungsbedingungen. Diese finden Sie im Downloadcenter. Entscheiden Sie sich erst nach Ausbau eines Gebietes für einen Hausanschluss, so kostet dieser aufgrund des singulären Aufwandes einmalig 1.499 €.
Jedes Mehrfamilienhaus benötigt eine Glasfaser-Inhouse-Verkabelung (NE4), um KA Glasfaser zum Endkunden in Ihrer Immobilie bereitstellen zu können.
Mit Ihrem Einverständnis zu einer notwendigen Glasfaser-Inhouse-Verkabelung (NE4) sorgen Sie für eine zukunftssichere Verbindung für jede Wohneinheit mit aktivem KA Glasfaser Tarifvertrag in Ihrem Objekt.

Wofür unterschreibe ich die Nutzungsbedingungen?

Der Eigentümer oder die Hausverwaltung gibt durch seine Unterschrift der Nutzungsbedingungen sein Einverständnis, dass das betreffende Gebäude und ggf. die betreffende Wohnung an das Glasfasernetz der Stadtwerke Karlsruhe angeschlossen werden darf. Diese Einverständniserklärung erlaubt es den Stadtwerken Karlsruhe, den dafür benötigten, privaten Grund zu nutzen. Die unterzeichneten Nutzungsbedingungen sind Voraussetzung dafür, dass Sie (oder die Mieter in Ihrem Gebäude oder der Mietswohnung) künftig mit lichtschneller KA Glasfaser Technologie versorgt werden können.
Unsere Nutzungsbedingungen finden Sie in unserem Downloadcenter.

Wer darf die Nutzungsbedingungen unterschreiben?

Die Nutzungsbedingungen müssen vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer oder der Hausverwaltung unterschrieben werden. Als Mieter ist man nicht unterschriftberechtigt.
Das betreffende Dokument finden Sie in unserem Downloadcenter.
Als Mieter können Sie unabhängig von der Unterschrift des Eigentümers ein KA Glasfaser Produkt bestellen. Um die Einholung der benötigten Nutzungsbedingungen kümmern sich anschließend die Stadtwerke Karlsruhe.

In meinem Gebäude ist bereits die Technik eines anderen Anbieters verbaut. Was passiert mit dieser Technik?

Die bisherige Infrastruktur bleibt im Haus erhalten. Die Verlegung von modernster Glasfaser Technik geschieht unabhängig von Ihrer aktuellen Kabel-Infrastruktur.

Fragen zum KA Glasfaser Ausbau

Wie gelangt das Kabel in mein Haus?

Über ein im Gehweg vor Ihrem Haus verlegtes Rohrsystem verläuft eine Abzweigung bis in Ihren Keller. Von dort wird eine Verkabelung bis zum betreffenden Glasfasermodem (ONT) vorgenommen. Das Rohrsystem, welches in Ihr Haus führt, ist dabei mit unserem leistungsstarken KA Glasfaser Hauptnetz verbunden und bringt Ihnen unser KA Glasfaser Internet mit Lichtgeschwindigkeit direkt und zuverlässig zu Ihnen nach Hause.

Benötige ich eine oder mehrere Stromquellen für meinen Glasfaseranschluss?

Am Installationsort des Glasfasermodem (ONT) und des Routers, wird je Gerät eine 230V Steckdose benötigt. Bei Mehrfamilienhäusern werden der ONT und der Router üblicherweise in den Wohnungen installiert. In Ein- bis Zweifamilienhäusern können die benötigten Geräte, abhängig von der individuell vorhandenen Gebäudeverkabelung, auch im Keller neben dem Hausanschluss installiert werden.

Was ist notwendig für einen Glasfaseranschluss?

Damit wir Sie mit KA Glasfaser versorgen können benötigen Sie einen Hausanschluss und eine Glasfaser-Inhouse-Verkabelung in Ihrem Gebäude.
Das Glasfasernetz der Stadtwerke Karlsruhe verläuft im Gehweg und gelangt von hier zum Gebäude (Netzebene 3). Über den Hausübergabepunkt, der sich meist im Keller befindet, gelangt die Glasfaser ins Gebäude und durch die Glasfaser-Inhouse-Verkabelung (Netzebene 4) in die einzelnen Wohnungen. In jeder einzelnen Wohnung wird vorab ein Glasfaser-Teilnehmeranschluss (Gf-TA) und ein Glasfasermodem (ONT) installiert. Der ONT wandelt das optische Signal in ein elektrisches Signal um. Das elektrische Signal kann vom kundeneigenen Router, wie eine von KA Glasfaser gemieteten FRITZ!Box, empfangen werden. Die individuelle Netzwerkanbindung wird über WLAN oder LAN ermöglicht.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Bei einer technischen Gebäudebegehung wird mit jedem Gebäude-Eigentümer das weitere Vorgehen für den Hausanschluss und die Glasfaser-Inhouse-Verkabelung besprochen. Dies kann z. B. über Leerrohre, stillgelegte Kamine oder eine Verlegung Aufputz / Unterputz über das Treppenhaus erfolgen.

Fragen zum Anbieterwechsel

Kann ich meine Rufnummer mitnehmen?

Ja, Sie können Ihre Rufnummer gerne im Rahmen des Anbieterwechselservice mitnehmen. Bitte geben Sie hierfür diesen Wunsch bei Bestellung Ihres KA Glasfaser Tarifes entsprechend an.

Kann ich meine Rufnummern auch nachträglich (nach erfolgter Anschaltung des gebuchten KA Glasfaser Tarifes) mitnehmen?

Ja, Sie können (in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Vertragskündigung Ihres vorherigen Anbieters) auch nachträglich eine Rufnummernmitnahme (Rufnummernportierung) beantragen. Diese können Sie in Ihrem KA Glasfaser Kundenportal unter dem Auswahlmenü "Bestellungen/Anbieterwechsel" beantragen.
Bitte beachten Sie, dass wir für eine nachträgliche Rufnummernmitnahme auf die Zustimmung zur Rufnummernportierung auf Ihren vorherigen Anbieter angewiesen sind. Bitte geben Sie, sofern gewünscht, die notwendigen Angaben für den Anbieterwechsel (inkl. Rufnummernmitnahme) bereits während der Bestellung an.

Soll ich den Bestandsvertrag bei meinem bisherigen Anbieter selbst kündigen, wenn ich meine Rufnummer mitnehmen möchte?

Bei Rufnummer-Mitnahme:
Nein. Wenn Sie zu KA Glasfaser wechseln und Ihre Rufnummer mitnehmen möchten, führen wir die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter und den Anbieterwechselprozess für Sie durch, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.
Bitte geben Sie diesen Wunsch bereits während der Bestellung an.
Bei NICHT-Mitnahme der Rufnummer:
Nein. Bitte kündigen Sie in auch diesem Falle den Bestandsvertrag bei Ihrem aktuellen Anbieter nicht selbst, da in diesem Fall ein unterbrechungsfreier Anbieterwechsel nicht sichergestellt werden kann und darüber hinaus doppelte Kosten nicht ausgeschlossen werden können.
Bitte geben Sie alle erforderlichen Angaben zum Anbieterwechselvorgang bereits während der Bestellung an. Die dort anzugebende Telefonnummer dient zur Identifizierung Ihres Vertrages. Wenn keine Portierung dieser Rufnummer zu Ihrem neuen KA Glasfaser Vertrag gewünscht ist, teilen Sie uns dies bitte parallel mit (bspw. per E-Mail an ka-glasfaser@stadtwerke-karlsruhe.de). Wenn Sie keine Rufnummer zum Angeben haben, verwenden Sie hier einfach eine beliebige Nummernkombination (bspw. 0721 123456789).

Muss ich das Anbieterwechselformular trotz der Angabe bereits während der Bestellung noch herunterladen und unterschreiben?

Es gibt drei unterschiedliche Szenarien, welche über das weitere Vorgehen für den Anbieterwechselvorgang entscheiden.

Szenario 1:
Im Rahmen der Bestellung werden alle benötigten Informationen zum gewünschten Anbieterwechsel angegeben. Zudem unterstützt der ausgewählte Alt-Anbieter die digitale Willenserklärung. In diesem Fall müssen Sie das entsprechende Häkchen in der Bestellstrecke setzen, dass Sie sich damit einverstanden erklären. Damit ist der Prozess für Sie nach dem erfolgreichen Aufgeben der Bestellung abgeschlossen. Sie finden das an uns übermittelte Portierungsdokument in Ihrem KA Glasfaser Kundenportal unter dem Reiter Dokumente. Wir kümmern uns um den Rest.

Szenario 2:
Im Rahmen der Bestellung werden alle benötigten Informationen zum gewünschten Anbieterwechsel angegeben, allerdings unterstützt der ausgewählte Alt-Anbieter keine digitale Willenserklärung. In diesem Fall müssen Sie sich im Anschluss zur Bestellung und dem Freischalten Ihres KA Glasfaser Kundenportal -Zugangs in diesem anmelden. Dort navigieren Sie bitte zu Verwaltung/Dokumente – „Anbieterwechselauftrag offen“. Hier können Sie das generierte Anbieterwechselformular herunterladen, ausdrucken, unterschreiben, einscannen und wieder im KA Glasfaserkundenportal unter Dokumente hochladen. Ein nicht unterschriebener Anbieterwechselauftrag ist nicht gültig. Eine elektronische Signatur per Tablet oder Ähnliches ist natürlich ebenso möglich. Nach erfolgreichen Dokumentenupload ist der Prozess für Sie abgeschlossen und wir kümmern uns um alles Weitere.

Szenario 3:
Es wurden die benötigten Informationen zum gewünschten Anbieterwechsel nicht während der Bestellung angegeben. In diesem Fall sollten Sie den Prozess schnellstmöglich nachholen, um einen reibungslosen Anbieterwechselvorgang zu ermöglichen. Hierfür melden Sie sich im KA Glasfaser Kundenportal an und navigieren zu Bestellungen/Anbieterwechsel. Bitte folgen die den dortigen Anweisungen, um den Prozess abzuschließen.
Falls es weitere Fragen oder Probleme zum Thema Anbieterwechsel gibt, erreichen Sie unseren Kundenservice telefonisch unter der 0721 599-2225, Montag – Freitag zwischen 8 bis 22 Uhr und Samstag von 9 bis 18 Uhr. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Fragen zum Router

Sie haben einen Router mitbestellt?

Das technische Equipment wird Ihnen rechtzeitig vor Ihrem individuellen Bereitstellungstermin zugesandt. Bei der Einrichtung Ihres KA Glasfaser Miet-Routers konfiguriert sich dieser im Rahmen des Einrichtungsprozesses selbstständig, nachdem Sie diesen, gemäß der beigelegten Anleitung, angeschlossen haben.

Ich möchte meinen bisherigen Router nutzen, geht das? Wie erkenne ich, ob mein Router für die KA Glasfaser Produkte geeignet ist?

Prinzipiell können Sie Ihren eigenen Router für unsere Produkte und die Nutzung unserer Dienste nutzen. Die Stadtwerke Karlsruhe können in diesem Fall allerdings keinen reibungslosen Betrieb gewährleisten. Wir empfehlen Ihnen darauf zu achten, dass Ihr eigener Router die in Ihrem Tarif angegebenen Up- und Downloadraten unterstützt. Die unterstützten Geschwindigkeiten finden Sie in den jeweiligen Produktspezifikationen Ihres Routers. Die exemplarischen Hinweise für die Einrichtung einer eigenen FRITZ!Box finden Sie im Downloadbereich .
Für die Verwendung eines eigenen Endgerätes haben wir Ihnen die zur Konfiguration notwendigen Zugangsdaten für den Internet- und Sprachdienst in Ihrem KA Glasfaser Kundenportal hinterlegt.

Mein KA Glasfaser Router ist defekt. Wie gehe ich weiter vor?

Falls der Router durch die Stadtwerke Karlsruhe bereitgestellt wurde, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme, damit das weitere Vorgehen mit Ihnen abgestimmt werden kann. Sie erreichen unseren Kundenservice telefonisch unter der 0721 599-2225, Montag – Freitag zwischen 8 bis 22 Uhr und Samstag von 9 bis 18 Uhr. Alternativ können Sie auch gerne eine E-Mail an ka-glasfaser.service@stadtwerke-karlsruhe.de senden.

Fragen zu Kunden werben Kunden

Wie kann ich einen Freund werben?

Werben dürfen Kunden, die einen gültigen, wirksamen und nicht widerrufenen KA Glasfaser Vertragsabschluss getätigt haben. Geworben werden dürfen nur Neukunden, die im Ausbaugebiet von KA Glasfaser wohnhaft sind. Ob Personen in einem aktuellen Karlsruher Ausbaugebiet wohnen, kann im Bestellprozess eingesehen werden.
Beim Bestellen benötigen Sie die individuelle KA Glasfaser ID des Werbenden.
Bitte tragen Sie diese bei Abschluss des Auftrags unter dem Punkt 8 „Kunden werben Kunden" während der Bestellung ein.

Wann und wie erhalte ich die Prämie?

Die Gutschrift der Prämie, in Höhe von 40 € pro abgeschlossenen Vertrag, erfolgt auf der nächsten Tarifabrechnung des Werbenden. Voraussetzung ist ein gültiger, nicht widerrufener Vertrag des Geworbenen. Eine Barauszahlung der Prämie ist ausgeschlossen. Die individuelle KA Glasfaser ID des bestehenden KA Glasfaser Kunden muss durch den Neukunden bereits bei Vertragsabschluss angegeben werden. Eine nachträgliche Zuordnung ist nicht mehr möglich.

Fragen zu waipu.tv

Welche Geräte kann ich für waipu.tv nutzen und wie richte ich diese ein?

Die Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Nutzung von waipu.tv über verschiedene Geräte, finden Sie hier.

Wie viele Geräte kann ich mit waipu.tv gleichzeitig nutzen?

Mit waipu.tv können Sie, je nach gebuchtem Paket, wahlweise auf 2 (waipu.tv Comfort) oder 4 Geräten (waipu.tv Perfect Plus) gleichzeitig fernsehen. Die waipu.tv-App kann auf mehreren Geräten installiert werden. Hierfür gibt es keine Limitierung.

Kann ich mein waipu.tv-Paket kündigen?

Die Produktpakete haben eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat, danach sind sie jederzeit zum Monatsende kündbar.

Aufgrund der besseren Lesbarkeit verwenden wir hier das generische Maskulinum.

Wie funktioniert Glasfaser überhaupt?

Wie funktioniert der Einbau von KA Glasfaser?

Mit KA Glasfaser auf der Überholspur

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