Sie haben Fragen zu unseren Glasfaseranschlüssen, zum Bau oder zum Vertrag? Dann lesen Sie gerne unser Glasfaser FAQ. Hier finden Sie unsere Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um Glasfaser und Glasfaseranschluss der Stadtwerke Karlsruhe. Falls Sie die Anwort auf Ihre Frage hier nicht auffinden können, wenden Sie sich bitte an unsere KA-Glasfaser Berater unter:
Telefon: 0721 599-2225
Mo - Fr von 08:00 bis 22:00 Uhr
Sa von 09:00 bis 18:00 Uhr
E-Mail: ka-glasfaser@stadtwerke-karlsruhe.de
Sie können uns auch jederzeit über das Kontaktformular kontaktieren.
Ein kostenloser Glasfaserhausanschluss wird nur im Rahmen der Vorvermarktungsphase angeboten. Das heißt, Sie müssen sich im Rahmen einer gültigen Vorvermarktung entschieden haben, damit Sie Ihren Hausanschluss kostenlos erhalten. Dieses Angebot ist nur gültig für Anwohner der jeweiligen Stadtteilen, die sich in einer aktiven und gültigen Vorvermarktung befinden.
Die Voraussetzung für einen kostenlosen Glasfaserhausanschluss der Stadtwerke Karlsruhe ist die Lage Ihres Anschlusses im Vorvermarktungsgebiet sowie mindestens ein Vertragsabschluss in Ihrem Gebäude.
Den Stadtwerke Karlsruhe liegt ganz Karlsruhe am Herzen – daher haben wir vor, zahlreiche Stadtteile, nach und nach, mit KA Glasfaser auszubauen.
Zukünftig werden immer höhere Übertragungsgeschwindigkeiten für eine komfortable Nutzung multimedialer digitaler Anwendungen wie Video-on-Demand, Online-Gaming oder HDTV (hochauflösendes Fernsehen) notwendig und Standard sein. Durch das Verlegen eines Glasfaseranschlusses steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie (ca. 3 - 8 %) und machen diese für eine Vermietung deutlich attraktiver.
Des Weiteren ist die Auswahl der Internetgeschwindigkeit schon heute in gängigen Immobilienportalen implementiert – diese Auswahl wird in naher Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Sie erreichen uns über unsere Hotline oder über das Kontaktformular.
Die Servicezeiten für unsere Beratungshotline (0721 599-2225) sind wie folgt:
Mo - Fr von 08:00 bis 22:00 Uhr
Sa von 09:00 bis 18:00 Uhr.
Das Kontaktformular sowie weitere Kontaktinformationen finden Sie hier.
Für Informationen rund um KA Glasfaser kommen die Stadtwerke Karlsruhe im Rahmen der Vorvermarktung zur persönlichen Beratung vorbei. Unsere Mitarbeiter weisen sich vor Ort mit einem Ausweis der Stadtwerke aus. Für den weiteren Verlauf des Glasfaser-Netzausbaus sind weitere Vorort-Termine erforderlich. Hierfür informieren die Stadtwerke Karlsruhe Sie rechtzeitig über einen bevorstehenden Vorort-Termin über die von Ihnen angegebene Kontaktart.
Wir sind Ihnen für Ihr Feedback dankbar. Bitte schildern Sie uns schriftlich Ihr Anliegen. Hierfür steht Ihnen das Kontaktformular auf unserer Webseite zur Verfügung – alternativ senden Sie uns direkt eine E-Mail an ka-glasfaser@stadtwerke-karlsruhe.de. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Beschwerde zu den Themen Qualität der Dienstleistungen, Vertragsdurchführung und Abrechnung beträgt 10 Tage; zu anderen Themen 15 Tage.
Für ein telefonisches Beratungsgespräch wenden Sie sich gerne an unsere Beratungshotline unter der 0721 599-2225. Außerdem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Kundenzentren der Stadtwerke Karlsruhe zu besuchen.
Im Rahmen des Gesamtprozesses wäre eine Grundstücksnutzungsvereinbarung zwischen den Stadtwerken Karlsruhe sowie dem Eigentümer zu schließen. Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz steht es Ihnen als Mieter jedoch frei, jederzeit einen Glasfaseranschluss in Auftrag zu geben. Die baulichen Maßnahmen innerhalb des Gebäudes sind dann zwischen den Stadtwerken Karlsruhe und dem Eigentümer abzustimmen. Sie können also jederzeit sofort einen Vertrag mit uns abschließen, um alles Weitere kümmern sich die Stadtwerke Karlsruhe.
In diesem Falle stehen Ihnen zu den angegebenen Servicezeiten gerne unsere Mitarbeiter in unserer Kundenhotline zur Verfügung. Diese werden Ihren Störungsfall aufnehmen und die schnellstmögliche Entstörung in die Wege leiten. Weitere Informationen finden Sie unter Kontakt.
Über ein im Gehweg vor Ihrem Haus verlegtes Rohrsystem erfolgt ein Abzweig bis in Ihren Keller.
Eine durch die Stadtwerke Karlsruhe beauftragte Fachfirma.
Unabhängig davon, ob Sie oder die Stadtwerke Karlsruhe Eigentümer der Inhouse Infrastruktur werden möchten, bauen die Stadtwerke Karlsruhe den Glasfaserhausanschluss bis zum APL. Weitere Informationen finden Sie unter Glasfaser Wissen.
Für den weiteren Ausbau ist es ausschlaggebend, ob entweder Sie sich für das Eigentum an der Inhouseverkabelung entschieden haben, oder Sie den Stadtwerken das Eigentum der Inhouseinfrastruktur überlassen möchten.
Sie möchten Eigentümer der Inhouseverkabelung werden: Sollten Sie sich dafür entschieden haben, Eigentümer der Inhouseverkabelung zu werden, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können zum einen Ihren eigenen Elektriker mit dem Bau der NE4 beauftragen, des Weiteren haben Sie auch die Möglichkeit, einen Dienstleister der Stadtwerke Karlsruhe in Anspruch zu nehmen.
Sie möchten kein Eigentümer der Inhouseverkabelung werden: Sollten Sie kein Eigentümer der NE4 werden möchten, liegt das Eigentum, sowie der Ausbau der Inhouseverkabelung in der Verantwortung der Stadtwerke Karlsruhe.
Oft kann der Hausanschluss ohne die Öffnung der Oberfläche erfolgen. Dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich, die ausführende Fachfirma bespricht dies individuell mit Ihnen im Vorfeld.
Der Glasfaserhausanschluss läuft in folgenden Schritten ab:
1. Schritt: Rohrysystem wird im Gehweg bis in Ihren Keller verlegt.
2. Schritt: Ein Glasfaserkabel wird ins Rohrysystem eingeblasen.
3: Schritt: Der Glasfaserhausanschlusspunkt (APL) wird montiert und geprüft.
4.Schritt: Herstellung, Anschluss und Durchschaltung der Glasfaserstrecke bis zum Nutzer.
Die Stadtwerke Karlsruhe bauen bereits das Glasfasernetz in der Karlsruher Oststadt seit August 2022.
Allgemein wird nach Abschluss einer erfolgreichen Vorvermarktung und einer wirtschaftlich vertretbaren Zielerreichung von KA Glasfaserverträgen für die Stadtwerke Karlsruhe die Ausbauentscheidung für ein Ausbaugebiet beschlossen, damit der zeitnahe Ausbau beginnen kann.
Sollten Sie sich für ein Produkt der Stadtwerke Karlsruhe entscheiden, wird in Ihrem Wohnhaus eine zusätzliche Infrastruktur aus Glasfaser errichtet.
Hierzu wird im Keller ein neuer Abschlusspunkt gesetzt, von dem die Glasfaser widerrum über bspw. einen Gebäudeverteiler und einer Steigleitung in die einzelnen Wohnebenen geführt wird. Sie bekommen mit der neu installierten Glasfaser zudem einen entsprechenden neuen Abschluß, den so genannten ONT. Des Weiteren empfehlen wir Ihnen einen neuen Router zu beschaffen, diesen können Sie entweder im Mietmodell der Stadtwerke Karlsruhe erwerben, oder anderweitig beschaffen. Die bisherige Infrastruktur bleibt erhalten und wird nur bei Bedarf weiter benutzt.
In einer aktiven, gültigen Vorvermarktungsphase ist der Hausanschluss für Sie kostenfrei. Danach gelten die gemäß Preisblatt der Stadtwerke Karlsruhe veröffentlichten Konditionen. Die Stadtwerke Karlsruhe bieten Hauseigentümern und Hausverwaltern zudem individuelle Zuschüsse für die Inhouse-Verkabelung an. Sprechen Sie uns einfach an.
Als Hauseigentümer oder beauftragter Verwalter obliegt die Entscheidung über eine Umsetzung des Glasfaserhausanschlusses Ihnen. Wenn Mieter sich für ein Produkt interessieren, so können sie dieses direkt beauftragen, die Stadtwerke Karlsruhe kümmert sich um alles Weitere und klärt den Bau mit dem Eigentümer ab. Grundsätzlich gilt nach dem neuen Telekommunikationgesetz, dass Sie als Eigentümer einen Wunsch auf Anschluss nicht verwehren dürfen. Grundsätzlich gilt nach dem neuen Telekommunikationgesetz, dass Sie als Eigentümer einen Wunsch auf Anschluss nicht verwehren dürfen.
Die Zeitdauer der Fertigstellung eines Kundenanschlusses kann sehr stark variieren. Diese hängt unter anderem von Faktoren wie der zeitlichen Verfügbarkeit des Immobilieneigentümers oder der Auslastung der jeweiligen Dienstleister, die für den Ausbau der Infrastrukur beauftragt wurden, ab. Je nach Art der Immobilie kann die Ausbaudauer ebenfalls sehr stark variieren. Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen zum Netzausbau.
Der bisherige Telefonanschluss steht in keinerlei Zusammenhang mit dem neuen Glasfaserhausanschluss. Ein Abbau o. Ä. ist daher auch nicht notwendig.
Am Installationsort des ONT (Übergang der Glasfaser zum Router) und des Routers werden je Gerät eine 230V Steckdose benötigt. Bei Mehrfamilienhäuser werden der ONT und der Router üblicherweise in den Wohnungen installiert. In Ein- bis zwei Familienhäusern können die benötigten Geräte, abhängig von einer vorhandenen Gebäudeverkabelung, auch im Keller neben dem Hausanschluss installiert werden.
Mit der GNV gemäß Telekommunikationsgesetzt gibt der/die Eigentümer das Einverständnis, dass das Gebäude/Wohnung an das Glasfasernetz der Stadtwerke Karlsruhe angeschlossen wird. Diese Einverständniserklärung erlaubt es den Stadtwerken Karlsruhe, den dafür benötigten privaten Grund zu nutzen. Eine unterzeichnete GNV ist Voraussetzung dafür, dass Sie (oder die Mieter in Ihrem Gebäude oder der Mietswohnung) mit Glasfasertechnologie versorgt werden können.
Durch die Unterschrift der GNV stimmen Sie als Eigentümer zu, auf ihrem Grundstück sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle Vorrichtungen anbringen zu lassen, die erforderlich sind, um Zugänge zum Glasfasernetz der Stadtwerke Karlsruhe auf dem betreffenden Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten.
Die GNV muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer unterschrieben werden. Als Mieter ist man nicht unterschriftberechtigt.
Das Dokumenten finden Sie hier.
Die Stadtwerke Karlsruhe können nur auf Grundstücken Glasfasertechnik verlegen, für die die jeweiligen GNV vorliegen. Grenzt Ihr Grundstück direkt an der öffentlichen Wegefläche der Stadt an, dann benötigen wir also nur Ihr Einverständnis anhand der GNV.
Sollten wir auf dem Weg zu Ihrem Gebäude noch weitere (im Privatbesitz befindliche) Grundstücke kreuzen müssen, benötigen wir auch von diesen Eigentümern eine unterzeichnete GNV.
Wir empfehlen Ihnen einen Mehrheitsbeschluss einzuholen, um die GNV unterzeichnen zu können.
Nein. Als Eigentümer bestätigen Sie den Stadtwerken Karlsruhe, dass die technischen Voraussetzungen für KA Glasfaser vor Ort geschaffen werden dürfen.
Werben dürfen Kunden, die einen gültigen, wirksamem und nicht widerrufenem KA Glasfaser Vertragsabschluss getätigt haben. Alle Informationen und Angaben sind nur für Bewohner und/oder Eigentümer von Liegenschaften im Vorvermarktungsgebiet in Karlsruhe und dies nur im Ausbaugebiet der Stadtwerke Karlsruhe gültig.
Die Anzahl ist nicht begrenzt. Sie dürfen so viele Freunde, Bekannte oder Nachbarn werben, wie Sie möchten.
Neukunden im Sinne der Aktion Freunde werben sind nur natürliche Personen. Als Neukunde gilt, wer in unserem Vorvermarktungsgebiet noch keinen KA Glasfaser Tarif abgeschlossen hat bzw. seit Beginn der Vorvermarktungsphase im jeweiligen Vorvermarktungs-/Ausbaugebiet den Vertrag nicht widerrufen hat. Der Neukunde wohnt nicht im gleichen Haushalt wie der Werber. Für die Werbung eines bestimmten Neukunden kann der Bonus nur einmal entrichtet werden.
Werben Sie einen FreundIn für einen unserer KA Glasfaser Tarife und teilen Sie Ihm Ihre KA Glasfaser-ID.
Bitte tragen Sie bei Abschluss des Auftrags entweder im Feld "Werbungsnummer" auf dem Papiervertrag oder unter "Promotioncode" in der Online-Bestellstrecke Ihre ID mit dem Zusatz KWK ein - bspw.: KWK-123456
Ihre KA Glasfaser ID finden Sie auf unseren Schreiben an Sie, z.B. auf Ihrer Auftragseingangsbestätigung.
Alle Informationen und Angaben sind nur für Bewohner und/oder Eigentümer von Liegenschaften in Karlsruhe und dies nur im jeweiligen Vorvermarktungs-/Ausbaugebiet der Stadtwerke Karlsruhe gültig.
Die Gutschriften der Prämie/n in Höhe von je 40 € pro abgeschlossenen Vertrag erfolgt auf Ihre Tarifrechnung. Voraussetzung ist ein gültiger Vertrag des Geworbenen zu Beginn der Ausbauphase. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die KA Glasfaser-ID mit dem Zusatz KWK des bestehenden Kunden muss bereits bei Vertragsabschluss als Werbungsnummer des Neukunden hinterlegt sein. Eine nachträgliche Zuordnung ist nicht möglich.
Die KA Glasfaser-ID mit dem Zusatz KWK des bestehenden Kunden muss bereits bei Vertragsabschluss als Werbungsnummer des Neukunden hinterlegt sein. Eine nachträgliche Zuordnung ist nicht möglich.
In diesem Fall können wir ebenfalls leider keine Prämie auszahlen. Um Sie eindeutig als Werber zu identifizieren, benötigen wir Ihre KA Glasfaser-ID mit dem Zusatz KWK - bspw.: KWK-123456
Kommt der Vertrag mit dem Neukunden nicht wirksam zustande, behalten wir uns das Recht vor, keine Prämie auszubezahlen. Wählt der Neukunde einen anderen Weg des Vertragsabschlusses (z.B. über einen „Papiervertrag“ ohne den Zusatz KWK), gibt der Neukunde Ihre Daten nicht bei Vertragsabschluss an oder sind die eingegebenen Daten falsch, kann ebenfalls keine Prämie ausbezahlt werden.
Eine Kombination mit anderen Aktionsprogrammen der Stadtwerke Karlsruhe ist ausgeschlossen.
Aktuell handelt es sich um eine unbefristete Aktion im Rahmen der Vorvermarktung für KA Glasfaser. Die Stadtwerke Karlsruhe behält sich jedoch das Recht vor, die Aktion jederzeit zu ändern oder zu beenden. In einem solchen Fall werden wir auf dieser Webseite informieren.
Glasfaser ist die Technologie der Zukunft, die nach und nach die Technologien Kupfer und Koaxial ablösen wird. Diese werden Ihren Bedarf nicht mehr decken können. Mit Glasfaser dagegen können höhere Bandbreiten und garantierte Leistungen für die Kunden angeboten werden. Außerdem sind unsere Produkte nicht teurer als kupferbasierte Technologien von Mitbewerbern.
Ja, es ist sehr sinnvoll, sich jetzt für KA Glasfaser zu entscheiden, weil Sie damit als Eigentümer den Wert Ihrer Immobilie steigern! Zudem ist der Hausanschluss in der Vorvermarktung kostenfrei. Als Mieter haben Sie schon jetzt die Möglichkeit, die schnelle Technologie von morgen zu nutzen und profitieren von vielen preislichen Vorteilen während der Vorvermarktung.
Sie erhalten garantierte und schnellste Leistungen im Bereich der Internetversorgung zu fairen Konditionen. Mit symmetrischen Bandbreiten holen Sie sich die Technik der Zukunft schon heute in Ihre Wohnung.
Alle "DSL"-Technologien beruhen auf der alten Telefonleitung, einer Kupferdoppelader. Diese hat physikalische Grenzen, was das Verhältnis von Übertragungsrate zu Reichweite angeht. Daher werden die entsprechenden Techniken nicht mehr weiterentwickelt. Typische Übertragungsraten enden daher bei einigen Hundert Mbit/s. Bei der Glasfasertechnologie ist hingegen die Übertragungsrate nur von den elektronischen Systemen an ihren Endpunkten abhängig. Daher können damit 1.000 Mbit/s erreicht werden und z.B. durch einen neuen Endkunden-Router zukünftig 10.000 Mbit/s (10 Gbit/s).
FTTH steht für "Fibre to the Home" und bedeutet, dass die Datenübertragung von der Vermittlungsstelle bis in die Wohnung des Nutzers vollständig über Glasfaser erfolgt. FTTB steht für "Fibre to the Building" und bedeutet, dass die Glasfaserleitung nicht etwa schon am Verteilerkasten endet, sondern erst am Gebäude des anzuschließenden Kunden.
Bei einer Glasfaserleitung sind deutlich höhere (sowie garantierte) Leistungen und Geschwindigkeiten als bei Kupferkabeln möglich. Bei den bisherigen Technologien teilen Sie sich die Leitung mit der Nachbarschaft – was immer wieder zu Leistungseinbrüchen führen kann. Dieses Problem haben Sie mit einem Glasfaseranschluss nicht. Ein weiterer Vorteil: Mit der Glasfasertechnologie sind Sie auf dem aktuellsten Stand der Technik und somit zukunftssicher.
Eine IP-Adresse ist eine Adresse im Internet, die jedes Gerät, das im Internet kommunizieren möchte, haben muss. Diese IP-Adresse ist eindeutig und bietet jedem Gerät die Möglichkeit, Daten aus dem Internet versenden und empfangen zu können.
Prinzipiell können Sie Ihren eigenen Router für unsere Produkte und Dienstebereitstellung nutzen. Die Stadtwerke Karlsruhe können in diesem Falle allerdings keinen reibungslosen Betrieb gewährleisten. Prinzipiell empfehlen wir, darauf zu achten, dass der eigene Router die in Ihrem Tarif angegebenen Up- und Downloadraten unterstützt. Die unterstützten Geschwindigkeiten finden Sie in den jeweiligen Produktspezifikationen Ihres Routers.
Falls der Router durch die Stadtwerke Karlsruhe bereitgestellt wurde, bitten wir um Kontaktaufnahme, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Hotline (0721 599-2225) zu den angegebenen Servicezeiten oder benutzen Sie das Kontaktformular.
Das hängt vom individuellen Bedürfnis des Kunden ab. Grundsätzlich ist beides möglich. Sie können auch einen bestehenden Router nutzen. Ein Nachteil bei einem älteren Gerät kann sein, dass dieser nicht die vertraglich gebuchten Leistungen umsetzen kann. Mieten Sie einen Router durch die Stadtwerke, steht Ihnen im Falle eines defekten Routers der technische Kundenservice der Stadtwerke Karlsruhe zur Verfügung und stellt Ihnen schnellstmöglich ein Ersatzgerät zur Verfügung.
Sie erhalten rechtzeitig vor Ihrem Vertragsbeginn die entsprechende Hardware, Informationen zu Ihren Rufnummern sowie die vollständigen Zugangsdaten, um direkt von den Vorteilen Ihres Highspeedtarifes zu profitieren.
Das kommt darauf an, ob Sie Ihre Rufnummer(n) Ihres bisherigen Vertrages mitnehmen möchten oder ob Sie bei uns einen Vertrag, inklusive neuer Telefonnummern, abschließen. Im Falle von gewünschter Rufnummernmitnahme füllen Sie bitte das Formular Anbieterwechselauftrag aus - dadurch beauftragen Sie die Stadtwerke Karlsruhe zur Kündigung Ihres bisherigen Vertrages und wir kümmern uns um alles weitere. Das entsprechende Formular zur Beauftragung des Anbieterwechselservices finden Sie in Ihrem KA Glasfaser Kundenportal unter dem Punkt „Bestellungen/Rufnummern portieren“. Die Zugangsdaten zu Ihrem individuellen KA Glasfaser Kundenportal haben Sie nach Anmeldung zu KA Glasfaser in Ihrer Auftragseingangsbestätigungs-E-Mail erhalten.
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular eine begrenzte Gültigkeit besitzt, weshalb wir rechtzeitig auf Sie zukommen werden.
Falls Sie bereits einen Portierungsauftrag gestellt haben, werden wir versuchen, mithilfe von diesem, zu gegebenen Zeitpunkt den Anbieterwechsel mit Ihrem Bestandprovider zu koordinieren. Wenn das Formular auf Grund abgelaufener Gültigkeit nicht von Ihrem Bestandprovider akzeptiert wird, werden wir erneut auf Sie zukommen.
Im Falle eines Neuanschlusses kündigen Sie bitte Ihren Bestandsvertrag selbst. Bitte beachten Sie hierbei eventuelle Kündigungsfristen.
Bei Vertragsänderungen und Umzug haben Sie einen Monat Zeit, um Ihr Sonderkündigungsrecht geltend zu machen.
Nein, Sie zahlen für KA Glasfaser erst, wenn Ihr bisheriger Vertrag bei Ihrem Bestandsprovider ausläuft.
Um einen reibungslosen Übergang von Ihrem bisherigen Provider zu KA Glasfaser zu gewährleisten, bieten wir Ihnen einen Anbieterwechsel an.
Hierbei kümmern wir uns um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Bestandsprovider, damit der Wechsel zu KA Glasfaser für Sie schnell und unkompliziert verläuft.
Insofern Ihr neuer Anschluss in einem von den Stadtwerke Karlsruhe mit Glasfaser erschlossenen Gebieten liegt, können Sie problemlos weiterhin die Produkte und Dienstleistungen der Stadtwerke Karlsruhe beziehen. Hierfür bieten wir Ihnen unseren Verfügbarkeitscheck an. Mit diesem prüfen Sie durch Adresseingabe, ob Ihre neue Wohnanschrift in einem bereits erschlossenen Gebiet der Stadtwerke Karlsruhe liegt.
Ja.
Das entsprechende Formular werden wir Ihnen rechtzeitig vor dem Anschlusstermin zur Verfügung stellen.
Die Stadtwerke Karlsruhe kündigen dann für Sie Ihren alten Vertrag bei Ihrem bisherigen Anbieter.
Nein. Wenn Sie zu KA Glasfaser wechseln und Ihre Rufnummer mitnehmen möchten, führen wir die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter und den Anbieterwechselprozess für Sie durch, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.
Das entsprechende Formular zur Beauftragung des Anbieterwechselservices finden Sie in Ihrem KA Glasfaser Kundenportal unter dem Punkt „Bestellungen/Rufnummern portieren“. Die Zugangsdaten zu Ihrem individuellen KA Glasfaser Kundenportal haben Sie nach Anmeldung zu KA Glasfaser in Ihrer Auftragseingangsbestätigungs-E-Mail erhalten.
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular eine begrenzte Gültigkeit besitzt, weshalb wir rechtzeitig auf Sie zukommen werden.
Falls Sie bereits einen Portierungsauftrag gestellt haben, werden wir versuchen, mithilfe von diesem, zu gegebenen Zeitpunkt den Anbieterwechsel mit Ihrem Bestandprovider zu koordinieren. Wenn das Formular auf Grund abgelaufener Gültigkeit nicht von Ihrem Bestandprovider akzeptiert wird, werden wir erneut auf Sie zukommen.
Ja, bitte kündigen Sie in diesem Fall Ihren Bestandsvertrag bei Ihrem bisherigen Provider selbst. Bitte beachten Sie hierbei die Kündigungsfristen um schnell von den Leistungen der Glasfaser zu profitieren sowie um doppelte Kosten zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewähren. Im Zweifelsfall rufen Sie uns unter der 0721 599-2225 für eine Terminabstimmung an.
Die Stadtwerke Karlsruhe bieten drei Hauptprodukte an: KA Highspeed (300 Mbit/s symmetrisch), KA Megaspeed (600 Mbit/s symmetrisch) und KA Gigaspeed (1.000 Mbit/s symmetrisch). Die Pakete beinhalten zusätzliche Telefonie mit einer Flatrate. Zudem bieten wir Ihnen zwei verschiedene TV-Optionen an, die natürlich in HD gesendet werden.
In Zeiten wachsender Digitalisierung nimmt der Datenverkehr im Down- und Upload im Internet weiter zu. Immer mehr Menschen nehmen Angebote in den Bereichen Video-on-Demand, Online-Gaming und HDTV wahr, die die bisher verlegten Leitungen stark auslasten. Damit Sie auch zukünftig ein Internetangebot mit entsprechender Qualität und Leistung haben, bieten Ihnen die Stadtwerke Karlsruhe – mit garantierten und konstanten Leistungen im Download- und Uploadbereich – ein gutes Angebot im Verhältnis Preis und Leistung. Neben einer guten Qualität und Top-Leistungen sind wir Ihr regionaler Partner direkt vor Ort. Das unterscheidet uns von der Deutschen Telekom oder Vodafone.
Sind Sie bereits Strom- und Gaskunde der Stadtwerke Karlsruhe? Dann erhalten Sie mit unseren Telekommunikationsprodukten alles aus einer Hand und sichern sich zudem einen Koppelbonus von bis zu 180 € über drei Jahre!
Sie erhalten ein höheres Leistungsspektrum als bei Koaxial- und Kupferanschlüssen zu sehr ähnlichen bis gleichen Marktpreisen. Besonders der symmetrische Upload sichert Ihre Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft.
Dadurch, dass es sich bei Glasfaser um kein "Shared-Medium" handelt (d.h., dass Sie sich Ihre Bandbreite nicht mit Nachbarn teilen) und Sie somit immer Ihre volle Bandbreite abrufen können, kann ein durchschnittliches Nutzungsverhalten problemlos mit unseren Tarifen abgedeckt werden. Dafür empfehlen wir Ihnen unser Einstiegsprodukt KA Highspeed. Auf Wunsch können Sie jederzeit auf KA Megaspeed und KA Gigaspeed upgraden.
Die Verfügbarkeit unserer Produkte prüfen Sie ganz einfach über den Verfügbarkeitscheck nach der Tarifauswahl.
Ihre Adresse befindet sich nicht in unserem Ausbaugebiet? Wir nehmen Sie gerne in unsere Interessentenliste auf und informieren Sie umgehend sobald KA Glasfaser auch zu Ihnen kommt.
Voice-Over-IP ist ein modernes Protokoll, das Sprachdaten über internetbasierte Netzwerke routet. Es bietet gegenüber der klassischen Telefonie über Kupferleitungen einige Vorteile, beispielsweise eine sehr gute Sprachqualität beim Telefonieren.
Durch die Übertragung der Sprachkommunikation über das Internet ergeben sich verschiedene Vorteile. Dazu gehören eine höhere Ausfallsicherheit und eine exzellente Sprachqualität im Vergleich zur klassischen Telefonie.
Im Vergleich zur klassischen, Ihnen bekannten Telefonie, werden Sie Ihren Gesprächspartner mit "HD-Voice" deutlicher und klarer verstehen. Somit ist die Sprachqualität um ein Vielfaches besser als bei der herkömmlichen Telefonie.
Die vollständigen Preise für die internationalen Destinationen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Diese finden Sie im Downloadcenter.
Die einzelnen empfangbaren Programme sind abhängig vom gewählten IP-TV-Paket. Alle in HD ausgestrahlten Sender erhalten Sie in der maximalen Qualität. Eine detaillierte Senderliste finden Sie im Downloadcenter.
Hier finden Sie alle rechlichen Informationen, Formulare sowie die aktuellen Preise rund um KA Glasfaser.