Gute Nachrichten: Ihre Adresse kann bei zukünftigen Ausbauten berücksichtigt werden. Wir befinden uns aktuell in der Planung weiterer Gebiete. Damit wir Sie bei der Planung berücksichtigen können, benötigen wir im nächsten Schritt Ihre Ausbaugenehmigung. Der Anschluss erfolgt für Sie kostenfrei.

Sobald die Planungen fortgeschritten sind, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ihre Adresse befindet sich dennoch in Karlsruhe? Sende Sie uns eine E-Mail an k-glsfsrstdtwrk-krlsrhd

Super, Glasfaser ist bei Ihnen vor der Tür. Geben Sie uns Ihre vorläufige Ausbaugenehmigung. Wir erstellen Ihnen ein kostenfreies Angebot aus dem keinerlei Verpflichtungen hervorgehen. Im Idealfall ist auch der Anschluss selbst für Sie kostenfrei. Falls das Angebot Kosten beinhaltet ist immer Ihre erneute Zustimmung erforderlich. Sollten Sie sich dagegen entscheiden, verliert diese vorläufige Ausbaugenehmigung ihre Wirksamkeit.

Ihr Gebäude kann für den zukünftigen Ausbau berücksichtigt werden. Erteilen Sie uns jetzt schon die vorläufige Genehmigung, damit wir Sie bei der Planung berücksichtigen können. Der Hausanschluss ist in der Planungsphase kostenfrei.*

* Bei Einfamilienhäusern ist eine Produktbuchung Voraussetzung.

Ausbaugenehmigung

Mit Ihrer Ausbaugenehmigung können die Stadtwerke Karlsruhe den privaten Grund für den Glasfaser-Vollausbau nutzen. Sie ist Voraussetzung, damit Sie - und gegebenenfalls Ihre Mieter - künftig mit der schnellen und zuverlässigen KA Glasfaser Technologie versorgt werden können.

Formular ausfüllen und Ausbau ermöglichen.

Vereinbarung

zwischen dem Grundstückseigentümer/Gebäudeeigentümer/Wohnungseigentümer (nachfolgend als „Eigentümer“ bezeichnet)

1. Eigentümerdaten

und der Stadtwerke Karlsruhe (nachfolgend als SWK bezeichnet)

2. Anschlussadresse

für das/die Grundstück(e)/Gebäude* mit folgender(n) Adresse(n):

Anlageliste weitere(s) Grundstück(e)/Gebäude mit folgender(n) Adresse(n):

samt etwaiger bereits vorhandener Leerrohre oder Versorgungsschächte zur Errichtung und/oder Änderung sowie zum Betrieb von Telekommunikationsverbindungen. Weiter sind die Stadtwerke Karlsruhe berechtigt, eine Glasfasergebäudeverkabelung nach den Bestimmungen dieses Vertrages in den o. g. Gebäuden zu errichten bzw. mitzunutzen.

*ggf. Liste der Einzelobjekte anhängen

3. Ansprechpartner für den Zugang zum Gebäude

Kontaktdaten:

4. Einverständniserklärung

*Pflichtfeld

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