Teilnahmebedingungen der Energiespar-Challenge der Stadtwerke Karlsruhe GmbH

§ 1 Veranstalter

Der Veranstalter der Energiespar-Challenge ist die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Daxlander Straße 72 in 76185 Karlsruhe (Tel. 0721/599 2255, E-Mail: vertrieb-kundenservice@stadtwerke-karlsruhe.de Internet: www.stadtwerke-karlsruhe.de), welche die alleinige Verantwortung dafür trägt. Der Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme ausdrücklich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle Bestandskund*innen, die über einen auf den eigenen Namen angemeldeten Zähler mit einem dazugehörigen, aktiven Energieliefervertrag (Strom oder Gas) bei den Stadtwerken Karlsruhe verfügen.
  2. Die Teilnahme ist auf einen einzigen Zähler (Strom oder Gas) pro Kund*in begrenzt.
  3. Der zur Teilnahme gemeldete Energieliefervertag muss mindestens seit dem 01.11.2021 (oder früher) ohne Unterbrechungen an der identischen Verbrauchsstelle Bestand haben.
  4. Nichtteilnahmeberechtigt sind Gewerbe-/Großkund*innen, deren Verbrauch über eine Leistungsmessung erfolgt. Des Weiteren ausgeschlossen sind Fernwärme- und Wasserzähler.

§ 3 Teilnahme

  1. Der Aktionszeitraum startet am 11.11.2022 und endet am 31.03.2023.
  2. Die Teilnahme ist ausschließlich über eine Onlineanmeldung im Online-Portal der Stadtwerke Karlsruhe (https://www.stadtwerke-karlsruhe.de/de/kundenservice/online-portal.php) möglich, welche eine dortige Registrierung erfordert (https://online.stadtwerke-karlsruhe.de/portal/register). Diese entfällt, sofern der Teilnehmer bereits registriert ist. Es gelten die AGB und die Datenschutzhinweise des Kundenportals.
  3. Die Teilnahme ist ausschließlich im Zuge einer Teilnahme und Registrierung beim Mehrwerteprogramm #moments der Stadtwerke Karlsruhe möglich. Als Gegenleistung für die Teilnahme an der Energiespar-Challenge und die Chance auf den Erhalt des damit verbundenen Bonus ist erforderlich, dass die Teilnehmenden bei der Registrierung für #moments ihre E-Mail- Adresse sowie ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilen, regelmäßig per E-Mail über aktuelle Produkte und Dienstleistungen der Stadtwerke Karlsruhe sowie über aktuelle Produkte der Partner des #moments-Mehrwerteprogramms informiert und zum Zwecke der Marktforschung kontaktiert zu werden. Der Text der Einwilligungserklärung sowie die Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit finden Sie unter: https://www.stadtwerke-karlsruhe.de/de/moments/registrierung.php. Es gelten die Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise des Mehrwerteprogramms #moments. Sofern die Einwilligungserklärung innerhalb des Aktionszeitraums gemäß § 3 Ziffer 1 widerrufen wird, entfällt die Teilnahmeberechtigung an der Energiespar-Challenge. Als weitere Gegenleistung für die Teilnahme an der Energiespar-Challenge und die Chance auf den Erhalt des damit verbundenen Bonus ist erforderlich, dass die Teilnehmenden bei der Registrierung für die Energiespar-Challenge ihre E-Mail- Adresse sowie ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilen, regelmäßig per E-Mail Informationen rund um die Energiespar-Challenge zu erhalten. Der Text der Einwilligungserklärung sowie die Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit ist hier zu finden. Sofern die Einwilligungserklärung innerhalb des Aktionszeitraums gemäß § 3 Ziffer 1 widerrufen wird, entfällt die Teilnahmeberechtigung an der Energiespar-Challenge.
  4. Die Angaben in der Anmeldemaske müssen vollständig und wahrheitsgemäß innerhalb des Anmeldezeitraums der Aktion zur Energiespar-Challenge vom 04.10.2022 - 10.11.2022 ausgefüllt und abgesendet werden.
  5. Bei der Anmeldung ist der aktuelle Zählerstand des jeweiligen Zählers inkl. des Ablesedatums wahrheitsgemäß zu hinterlegen.
  6. Am Ende des Aktionszeitraums muss der Teilnehmer*in den aktuellen Zählerstand und das zugehörige Ablesedatum im Zeitraum vom 27.03.2023 – 02.04.2023 (am besten am 31.03.2023) wahrheitsgemäß online hinterlegen. Sofern dies nicht fristgerecht erfolgt, wird der Teilnehmer*in von der Aktion ausgeschlossen und hat keinen Anspruch auf den Bonus.
  7. Die Stadtwerke Karlsruhe nehmen eine Plausibilisierung der angegebenen Zählerstände vor. Bei nicht plausiblen Zählerständen behalten sich die Stadtwerke Karlsruhe vor, ein Zählerfoto anzufordern bzw. den Kunden von der Energiespar-Challenge auszuschließen.

§ 4 Bonus: Höhe und Berechnungsgrundlage

  1. Prämiert werden die 300 besten Energiesparer (mit mindestens 20 % Einsparung gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres gemäß § 4 Ziffer 3, berechnet nach dem Verfahren gemäß § 4 Ziffer 3 und 4) mit je 250 EUR. Unter den restlichen Teilnehmern verlosen die Stadtwerke Karlsruhe zusätzlich 200 x 50 Euro Bonus, unabhängig von der Höhe der jeweiligen Energieersparnis. Die Verlosung findet voraussichtlich zwischen April und Mai 2023 statt. Die maximale Bonuszahlung liegt bei 250 EUR.
  2. Der vom Teilnehmer*in bei der Anmeldung eingegebene Zählerstand wird auf den 11.11.2022 hochgerechnet. Sofern der Teilnehmer*in die Ablesung des Zählers zum Ende des Aktionszeitraums nicht selbst am 31.03.2023 vornimmt und online hinterlegt gemäß § 3 Ziffer 6, wird dieser automatisiert zum 31.03.2023 hoch- bzw. heruntergerechnet.
  3. Zur Berechnung der Einsparung wird der Gasverbrauch bzw. der Stromverbrauch bei Heizungen (Wärmepumpe/Nachtspeicher) aus dem Vorjahr temperaturbereinigt (witterungsbereinigt) und zur Vergleichbarkeit auf den Zeitraum 11.11.2021-31.03.2022 heruntergerechnet. Dieser rechnerisch ermittelte Verbrauchswert dient als Basis für die Berechnung der Verbrauchsersparnis gegenüber dem Verbrauch im Aktionszeitraum gemäß § 4 Ziffer 4.
  4. Der Gasverbrauch bzw. der Stromverbrauch bei Heizungen (Wärmepumpe/Nachtspeicher) der Teilnehmer*in innerhalb des Aktionszeitraumes (11.11.2022-31.03.2023) wird ebenfalls temperaturbereinigt (witterungsbereinigt).
  5. Die Vorgehensweise zur Ermittlung der Basis der Verbrauchsersparnis bei Haushaltsstrom ist analog zu § 4 Ziffer 3 und 4 ohne Temperaturbereinigung (Witterungsbereinigung).

§ 5 Bonusberechtigung

  1. Bonusberechtigt sind alle Teilnehmer*innen gemäß § 2, die alle Teilnahmebedingungen gemäß der §§ 3 und 4 erfüllt haben und damit berechtigterweise und erfolgreich an der Aktion zur Energiespar-Challenge teilgenommen haben.
  2. Sofern die Stadtwerke Karlsruhe offene Forderungen gegen den Teilnehmer*in über alle Sparten (Strom / Gas / Fernwärme / Wasser) hat, besteht für die Stadtwerke Karlsruhe die Möglichkeit, die offene(n) Forderung(en) mit dem ggf. zustehenden Bonus zu verrechnen.
  3. Sofern der Teilnehmer*in innerhalb des Aktionszeitraumes umzieht oder eine andere Heizart wählt, ist er nicht bonusberechtigt. Mangels Teilnahmeberechtigung gemäß § 3 Ziffer 3 gilt dasselbe, wenn der Teilnehmer*in seine Einwilligungserklärung im Rahmen des Mehrwerteprograms #moments oder im Rahmen der Energiespar-Challenge innerhalb des Aktionszeitraums widerruft.

§ 6 Bonusauszahlung

  1. Die Stadtwerke Karlsruhe behalten sich vor Auszahlung des Bonus eine Kontrolle der Einhaltung der Teilnahmebedingungen vor.
  2. Stellen die Stadtwerke Karlsruhe nachträglich fest, dass die Angaben im Antrag nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen bzw. unzutreffend sind, so kann der Bonus zurückverlangt werden.
  3. Im Falle eines Gewinnes werden die Teilnehmer*innen der Energiespar-Challenge voraussichtlich bis 31.05.2023 per Mail über Ihren Bonus benachrichtigt, dadurch entstehen keine Kosten.
  4. Die Auszahlung des Bonus erfolgt als Gutschrift, welche auf der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung kenntlich gemacht wird. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

§ 7 Hinweis zum Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden für die Energiespar-Challenge verwendet. Dies beinhaltet auch im Zuge der Registrierung bei der Energiespar-Challenge die Überprüfung, ob der Teilnehmer*in bereits am Mehrwerteprogramm #moments der Stadtwerke Karlsruhe teilnimmt zur Erfüllung von § 3 Ziffer 3 dieser Teilnahmebedingungen.
  2. Weitere Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Energiespar-Challenge enthält unsere beigefügte Übersicht „Datenschutz“. Es gelten zudem die Datenschutzhinweise des Mehrwerteprogramms #moments sowie die Datenschutzhinweise des Kundenportals.

§ 8 Sonstiges

Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

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