Stadtwerke Karlsruhe
Gleichbehandlung

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms
der Stadtwerke Karlsruhe GmbH und der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH

Mit diesem Bericht kommen die Stadtwerke Karlsruhe GmbH und die Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH ihrer Verpflichtung aus § 8 Abs. 5 Satz 3 EnWG nach.

Der Bericht befasst sich mit den Maßnahmen des Programms der Stadtwerke Karlsruhe GmbH und der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH vom 23.09.2005 (aktualisiert: 11.02.2008) zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs. Der Bericht wird vorgelegt von Kirsten Herlan, der Gleichbehandlungsbeauftragten der Stadtwerke Karlsruhe GmbH und der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH, Stabsstelle Recht, Daxlander Str. 72, 76185 Karlsruhe.

Den aktuellen Bericht können Sie in der Infobox rechts herunterladen.

 


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