netto |
brutto |
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Verbrauchspreis je Kubikmeter (m³ = 1.000 Liter) |
1,67 € |
1,79 € |
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1,67 € |
1,79 € |
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1,57 € |
1,68 € |
Messpreis je Monat nach Zählergröße Qn 2,5 (häufigste Zählergröße) |
3,20 € |
3,42 € |
Die Bruttopreise (gerundet) beinhalten die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (z.Z. 7%).
Verrechnungspreis: für die Messung, Ablesung und Abrechnung des Verbrauches.
| 1. Entwässerungsgebühr | 1,20 €/m³ |
Die Entwässerungsgebühr (Einheitsgebühr) wird nach dem Frischwasserverbrauch bemessen. Als Entwässerungsmenge gilt die dem Grundstück aus öffentlichen oder privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte Wassermenge. Kann der Wasserverbrauch nicht zuverlässig nachgewiesen werden, wird die Bemessungsgrundlage geschätzt.
Zuständig ist das Tiefbauamt – Abteilung Stadtentwässerung – Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721/133-74 54.
2. Gesplittete Abwassergebühr
| a) Schmutzwassergebühr | 0,98 €/m³ |
| b) Niederschlagswassergebühr | 4,43 €/10m² x Jahr |
Zum 01.01.2008 wurde für Grundstücke mit einer gebührenrelevanten Fläche größer/gleich
1.000 m² die gesplittete Abwassergebühr, d. h. die Aufteilung der Entwässerungsgebühr in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr, verpflichtend eingeführt.
Kleinere Grundstücke können freiwillig auf Antrag auf das neue Gebührensystem umgestellt werden.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Tiefbauamt – Abteilung Stadtentwässerung – Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721/133-74 17 bzw. 74 18.
Hinweis: Auf die Entwässerungsgebühren wird keine Mehrwertsteuer berechnet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Tiefbauamtes Karlsruhe.