Stadtwerke Karlsruhe
Solarpark III - Häufig gestellte Fragen
1. Welche Gesellschaftsform hat der Solarpark III?

Die Beteiligungsgesellschaft für den Solarpark III firmiert als SWK-Regenerativ-GmbH & Co. KG – Solarpark III. Mit dem Kauf von Anteilen wird man Kommanditist der Gesellschaft. Die Haftung beschränkt sich lediglich auf die Höhe der Einlage. Gründungsgesellschafter sind die SWK-Regenerativ-Verwaltungs-GmbH (Komplementärin) und Herr Manfred Bergner (Gründungskommanditist).

2. Welche Rendite erwirtschaftet die Beteiligung am Solarpark III?

Diese Beteiligung wird voraussichtlich eine durchschnittliche Rendite von 4,8% auf das durchschnittlich eingesetzte Eigenkapital erwirtschaften. Jedes Jahr erfolgt eine Ausschüttung an die Kommanditisten die nach 20 Jahren ca. 180% des Eigenkapitals entspricht. Bei einer Einlage von 2.000.-€ entspricht das 3.600.-€. Da die Gesellschaft nach Ablauf der 20 Jahre nicht automatisch endet und die Anlagen dann noch in Betrieb sind, wird sich die Rendite weiter erhöhen.

3. Kann ich auch vor Auflösung der Gesellschaft wieder an mein Geld herankommen?

Eine Rückgabe der Anteile an die Gesellschaft ist nicht vorgesehen. Es gibt keinen geregelten Markt. Sie können die Anteile zwar nach Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin SWK-Regenerativ-Verwaltungs-GmbH auf dem freien Markt verkaufen, jedoch nur insgesamt und nur mit Wirkung vom Beginn eines nachfolgenden Geschäftsjahres an. Der Käufer muss dann als Kommanditist ins Handelsregister eingetragen werden. Gegebenenfalls kann Sie die Gesellschaft bei der Suche nach einem Käufer unterstützen. Allerdings ist nach ca. 16 Jahren die Einlage über die Ausschüttungen nach der Prognoserechnung bereits vollständig zurückgezahlt.

4. Welche steuerlichen Besonderheiten sind zu beachten?

Da es sich um eine Unternehmensbeteiligung handelt, sind die Ausschüttungen keine Zinsen, sondern eine Gewinnbeteiligung an der Gesellschaft. Es fallen erst dann Steuern an, wenn die erwirtschafteten Gewinne die Verluste der Anfangsjahre ausgeglichen haben und darüber hinaus steuerliche Gewinne erwirtschaftet werden. Diese müssen dann vom Kommanditisten im Rahmen der Einkommenssteuererklärung versteuert werden. Sie erhalten von unserem Steuerberater jedes Jahr eine Mitteilung über das steuerliche Ergebnis der Gesellschaft und den auf Sie entfallenden Anteil daran.

5. Wie lange können noch verbindlich Anteile am Solarpark III erworben werden?

Die Zeichnungsfrist endet mit der Vollplatzierung der Anteile, spätestens jedoch am 30.09.2010

6. Wann findet die Beitrittsveranstaltung für den Solarpark III statt?

Die Beitrittsveranstaltung, an der die zukünftigen Gesellschafter der SWK-Regenerativ-GmbH & Co. KG – Solarpark III zum ersten Mal zusammen kommen, findet nach dem Ende der Zeichnungsfrist im Oktober 2010 statt. Auf dieser Veranstaltung besteht die Möglichkeit, die Handelsregistervollmacht auf Kosten der Beteiligungsgesellschaft notariell beglaubigen zu lassen.

7. Was hat es mit dem Frühbucherbonus auf sich?

Die Frühbucherbonus-Aktion ist abgelaufen. Damit konnten sich Interessenten vor Erscheinen des Beteiligungsprospektes bereits Anteile durch die Einzahlung des gewünschten Betrages sichern. Für das einbezahlte Geld wurde vom Zeitpunkt des Zahlungseinganges bis zum Tag der Veröffentlichung des Beteiligungsprospektes am 08.07.2010 ein Frühbucherbonus, der einer jährlichen Verzinsung von 2,5 % entspricht, gezahlt. Die Auszahlung des Frühbucherbonus erfolgt erst nach Zeichnung der Anteile und dem Beitritt in die Gesellschaft SWK-Regenerativ-GmbH & Co. KG – Solarpark III, also voraussichtlich im Herbst 2010.


8. Kann ich die Anteile für andere erwerben bzw. sie anderen schenken?

Grundsätzlich ja, sofern die Begünstigten mindestens 18 Jahre alt sind. Die Begünstigten müssen dann den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Zeichnungsschein und Widerrufsbelehrung sowie die notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht an die SWK-Regenerativ-GmbH & Co. KG – Solarpark III, im Hause Stadtwerke Karlruhe GmbH, Daxlander Str. 72, 76185 Karlsruhe senden. Die Begünstigten werden dann als Kommanditist ins Handelsregister eingetragen.

9. Was passiert im Todesfall?

Im Todesfall werden die Anteile am Solarpark auf die Erben übertragen. Falls ein Testament erstellt wird, sollten die Anteile des Solarparks nach Möglichkeit insgesamt vererbt werden. Eine Vererbung eines einzelnen Anteils auf mehrere Erben sollte grundsätzlich vermieden werden, da sonst eine Erbengemeinschaft als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in das Handelsregister eingetragen werden muss.

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