Erdgaspreise
a) Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgung
Gültig ab 01.04.2010 (> Preise bis 31.03.2010 ansehen) Grundpreis
netto
brutto
Tarif 1 (bis 5.295 kWh/Jahr)
Verbrauchspreis
Cent/kWh
7,20
8,57
Grundpreis
€/Monat
3,35
3,99
Tarif 2 (ab 5.296 kWh/Jahr)
Verbrauchspreis
Cent/kWh
4,90
5,83
Grundpreis
€/Monat
13,50
16,07
Mindestpreis*
Cent/kWh
5,10
6,07
b) Vertragsangebote
Heizgas-Sondervertrag
(Mindestlaufzeit 24 Monate)
netto
brutto
Verbrauchspreis
Cent/kWh
4,50
5,36
(nach Kesselnennleistung)
die ersten 30 kW
€/Monat
17,00
20,23
jedes weitere kW
€/Monat
0,50
0,60
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Cent/kWh |
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€/Monat |
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Kombi 24 (Strom und Gas) |
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Treuebonus |
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Euro/Jahr |
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ab 3.001 bis 50.000 kWh |
Euro/Jahr |
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ab 50.001 bis 100.000 kWh |
Euro/Jahr |
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ab 100.001 kWh |
Euro/Jahr |
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c) Umweltangebot (erhältlich seit 01.10.2008)
| Ein Plus für die Umwelt: Mit unserem neuen Erdgasangebot NatuRgas sichern Sie sich einen Anteil von 10 % Bioerdgas. Sie zahlen lediglich einen Aufschlag von 0,5 Cent/kWh auf Ihren Brutto-Verbrauchspreis. NatuRgas können Sie mit jedem Produkt kombinieren (Grundversorgung Tarif 1 und 2, Heizgas-Sondervertrag, Gewerbegas-Sondervertag. Ausnahme: FestpreisGas36 und FestpreisGas24). Die Erstvertragslaufzeit beträgt 3 Monate. |
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Versorgungsgebiet: im Wesentlichen innerhalb der Stadtgrenzen von Karlsruhe und Rheinstetten.
Die obenstehenden Erdgas-Preise gelten sowohl für Haushalts- als auch für Gewerbekunden. Das Erdgasentgelt setzt sich zusammen aus: - Verbrauchspreis: für jede von den Stadtwerken gelieferte Kilowattstunde (kWh) und - Grundpreis: für die Bereitstellung, Messung, Ablesung und Abrechnung des Erdgases.
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Grundversorgung Erdgas
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten.
Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH ist Grundversorger von Haushaltskunden für die leitungsgebundene Versorgung mit Gas im Netzgebiet Karlsruhe und Rheinstetten
Als Allgemeine Bedingungen für die Versorgung in Niederdruck gelten die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV, Download rechts in der Infobox) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. 2006 l, S. 2396ff) und die dazugehörigen Ergänzenden Bestimmungen mit Preisblatt.
Parallel dazu finden Sie auf dieser Seite oben die Allgemeinen Preise der Grundversorgung, Tarif 1 und 2. Die Allgemeinen Preise gelten bis auf weiteres auch für eine eventuelle Ersatzversorgung.