Messzugang

Am 9. September 2008 ist das Gesetz zur Öffnung des Messwesens (Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich) mit entsprechender Änderung des § 21b EnWG in Kraft getreten. Mit dem anschließenden Erlass der Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (Messzugangsverordnung - MessZV) wurden weitere Detailfragen zum Zählwesen neu geregelt und festgelegt.

Die Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH kommt hiermit ihrer Verpflichtung nach § 2 (2) MessZV unter Beachtung des EnWG nach und veröffentlicht auf ihrer Internetseite einen Messstellen- und einen Messrahmenvertrag. Die Durchführung des Messstellenbetriebs und der Messung durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Dritten im Sinne des § 21b EnWG erfolgt zu den zwischen der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH und einem Dritten in den Musterverträgen festgelegten allgemeinen Bedingungen.

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Allgemeine Faxnummer:
Fax: 0721 / 599 - 41 49
E-Mail: messzugang@stadtwerke-karlsruhe-netze.de

Zählerrücksendeadresse
Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Zähler- und Messmanagement
Pfannkuchstr. 1
76185 Karlsruhe

Rahmenverträge
Tabitha Strumpf
Tel.: 0721 / 599 - 36 86

Messzugang Strom
Energiedatenaustausch

Klaus Dreixler
Tel.: 0721 / 599 - 41 47

Messzugang Gas
Energiedatenaustausch
Dr. Roland Trauth
Tel.: 0721 / 599 - 41 41

Zählertechnik Strom
Thomas Rohlederer
Tel.: 0721 / 599 - 41 91
Fax: 0721 / 599 - 41 69

Zählertechnik Gas
Joachim Erb
Tel.: 0721 / 599 - 36 51
Fax: 0721 / 599 - 36 59