Am 9. September 2008 ist das Gesetz zur Öffnung des Messwesens (Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich) mit entsprechender Änderung des § 21b EnWG in Kraft getreten. Mit dem anschließenden Erlass der Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (Messzugangsverordnung - MessZV) wurden weitere Detailfragen zum Zählwesen neu geregelt und festgelegt.
Die Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH kommt hiermit ihrer Verpflichtung nach § 2 (2) MessZV unter Beachtung des EnWG nach und veröffentlicht auf ihrer Internetseite einen Messstellen- und einen Messrahmenvertrag. Die Durchführung des Messstellenbetriebs und der Messung durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Dritten im Sinne des § 21b EnWG erfolgt zu den zwischen der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH und einem Dritten in den Musterverträgen festgelegten allgemeinen Bedingungen.