Thermische Gasabrechnung

Thermische Abrechnung von Erdgas nach DVGW G 685

Die gelieferten Erdgasmengen werden für Kunden mit kleinen Verbräuchen und Leistungen über den Gaszähler in Betriebskubikmetern (m³) gemessen. Der Energieinhalt von einem m³ Erdgas ist jedoch abhängig von der Qualität des Erdgases und den am Ort der Messung vorhandenen Bedingungen. Die Qualität des Erdgases wird durch den Brennwert ausgedrückt, die relevanten Bedingungen sind Druck und Temperatur sowie die Kompressibilität des Erdgases.

 

Zwar ist es technisch möglich, den Energiegehalt von Erdgas direkt an der Abnahmestelle zu messen, die benötigte Messtechnik hierfür ist jedoch im Vergleich zu den bezogenen Mengen unverhältnismäßig teuer. Daher hat der Gesetzgeber in Zusammenarbeit mit den Eichbehörden und dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) allgemein anerkannte Regeln der Technik erstellt, die eine rechnerische Bestimmung der thermischen Energie von Erdgas auf Basis der gemessenen Betriebskubikmeter ermöglichen. Die Regeln sind in der DVGW-Schrift G685 niedergelegt.

 

Der Abrechnungsbrennwert wird nach der technischen Vorschrift G 685 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches aus dem mittleren Brennwert Hs,eff unter Berücksichtigung der physikalischen Zustandsgrößen des Gases im Betriebszustand (Temperatur und Druck) ermittelt. Er errechnet sich durch Multiplikation des mittleren Brennwertes Hs,eff mit der jeweiligen „Zustandszahl“ für die Höhenzonen des Netzgebietes der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH. Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum gemessenen Volumen des Erdgases und berücksichtigt Temperatur- und Druckunterschiede. Der verwendete Brennwert Hs,eff bezieht sich auf die Normgrößen.

 

Die oben genannte Vereinfachung der Messung der thermischen Energie gilt für Kunden mit einem Gasbezug kleiner 400 m³/h und einem Ausgangsdruck des Gases kleiner 1.000 mbar. Zur Verdeutlichung der Zahlen, ein Kunde in einem Einfamilienhaus bezieht maximal 6 m³/h bei einem Ausgangsdruck von normalerweise 22 mbar oder 23 mbar.

 

Weitere Informationen zur Berechnung der thermischen Energie nach DVGW G 685 finden Sie hier.


Laut der novellierten Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) ist es zum 01.10.2011 für Gasnetzbetreiber verpflichtend, die Abrechnungsbrennwerte bezogen auf eine gewünschte Abrechnungszeitspanne für alle Ein- und Ausspeisepunkte zu veröffentlichen. Wenn Sie Informationen zu Ihrem Abrechnungsbrennwert wünschen, dann klicken Sie hier.

 

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