Der Netzzugang zum Gasverteilnetz der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH (SWKN) basiert auf dem am 13. Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), auf den am 29. Juli 2005 in Kraft getretenen Verordnungen "Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen" (GasNEV) und der "Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) sowie auf der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV IV) vom 30. Juni 2011.
Für den Netzzugang nach dem Zweivertragsmodell gemäß KoV IV sind in den Netzentgelten für das Gasverteilnetz der SWKN die auf den Transportkunden entfallenden Netzentgelte für die Nutzung des vorgelagerten Netzes der Open Grid Europe GmbH (Marktgebiet NCG H-Gas) durch Kostenwälzung mit berücksichtigt. Der Netzgleichzeitigkeitsfaktor für das Gasverteilnetz der SWKN beträgt ab dem 01.10.2007 0,73.
Die Entgelte und Regelungen für die Nutzung des Gasverteilnetzes der SWKN beruhen auf der zum 01.01.2009 per Bescheid von der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg festgelegten Erlösobergrenze. Wir weisen darauf hin, dass wir gegen den Bescheid Beschwerde beim OLG Stuttgart eingelegt haben.
Für Netznutzer ist abschließend das rechts- bzw. bestandskräftige Entgelt maßgeblich. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage der festgelegten, ggf. vorläufigen Erlösobergrenze. Dies kann dazu führen, dass Entgelte für vorangegangene Zeiträume - ggf. nach Beendigung des Vertrags oder der Netznutzung für die jeweilige Entnahmestelle - nachgefordert oder zurückgezahlt werden müssen. Rück- oder Nachzahlungen werden jeweils mit dem für den jeweiligen Zeitraum maßgeblichen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verzinst.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, bleibt vorbehalten.
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anders ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Zum Start der Schlichtungsstelle Energie:
Das am 4. August in Kraft getretene EnWG verpflichtet die Energieversorgungsunternehmen, Kundenbeschwerden innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten und bei Ablehnung der Beschwerde dies zu begründen (§111a EnWG). Die Regelung betrifft nur Beschwerden von Kunden, die Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind, d.h. in der Regel Haushaltskunden, die Strom und Gas zu privaten Zwecken beziehen.
Bleibt die Beschwerde gegenüber dem Unternehmen erfolglos, kann sich der Verbraucher an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur und ab dem 1. November zusätzlich an die zentrale Schlichtungsstelle Energie in Berlin wenden.
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001 / 53105 Bonn
Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
030 22480-500 oder 01805 101000 - Bundesweites Infotelefon
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 27 57 240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Musterverträge für den Netzzugang
Die für den Netzzugang erforderlichen Musterverträge können Sie im entsprechenden, nebenstehenden Download-Center herunterladen.
Für Transportanfragen ist dabei das nachfolgende Formular zu verwenden und vollständig ausgefüllt und unterzeichnet per Fax an die Faxnummer 0721/599-4149 zu senden.
Standardlastprofile
Die Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH verwendet für die Abwicklung der Gaslieferung an Letztverbraucher bis zu einer jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden und einer maximalen Ausspeiseleistung von 500 kW standardisierte Lastprofile.
Zur Anwendung kommen die von der TU München entwickelten und im Jahr 2005 im Auftrag von BGW und VKU modifizierten und vereinfachten Standardlastprofile wie sie in den Datenblättern der BGW/VKU Praxisinformation „P2007/13 Abwicklung von Standardlastprofilen“ enthalten sind. Das Lastprofilverfahren selbst ist beschrieben in den BGW/VKU Praxisinformationen P2007/13 und „P2006/08 Anwendung von Standardlastprofilen zur Belieferung nicht leistungsgemessener Kunden“.
Folgende Spezifikationen gelten bei der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH ab dem 01.10.2008 für die Anwendung des synthetischen Standardlastprofilverfahren Gas:
Für Haushalte ab 01.10.2008:
W13: Einfamilienhaushalt, Baden-Württemberg
W23: Mehrfamilienhaushalt, Baden-Württemberg
Für Haushalte zusätzlich ab 01.10.2011:
HKO03: Kochgasprofil (gemäß KoV IV)
Für Gewerbekunden bis 30.09.2011:
HA3: Einzel- und Großhandel
MK3: Metall & Kfz
KO3: Gebietskörperschaften, Kreditinstitute und Versicherungen, Organisationen ohne Erwerbszweck und öffentliche Einrichtungen
BD3: sonstige betriebliche Dienstleistungen
Zum 01.10.2011 werden die für die Gewerbekunden bereits bekannten Standardlastprofile mit einer etwas stärkeren Windabhängigkeit angegeben:
Für Gewerbekunden ab dem 01.10.2011:
HA4: Einzel- und Großhandel
MK4: Metall & Kfz
KO4: Gebietskörperschaften, Kreditinstitute und Versicherungen, Organisationen ohne Erwerbszweck und öffentliche Einrichtungen
BD4: sonstige betriebliche Dienstleistungen
Temperaturen zur Allokation der SLP
Für die Allokation der SLP kommt die vom Deutschen Wetterdienst bis 12 Uhr des Vortages gemeldete Prognosetemperatur des Betrachtungstages der Wetterstation 10727 Karlsruhe bis zum 31.10.2008 und ab dem 01.11.2008 die der Wetterstation 10731 des DWD in Rheinstetten zur Anwendung.
Ab dem 01.06.2011 wird die zur Bestimmung der SLP-Allokation benötigte Prognosetemperatur mit Hilfe einer geometrischen Reihe berechnet. Mit der Verwendung der geometrischen Temperaturreihe kann eine höhere Korrelation zwischen Temperatur und Gasabsatz erreicht werden.
Die Verbesserung durch den Ansatz der geometrischen Reihe aus mehreren Tagesmittelwerten lässt sich mit der dadurch berücksichtigten Wärmespeicherfähigkeit von Gebäuden erklären. Die Temperatur wird als geometrische Reihe gemäß nachstehender Formel aus vier Temperaturen gebildet:
T = [T(t)+0,5*T(t-1)+0,25*T(t-2)+0,125*T(t-3)]/[1+0,5+0,25+0,125]
T(t) = Prognosetemperatur für Betrachtungstag (D)
T(t-1) = Prognosetemperatur für Betrachtungstag (D-1)
T(t-2) = Ist-Temperatur für Betrachtungstag (D-2)
T(t-3) = Ist-Temperatur für Betrachtungstag (D-3)
Zudem bietet die geometrische Temperaturreihe den Vorteil, dass bei der Berechnung des Temperaturwertes für den Liefertag bereits zwei Ist-Temperaturwerte (D-2 und D-3) berücksichtigt werden. Dadurch wird die Abweichung vom wahren Temperaturwert der geometrischen Reihe mit Ist-Temperaturen reduziert.
Die historischen Prognose- und Ist-Temperaturdaten seit dem 26.06.2008 können unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:
Temperaturdaten der DWD Wetterstationen 10727 bzw. 10731