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Der Gebäudeenergieausweis

Der Gebäudeenergieausweis ...



... ist Pflicht für
Neubau:                 
seit 2002

 
... ist Pflicht für Altbau:
bis 1965 errichtete Wohngebäude ab 1.7.2008 /
nach 1965 errichtete Wohngebäude ab 1.1.2009

 ... ist Pflicht
 für Nichtwohngebäude:    
 ab 1.7.2009
                                 

Nicht betroffen sind Immobilienbesitzer, die ihr Eigentum selbst nutzen oder es bereits vermietet oder verpachtet haben.

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Wer darf die Energieausweise ausstellen?

Hochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen,  
  Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik
Hochschulabsolventen im Bereich Innenarchitektur
Handwerksmeister, deren wesentliche Tätigkeit die Bereiche von Bauhandwerk, Heizungs
  bau, Installation oder Schornsteinfegerwesen umfasst, und Handwerker, die berechtigt sind, ein
  solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben.
Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker in den Bereichen Hochbau,
  Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik wenn sie mindestens eine der folgenden
  Voraussetzungen erfüllen:

  • während des Studiums einen Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder
  • nach dem Studium eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- und
    anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus oder
  • eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, die festgelegten
    Anforderungen entspricht oder
  • eine nicht auf bestimmte Gewerke beschränkte Bauvorlageberechtigung 
    Die Ausstellungsberechtigung für Nichtwohngebäude besteht nur für die im ersten Punkt
    genannten Hochschulabsolventen.

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Was kostet ein Energieausweis?


Das richtet sich nach Art des Ausweises und der Gebäudegröße.
Es gibt zwei Arten:

Der Verbrauchsausweis (Typ A) wird auf der Grundlage des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs erstellt. Benötigt werden dafür die Energieverbräuche der letzten
drei Jahre sowie die Wohn- oder Nutzfläche des Gebäudes. Die Verbrauchswerte
sind abhängig vom Lebensstil der Bewohner – und dadurch nur bedingt vergleichbar.


Beim Bedarfsausweis (Typ B) werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt – von der Gebäudehülle über verwendete Baumaterialien bis zur Bauweise. Zusätzlich fließen
die Qualität der Haustechnik sowie der Einsatz erneuerbarer Energien in die Berechnung mit ein. Aus allen diesen Daten wird schließlich der Primärenergiebedarf des Gebäudes ermittelt.
Mit ihm steht eine genaue Kennzahl zur Verfügung, die den fundierten Vergleich mit anderen Gebäuden zulässt.

Den Verbrauchsausweis gibt es im Internet schon ab 10 €, den Bedarfsausweis ab ca. 300 €.

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Welchen Ausweis brauche ich?

Das hängt vom Alter, Größe und Zustand des Gebäudes ab.




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Anbieter in Karlsruhe und Umgebung:

 

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So sieht ein Gebäudeenergieausweis aus:


Musterausweis: Formular für Wohngebäude (PDF)

 

 

 

 

 

 

 


 

 

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Weitere Infos unter:







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