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Förderprogramme

Energiekunden der Stadtwerke bekommen Zuschüsse, wenn sie sich für die Installation einer thermischen Solaranlage oder einer Wärmepumpe entscheiden, ein Erdgasauto anschaffen oder ihre Heizung auf Erdgasbetrieb umstellen lassen.


Das Förderangebot der Stadtwerke Karlsruhe ist am umfangreichsten im Land und genießt bundesweit Vorbildcharakter. Allein in den vergangenen fünf Jahren haben die Stadtwerke über 1,2 Millionen Euro an Fördermitteln bereitgestellt, um in Karlsruhe den Ausbau regenerativer Energieerzeugung und den Einsatz von umweltschonendem Erdgas weiter voranzutreiben.


Die neuen Wärmegesetze: Chance und Verpflichtung


Rund ein Drittel der Energie in Deutschland wird für das Heizen und die Warmwasserbereitung
in Wohngebäuden verbraucht. Daher stehen bei der Wärmeversorgung die effiziente Nutzung
der wertvollen Energie-Ressourcen und der sinnvolle Einsatz erneuerbarer Energien stärker denn je im Vordergrund.


Seit Januar 2009 gilt bundesweit das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) für Neubauten und seit 2010 in Baden-Württemberg das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) für den Gebäudebestand. Die Gesetze sollen dazu beitragen, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu verringern. Dies soll durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden bzw. durch energiesparende Maßnahmen erreicht werden. In Neubauten müssen ab sofort mindestens 15 %, in bestehenden Wohngebäuden bei Erneuerung der Heizungsanlage ab 2010 10 % des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien abgedeckt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen getroffen werden.



Nutzen Sie die Kumulierbarkeit unserer Förderprogramme mit den Förderprogrammen der öffentlichen Hand. Hier finden Sie nähere Informationen zu den Fördermitteln von Bund, Land und der Stadt Karlsruhe:


> www.energiefoerderung.info/stadtwerke-karlsruhe/



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