Stand 01.01.2011
netto |
brutto |
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Verbrauchspreis je Kubikmeter (m³ = 1.000 Liter) |
1,77 € |
1,89 € |
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1,77 € |
1,89 € |
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1,67 € |
1,79 € |
Messpreis je Monat nach Zählergröße Qn 2,5 (häufigste Zählergröße) |
3,20 € |
3,42 € |
Die Bruttopreise (gerundet) beinhalten die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (z.Z. 7%).
Verrechnungspreis: für die Messung, Ablesung und Abrechnung des Verbrauches.
Das Preisblatt Trinkwasser als PDF-Download finden Sie auf dieser Seite.
Entwässerungsgebühren der Stadt Karlsruhe ab 01.01.2011
| 1. Entwässerungsgebühr | 1,34 €/m³ |
Die Entwässerungsgebühr (Einheitsgebühr) wird nach dem
Frischwasserverbrauch bemessen. Als Entwässerungsmenge gilt die dem
Grundstück aus öffentlichen oder privaten Wasserversorgungsanlagen
zugeführte Wassermenge. Kann der Wasserverbrauch nicht zuverlässig
nachgewiesen werden, wird die Bemessungsgrundlage geschätzt.
Zuständig ist das Tiefbauamt – Abteilung Stadtentwässerung – Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721/133-74 54.
2. Gesplittete Abwassergebühr
| a) Schmutzwassergebühr | 1,12 €/m³ |
| b) Niederschlagswassergebühr | 5,06 €/10m² x Jahr |
Zum 01.01.2008 wurde für Grundstücke mit einer gebührenrelevanten Fläche größer/gleich
1.000 m² die gesplittete Abwassergebühr, d. h. die Aufteilung der
Entwässerungsgebühr in eine Schmutzwassergebühr und eine
Niederschlagswassergebühr, verpflichtend eingeführt.
Kleinere Grundstücke können freiwillig auf Antrag auf das neue Gebührensystem umgestellt werden.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Tiefbauamt – Abteilung Stadtentwässerung – Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721/133-74 17 bzw. 74 18.
Hinweis: Auf die Entwässerungsgebühren wird keine Mehrwertsteuer berechnet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Tiefbauamtes Karlsruhe.