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Umsatzsteuererstattung für Wasserhausanschlüsse

bei Bauleistenden, Bauträgern und sonstigen Unternehmern

Häufig gestellte Fragen


1. Ich bin Bauträger/Bauleistender/Unternehmer, bekomme ich die zuviel entrichtete Umsatzsteuer zurück?

  • Wenn Sie als Bauträger vorsteuerabzugsberechtigt sind oder es für die Baumaßnahme waren, entfällt die Korrektur der Umsatzsteuer und somit der Anspruch auf Rückzahlung.
     
  • Unternehmer, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind oder waren, füllen bitte das Formular aus und senden es unterschrieben an die Stadtwerke. Die Stadtwerke Karlsruhe werden gemäß der Vorgabe der Finanzbehörde den Vorgang zur Prüfung der Finanzbehörde vorlegen und Sie nach deren Entscheidung informieren und gegebenenfalls den Erstattungsbetrag auszahlen.


2. Ich bin Bauleistender nach § 13b UStG.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt, da die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt entrichtet wurde.


3. Der Hausanschluss wurde im Namen und im Auftrag des Bauherren beantragt und auch vom Bauherren bezahlt. Kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?
Empfänger der Rückerstattung ist immer der Vertragspartner. Die Rückerstattung kann nur der ursprüngliche Rechnungsempfänger erhalten.


4. Ich habe mehrere Rechnungen. Werden mir alle Rechnungen mit einer Sammel-Überweisung zurückerstattet?
Da die Finanzbehörde sich die Prüfung vorbehält, werden wir jeden einzelnen Fall dem Finanzamt vorlegen und bei positivem Bescheid auch einzeln anweisen.



Kontaktmöglichkeiten:

 






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