| oberer Grenzwert: 0,01 mg/l | ||
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Boden- und Grundwasserverunreinigungen mit Lösungsmitteln (chlorierte Kohlenwasserstoffe) sind in urbanisierten Gebieten ein großes Gefahrenpotential für die Wassergewinnung. Durch kontinuierliche Überwachung kann ein Durchbruch dieser Stoffe im Untergrund in das Grundwasser ohne Zeitverzug detektiert werden. In der Trinkwasserverordnung wird für die Summe der Stoffe Tetrachlorethen und Trichlorethen ein Grenzwert von 0,010 mg pro Liter Trinkwasser vorgeschrieben. Darüber hinaus darf beim Stoff 1,2-Dichlorethan der Grenzwert von 0,0030 mg pro Liter Trinkwasser nicht überschritten werden. | |
| 0 mg/l | ||