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Entschädigung bei Stromausfall

Serviceangebot der Stadtwerke

Strom ist für unser modernes Leben einfach unverzichtbar. Denn ohne Strom geht heute fast gar nichts mehr. 

Umso ärgerlicher ist es, wenn der Strom einmal ausfällt. In Karlsruhe kommt das
zwar sehr selten vor, da bei den Stadtwerken generell das Prinzip der doppelten Sicherheit gilt. Das heißt, dass
viele wichtige Anlagen und Geräte für die Stromversorgung, aber auch für die Wasser- und Erdgasversorgung, doppelt vorhanden sind.

Außerdem sind die Stromnetze in einem sehr guten Zustand und werden ständig erneuert und gewartet. Daher haben Stromausfälle in der Fächerstadt Seltenheitswert. Ganz ausschließen kann man sie nicht. Oft ist
höhere Gewalt in Form von starken Stürmen oder Schneebruch im Spiel. Man denke nur an Orkan "Lothar" oder an Sturm "Willi".



Wer den Schaden hat ...


Alle VORTEIL24-Kunden der Stadtwerke Karlsruhe sind kostenlos gegen die Schäden eines Stromausfalles versichert. Kunden, die bisher keinen VORTEIL 24-Vertrag abgeschlossen haben, können das jederzeit nachholen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne
(Telefon 0721/ 599 - 22 55) .




Was ist versichert?

Die Stromausfallversicherung deckt Sachschäden an elektrischen und elektronischen Geräten ab, die durch den Stromausfall oder durch eine unzulängliche Stromqualität entstehen. Geht also zum Beispiel der Computer oder das Fernsehgerät durch eine Überspannung im Stromnetz kaputt, so übernimmt die Versicherung den Schaden. Versichert ist auch der Verderb von Waren infolge eines Stromausfalls. Das können die Vorräte aus der Tiefkühltruhe sein, die durch einen Stromausfall aufgetaut und dadurch verdorben sind. Das kann auch der Inhalt des Kühlschranks sein oder ein Braten, der gerade im Backofen war. Die Versicherung erstattet in der Regel den vom Kunden nachgewiesenen Zeitwert der beschädigten bzw. verdorbenen Ware zum Zeitpunkt des Schadens.



Höhere Gewalt


Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf höhere Gewalt. Das heißt, dass auch Schäden nach Stromausfall durch starken Sturm, Schneebruch, durch Überschwemmung und Blitzschlag ersetzt werden. Nicht versichert sind dagegen

  • Schäden infolge oder in Zusammenhang mit Terrorereignissen
  • Schäden durch geplante und angekündigte Abschaltungen der Stromversorgung, zum Beispiel bei Reparatur- oder Wartungsarbeiten
  • Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrungen und behördliche Verfügungen
  • Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Stromkunden.


Im einzelnen Schadensfall werden höchstens 2.600 € bezahlt. Eigenleistungen zur Behebung des Schadens werden mit bis zu 260 € vergütet.



Info kostenfrei
Mo. - Fr. 7.00 - 18.00 Uhr
Tel. 0800 - 200 300 6






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