Unsere Erdgaspreise können wir Ihnen bis zum 31.03.2012 garantieren.
Ausgenommen hiervon ist die Mehrwertsteuer.
Gute Nachrichten für die Erdgas-Kunden der Stadtwerke Karlsruhe: Die Stadtwerke Karlsruhe werden die Gaspreise während der ganzen Heizperiode bis zum kommenden April stabil halten, es wird also bis zu dieser Zeit keinerlei Preiserhöhungen geben. Die Stadtwerke-Kunden werden so während der Wintermonate unabhängig von den Preisschwankungen auf den Energiemärkten sein.
a) Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgung
Gültig ab 01.10.2010
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Cent/kWh |
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€/Monat |
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Cent/kWh |
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€/Monat |
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Cent/kWh |
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b) Vertragsangebote
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Cent/kWh |
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Grundpreis |
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die ersten 30 kW |
€/Monat |
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€/Monat |
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Cent/kWh |
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€/Monat |
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Kombi 24 (Strom und Gas) |
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brutto | |
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Treuebonus | ||
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Euro/Jahr |
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ab 3.001 bis 50.000 kWh |
Euro/Jahr |
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ab 50.001 bis 100.000 kWh |
Euro/Jahr |
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ab 100.001 kWh |
Euro/Jahr |
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In den Verbrauchspreisen ist die Erdgassteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (zurzeit 0,55 Cent/kWh) enthalten. Die Endpreise brutto (gerundet) ergeben sich aus den Nettopreisen zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (zurzeit 19 %).
c) NatuRgas Umweltangebot, erhältlich seit 01.10.2008
| Ein Plus für die Umwelt: Mit unserem neuen Erdgasangebot NatuRgas sichern Sie sich einen Anteil von 10 % Bioerdgas. Sie zahlen lediglich einen Aufschlag von 0,5 Cent/kWh auf Ihren Brutto-Verbrauchspreis. NatuRgas können Sie mit jedem Produkt kombinieren (Grundversorgung Tarif 1 und 2, Heizgas-Sondervertrag, Gewerbegas-Sondervertag. Ausnahme: FestpreisGas36 und FestpreisGas24). Die Erstvertragslaufzeit beträgt 1 Monat. |
d) Online-Erdgas
Mit unserem Angebot „Online-Erdgas“ sichern Sie sich günstige Preise und einen Rundum-Service, denn Sie wickeln alles bequem über unseren Online-Service ab. Sie erhalten zusätzlich einen Online-Bonus in Höhe von 59,50 € brutto (50 € netto) nach dem ersten Vertragsjahr.
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Cent/kWh |
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Grundpreis |
€/Monat |
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Ab 5.906 kWh/Jahr |
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Verbrauchspreis |
Cent/kWh |
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Grundpreis |
€/Monat |
12,70 |
15,11 |
| Ab einem Verbrauch von 50.801 kWh/Jahr wird der Mindestpreis berechnet. Dabei entfällt der monatliche Grundpreis. |
Cent/kWh |
5,40 |
6,43 |
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Versorgungsgebiet: im Wesentlichen innerhalb der Stadtgrenzen von Karlsruhe und Rheinstetten.
Die obenstehenden Erdgas-Preise gelten sowohl für Haushalts- als auch für Gewerbekunden. Das Erdgasentgelt setzt sich zusammen aus: - Verbrauchspreis: für jede von den Stadtwerken gelieferte Kilowattstunde (kWh) und - Grundpreis: für die Bereitstellung, Messung, Ablesung und Abrechnung des Erdgases.
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Grundversorgung Erdgas
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten.
Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH ist Grundversorger von Haushaltskunden für die leitungsgebundene Versorgung mit Gas im Netzgebiet Karlsruhe und Rheinstetten
Als Allgemeine Bedingungen für die Versorgung in Niederdruck gelten die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV, Download rechts in der Infobox) vom 26. Oktober 2006 und die dazugehörigen Ergänzenden Bestimmungen mit Preisblatt.
Parallel dazu finden Sie auf dieser Seite oben die Allgemeinen Preise der Grundversorgung, Tarif 1 und 2. Die Allgemeinen Preise gelten bis auf weiteres auch für eine eventuelle Ersatzversorgung.
Thermische Abrechnung von Erdgas nach DVGW G 685
Die gelieferten Erdgasmengen werden für Kunden mit kleinen Verbräuchen und Leistungen über den Gaszähler in Betriebskubikmetern (m³) gemessen. Der Energieinhalt von einem m³ Erdgas ist jedoch abhängig von der Qualität des Erdgases und den am Ort der Messung vorhandenen Bedingungen. Die Qualität des Erdgases wird durch den Brennwert ausgedrückt, die relevanten Bedingungen sind Druck und Temperatur sowie die Kompressibilität des Erdgases.
Zwar ist es technisch möglich, den Energiegehalt von Erdgas direkt an der Abnahmestelle zu messen, die benötigte Messtechnik hierfür ist jedoch im Vergleich zu den bezogenen Mengen unverhältnismäßig teuer. Daher hat der Gesetzgeber in Zusammenarbeit mit den Eichbehörden und dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) allgemein anerkannte Regeln der Technik erstellt, die eine rechnerische Bestimmung der thermischen Energie von Erdgas auf Basis der gemessenen Betriebskubikmeter ermöglichen. Die Regeln sind in der DVGW-Schrift G685 niedergelegt.
Der Abrechnungsbrennwert wird nach der technischen Vorschrift G 685 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches aus dem mittleren Brennwert Hs,eff unter Berücksichtigung der physikalischen Zustandsgrößen des Gases im Betriebszustand (Temperatur und Druck) ermittelt. Er errechnet sich durch Multiplikation des mittleren Brennwertes Hs,eff mit der jeweiligen „Zustandszahl“ für die Höhenzonen des Netzgebietes der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH. Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum gemessenen Volumen des Erdgases und berücksichtigt Temperatur- und Druckunterschiede. Der verwendete Brennwert Hs,eff bezieht sich auf die Normgrößen.
Die oben genannte Vereinfachung der Messung der thermischen Energie gilt für Kunden mit einem Gasbezug kleiner 400 m³/h und einem Ausgangsdruck des Gases kleiner 1.000 mbar. Zur Verdeutlichung der Zahlen, ein Kunde in einem Einfamilienhaus bezieht maximal 6 m³/h bei einem Ausgangsdruck von normalerweise 22 mbar oder 23 mbar.
Weitere Informationen zur Berechnung der thermischen Energie nach DVGW G 685 finden Sie
>> hier.