(05.01.2010) Vortrag: Das baden-württembergische Wärmegesetz
Den ersten Vortragsabend der Stadtwerke Karlsruhe im neuen Jahr gibt es am
12. Januar im Pavillon hinter dem Naturkundemuseum in der Erbprinzenstraße 13. Ab 18 Uhr informieren die Stadtwerke umfassend über das „Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie“, das am 1. Januar 2010 in Baden-Württemberg in Kraft tritt. Es schreibt vor, dass bei der Erneuerung der Heizungsanlage zehn Prozent erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Biomasse oder Erdwärme zur Deckung des Wärmebedarfs genutzt werden müssen. Neslihan Beer vom Regierungspräsidium Karlsruhe wird das neue Gesetz vorstellen und Hauseigentümer darüber informieren, was bei der Erneuerung der Zentralheizung zu beachten ist.
Anschließend stellt Stadtwerke-Mitarbeiter Volker Wefels die Initiative „energie2010“ vor. Mit ihr unterstützen die Stadtwerke Karlsruhe ihre Kunden bei der Umsetzung des neuen Gesetzes durch Förderprogramme, Beratungsangebote und das neue Bio-Erdgas-Produkt. Auch das „Rund-um-Sorglos“-Paket, bei dem sich die Stadtwerke um die Wartung der Heizungsanlage kümmern, wird vorgestellt.
Der Besuch des Vortragsabends ist wie immer kostenfrei, eine Anmeldung nicht nötig. Wer sich unabhängig vom Termin über das Wärmegesetz oder Heizungsmodernisierungen informieren möchte, dem helfen die Experten der Kundenberatung der Stadtwerke unter der Telefonnummer 599 - 2222 gerne weiter.