(06.05.2009) Stadtwerke-Kunden erhalten überhöhte Umsatzsteuer für Wasseranschlüsse zurück
Steuererstattung für Hausanschluss-Arbeiten rückwirkend bis zum Jahr 2000
Gute Nachrichten für private Bauherren auch in Karlsruhe, die seit August 2000 einen neuen Wasseranschluss von den Stadtwerken an ihr Haus haben legen lassen. Sie erhalten einen Teil der seinerzeit von ihnen zu viel gezahlten Umsatzsteuer zurück, und zwar die Differenz zwischen dem jetzt ermäßigten Steuersatz und der seinerzeit voll gezahlten Mehrwertsteuer. Der Steuerrückzahlungsbetrag für einen Hausanschluss liegt in der Größenordnung von etwa 150 bis 400 Euro. Die Stadtwerke Karlsruhe setzen rückwirkend bis ins Jahr 2000 einen aktuellen höchstrichterlichen Beschluss des Bundesfinanzhofes um, wonach Wasserhausanschlüsse bei Neubauten mit nur sieben Prozent statt mit dem normalen Mehrwertsteuersatz von 19 (bis 2006 16) Prozent zu besteuern sind. „Wir freuen uns über diese Klarstellung und vollziehen die Rückabwicklung gerne und zügig im Interesse unserer Kunden“, unterstreicht Harald Rosemann, Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke.
Die betroffenen Trinkwasser-Anschlusskunden können ab sofort bei den Stadtwerken einen entsprechenden Antrag stellen. Dort wird jeder Vorgang individuell geprüft. Wichtig ist, dass die Kunden die entsprechenden Rechnungen oder Rechnungsnummern für den Wasseranschluss vorlegen. Im Internet unter www.stadtwerke-karlsruhe.de gibt es ausführliche Erläuterungen zu der Rückerstattung und ein Antragsformular. Kunden können aber auch telefonisch unter der Nummer 0800 200 300 6 Kontakt aufnehmen, oder sich an die Kundenzentren der Stadtwerke Karlsruhe wenden.
> Mehr Info und Antragsformular