Zur Sicherung der Karlsruher Trinkwasserversorgung und für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Grundwasservorkommen wurde bereits in den 70er Jahren das Gebiet Kastenwört für den Bau eines Wasserwerkes im Einvernehmen mit den Behörden favorisiert. In den 80er Jahren wurden verschiedene Untersuchungen durchgeführt, die insbesondere Aspekte des Naturschutzes im Fokus hatten. Die Notwendigkeit des Schutzes des dortigen Grundwasservorkommens für die öffentliche Trinkwasserversorgung wurde durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes Kastenwört im Jahr 1996 behördlich festgeschrieben.
Durch den geplanten Bau des Wasserwerkes Kastenwört soll das bisherige Wasserwerk Durlacher Wald, das langfristig kein sicheres Standbein für die Karlsruher Trinkwasserversorgung darstellt, ersetzt werden. Die Erlangung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme von 7,4 Mio. m³ pro Jahr - für die auch das Wasserschutzgebiet durch das Regierungspräsidium Karlsruhe ausgewiesen wurde - erfordert ein entsprechendes Vorverfahren. Hierbei muss, wie in der Pres-semitteilung der Grünen richtig festgestellt, eine Flora-Fauna-Habitat-Prüfung (FFH) und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
Aufgrund der besonderen Situation im Raum Kastenwört hat die Vorprüfung ergeben, dass belastbare Aussagen für eine FFH-Prüfung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung nur durch die Erhebung von Naturdaten möglich sind. So wurde im Einvernehmen mit den Naturschutzbehörden festgestellt, dass auf der vorliegenden Datenlage nicht abgeschätzt werden kann, ob das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung führt. Mit den Behörden wurde daher für die Erstellung einer fundierten FFH-Prüfung und einer Umweltverträglichkeitsstudie ein Messprogramm erarbeitet, das sich an der Erhebung von Naturdaten orientiert und durch den derzeit beantragten Pumpversuch umgesetzt wird. Die dort gewonnenen Daten bieten eine sichere Grundlage, um zu prüfen, ob Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf den Wald und die Arten des FFH- und Vogelschutzgebietes zu erwarten sind. Um auszuschließen, dass die Durchführung der Pumpversuche irreversible Schäden hervorruft, wird ein umfang-reicher Maßnahmenplan in enger Abstimmung mit den Behörden erarbeitet. Dieser garantiert, dass vor allem die Belange der Nachhaltigkeit und des Naturschutzes umfassend gewürdigt werden. „Wenn jetzt aber schon der Pumpversuch im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung eine eigene Umweltverträglichkeitsprüfung braucht, beißt sich die Katze in den Schwanz“, so Dr. Karl Roth, Technischer Geschäftsführer der Stadtwerke.
Bezüglich der Nutzung des Raumes für die Hochwasserrückhaltung stehen die Stadtwerke in engem Kontakt mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, das für die Ausführungsplanung des Retentionsraumes verantwortlich ist. Beide Vorhaben sind wichtige Vorhaben, die im öffentlichen Interesse sind und der Daseinsvorsorge dienen. Sowohl der Retentionsraum zur Erlangung des 200-jährigen Hochwasserschutzes als auch die Grundwasserentnahme für die öffentliche Trinkwasserversorgung sollen so aufeinander abgestimmt sein, dass sie sich nicht gegenseitig ausschließen. Die Stadtwerke Karlsruhe gehen dabei davon aus, dass die Maßnahmen des Hochwasserschutzes so umgesetzt werden, dass keine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität zu befürchten ist.
Die Stadtwerke sind sich sicher, dass diese mit den Behörden einvernehmlich abgestimmte Vorgehensweise ein hohes Schutzniveau für die betreffenden Naturräume darstellt. Sie haben großes Interesse, die Geschichte einer nachhaltigen Grundwasserversorgung im Einklang mit den angrenzenden Umweltgütern fortzuschreiben. Sämtliche sich im Verfahren bzw. in den Untersuchungen ergebende Aspekte werden auch weiterhin in enger Abstimmung mit den beteiligten Naturschutz- und Wasserbehörden erarbeitet.