Seit dem 13. Juli gilt das neue Energiewirtschaftsgesetz – es bringt vor allem strukturelle Veränderungen und mehr Wettbewerb
Es ist eines der letzten Gesetze, das in dieser Legislaturperiode in Kraft getreten ist. Die Rede ist vom neuen Energiewirtschaftsgesetz. Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat wurden vor wenigen Wochen von beiden Gremien gebilligt und verabschiedet, so dass das Gesetz zum 13. Juli in Kraft treten konnte. Das Gesetz hat vor allem auf die Energieversorger Auswirkungen. Sie müssen einige strukturelle Änderungen vornehmen. Kernpunkt ist die Trennung des Netzbetriebes und des Vertriebs von Energie sowie die Regulierung der Netznutzungsentgelte durch die Regulierungsbehörde. Notwendig geworden war die Änderung des Gesetzes durch die Umsetzung zweier EU-Richtlinien, die für mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt sorgen sollen.